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Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat KOCH macht einleitend deutlich, erfreulicherweise würden an die Hansestadt Lüneburg ab und zu Ausleihersuchen von Museen gestellt und es sei selbstverständlich, sich gegenseitig zu unterstützen. Viele Ausstellungen seien sonst nicht mehr denkbar. Selbst die Fenster aus der Gerichtslaube seien schon einmal verliehen worden. Man mache dies natürlich auch in der Hoffnung, sich einen guten Ruf zu schaffen und später selbst mit dem neuen Museum hochwertige Ausstellungsstücke bei anderen Museen entleihen zu können. Selbstverständlich werde darauf geachtet, dass die ausleihenden Einrichtungen die Sicherheit und angemessene Präsentation der Exponate gewährleisten können.
Herr DR. LUX berichtet, die Reiss-Engelhorn Museen seien eine hochprofessionell arbeitende Einrichtung, die mit dem Ausleih-Ersuchen ein ausführliches Ausstellungs- und Sicherheitskonzept vorgelegt habe. Es handele sich um eine hochkarätige Ausstellung, alles sei fachlich exzellent geregelt, so dass nichts gegen die Entleihung des Schwabenspiegels dorthin spreche. Für die Hansestadt Lüneburg sei die Verleihung völlig kostenneutral.
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Verleih des sog. „Schwabenspiegels“ aus dem Altbestand der Ratsbücherei entsprechend den üblichen Leihbedingungen wird zugestimmt. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben. Die mit der Ausleihe verbundenen Kosten trägt der Leihnehmer.
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