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Auszug - Genehmigung der Protokolle a) vom 24.01.2013 b) vom 28.02.2013  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.05.2013    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr WEBERSINN merkt zum Protokoll vom 24.01.2013 zu TOP 5.2 an, dass Oberbürgermeister Mädge geäußert habe, dass der Vertrag bezüglich der Nutzung des Auditorium Maximum in der Zukunftsgruppe zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Universität Lüneburg diskutiert wurde. Dies sei nicht im Protokoll erwähnt.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt zum Protokoll vom 28.02.2013 TOP 6.2, dass sie sich zu dem schwierigen Beratungsgegenstand eine Vorlage gefertigt habe. Die Protokollierung sei sehr widersprüchlich und unverständlich, daher bittet sie darum ihre Vorlage dem Protokoll anzufügen.

 

Ratsvorsitzender KOLLE legt dar, dass die Vorlage von Ratsfrau Schellmann nicht dem Protokoll beigefügt werden könne, jedoch nochmals ein Vergleich zwischen dem Gesagten und Protokollierten vorgenommen werde.

 

Beigeordneter POLS beantragt für die CDU-Fraktion, dass die Tonbandaufzeichnung der Ratssitzung vom 28.02.2013 vorerst nicht gelöscht werde. Die Aussagen von Oberbürgermeister Mädge zu TOP 6.6 in der besagten Sitzung seien sehr unvollständig. Nach seinen Informationen habe Oberbürgermeister Mädge 45 Minuten zu dem Thema gesprochen, was in 3 Sätzen wiedergegeben worden sei. Zudem sei ein CDU-Fraktionsmitglied persönlich angegriffen worden, so dass er als Fraktionsvorsitzender die Tonbandaufzeichnung der Passage abhören möchte.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass ein Ergebnisprotokoll das Wesentliche wiedergeben solle. Der Protokollant bzw. die Protokollantin entscheide über die Wesentlichkeit und anschließend der Rat der Hansestadt Lüneburg durch die Protokollgenehmigung. Außerdem habe Beigeordneter Pols nicht an der Ratssitzung am 28.02.2013 teilgenommen, so dass fraglich sei, ob er die Aufzeichnungen abhören dürfe. Dies werde geprüft werden.

 

Beigeordneter POLS denkt, dass Oberbürgermeister Mädge bei seinen Äußerungen über das Ziel hinausgeschossen sei und er daher als Fraktionsvorsitzender für seine Fraktionsmitglieder handeln müsse und somit die Tonbandaufzeichnungen abhören möchte. Er steht auf dem Standpunkt, dass er trotz seiner Abwesenheit in der Ratssitzung am 28.02.2013 als Ratsmitglied die Aufzeichnungen abhören dürfe. Er denke nicht, dass ihm dies verweigert werden dürfe, ansonsten werde er dies rechtlich prüfen lassen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass Beigeordneter Pols in der Ratssitzung am 28.02.2013 nicht anwesend gewesen sei und somit auch nicht wisse, welche Aussagen er genau gemacht habe. Andere Fraktionsmitglieder seien anwesend gewesen und hätten dies beantragen können. Das Fraktionsmitglied, welches er angeblich persönlich angegriffen habe, hätte in der Sitzung eine persönliche Erklärung zu der Aussage abgeben können.

Es werde geprüft werden, ob Beigeordneter Pols die Tonbandaufzeichnung abhören dürfe.

 

Ratsfrau EBELING erklärt, dass Beigeordneter Pols in der Ratssitzung am 28.02.2013 nicht anwesend gewesen sei, aber innerhalb der Fraktion die Informationen aus der Sitzung mitgeteilt worden seien. Daher möchte die Fraktion, dass der Fraktionsvorsitzende die Tonbandaufzeichnung abhören dürfe.

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Protokoll vom 24.01.2013 wird mit den Änderungen von Ratsherrn Webersinn genehmigt.

 

Das Protokoll vom 28.02.2013 wird mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion, einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion und einer Enthaltung aus der Gruppe FDP/RRP genehmigt.