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Beratungsinhalt:
Ratsherr VON MANSBERG weist darauf hin, dass in der Antragsliste für die Kulturfördermittel bereits ein Betrag von 2.000 € für die Finanzierung der eben beschlossenen Anhörung zur Reservierung vorgeschlagen wird. Diese Mittel könnten folglich keinem anderen Projekt zur Verfügung gestellt werden, der Ausschuss habe aber mit seinem Beschluss zum vorausgegangenen Tagesordnungspunkt ein Zeichen gesetzt, dass er dies für gut angelegtes Geld halte.
Erster Stadtrat KOCH erläutert, bislang sei der Haushalt der Hansestadt Lüneburg noch immer nicht vom Land Niedersachsen genehmigt und es stehe daher auch noch nicht fest, ob es weitere Haushaltssperren aufgrund externer Vorgaben geben werde. Sollte das der Fall sein, könne es notwendig werden, die Zuschüsse entsprechend prozentual zu kürzen.
Bürgermeister MEIHSIES stimmt dem Vorschlag der Verwaltung im Namen seiner Fraktion zu.
Ratsfrau RUDOLPH stört der Vorschlag zu Nummer 12, sie möchte der Reservierung von Mitteln für die öffentliche Anhörung zum Thema „Kulturentwicklungskonzept“ nicht zustimmen. Außerdem möchte sie wissen, weshalb für Antrag Nummer 5 kein Zuschuss gewährt werden solle.
Erster Stadtrat KOCH antwortet, bei dem Projekt Nummer 5 sei durch die Ablehnung der Förderung durch Sparkassenstiftung und Landschaftsverband als Hauptzuschussgeber die Gesamtfinanzierung offensichtlich nicht sichergestellt und somit damit zu rechnen, dass es nicht realisiert werden könne. Zu der Mittelreservierung für die Anhörung zum Kulturentwicklungskonzept merkt er an, dass dafür im Budget des Kulturbereiches ansonsten kein Geld eingeplant sei. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werde, der zwangsläufig Ausgaben nach sich ziehe, müssten auch die Mittel dafür bereit gestellt werden.
Ratsfrau RUDOLPH schlägt vor, über die Vorschläge zu den Anträgen Nr. 1 – 11 im Block abzustimmen und über Nr. 12 getrennt zu beschließen.
Ratsfrau SCHELLMANN schließt sich der Meinung von Ratsfrau Rudolph an und würde sich ebenfalls zu Nr. 12 enthalten, wenn sie Stimmrecht hätte.
Ratsherr VON MANSBERG wertet es als positives Zeichen, dass nicht erheblich mehr Anträge an die Hansestadt Lüneburg auf Kulturfördermittel gestellt worden sind. Es zeige, dass bei den Veranstaltern und Projektträgern angekommen sei, wohin sie sich in erster Linie mit ihren Förderanträgen wenden müssen, nämlich an die Sparkassenstiftung, den Lüneburgischen Landschaftsverband und weitere Stiftungen, wo erheblich größere Fördersummen vergeben werden.
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführten Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2013 gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu gewähren; ggf. prozentual vermindert um die Höhe einer eventuellen Haushaltssperre. Die Zuschussvorschläge zu den Nummern 1 – 11 der Liste (s. Anlage zur Beschlussvorlage) werden einstimmig beschlossen, die Fördermittel für Nummer 12 werden mehrheitlich bei einer Gegenstimme der CDU-Fraktion beschlossen.
(401) |
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