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Auszug - Gutachten und Beratungsleistungen 2012  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.02.2013    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5024/13 Gutachten und Beratungsleistungen 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau BauerAktenzeichen:02
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg bei Gutachten und Beratungsleistungen Einsparpotential habe.

Für ein Gutachten zur A 39 als Träger öffentlicher Belange seien 53.000 € ausgegeben worden. Er sei der festen Überzeugung, dass die Befürworter und Gegner der A 39 so gut juristisch bewandert seien, dass diese Gutachterkosten hätten gespart werden können. Der Argumente der Befürworter und Gegner hätte sich die Hansestadt Lüneburg kostenfrei bedienen können.

Für das Gutachten zur moderaten Neuausrichtung des Stiftungszwecks seien 99.662,50 € ausgegeben worden. Dieser Betrag sei nicht angemessen und das Gutachten sei diesen Betrag nicht wert.

Er weist darauf hin, dass bei der Vergabe von Gutachten die Regeln der Sparsamkeit eingehalten werden müssen. Auch bei einer freihändigen Vergabe müsse die Wirtschaftlichkeit beachtet werden und das wirtschaftlichste Angebot sollte angenommen werden.

Des weiteren habe die Hansestadt Lüneburg auf Basis der Landesrichtlinie eine Richtlinie beschlossen, in der geregelt sei: „Vorbereitung von Gutachten und Beratungsleistungen und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erteilung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben.“ Diese Richtlinie habe die Hansestadt Lüneburg seiner Meinung nach nicht eingehalten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass alle Gutachten im Haushaltsplan der Hansestadt Lüneburg veranschlagt und die Höhe der Gutachterkosten mindestens im Verwaltungsausschuss bzw. im Rat beschlossen worden seien.

Das Gutachten zur A 39 sei zusammen mit der Bürgerschaft in Auftrag gegeben worden. Dadurch sei der Wegfall der Klostertrasse und Veränderungen anderer Trassen erreicht worden sowie der Lärmschutz mit dem Tunnel und bestimmte Geschwindigkeitsbereiche nachgewiesen worden. Die Vergabe der Gutachten sei im Begleitausschuss A 39 öffentlich diskutiert worden.

Zum Gutachten zur moderaten Neuausrichtung des Stiftungszwecks führt er aus, dass der Innenminister auf die Beschwerden von Ratsherrn Webersinn und Beigeordneten Pauly geantwortet habe. Aus dem Schreiben des Innenministers zitiert er: „Die Durchsicht der Unterlagen erbrachte keine Erkenntnisse die gegebenenfalls ein kommunalaufsichtliches Einschreiten ermöglichen würden. Offensichtlich sachfremde Erwägungen sind nicht ersichtlich. Da offensichtliche Rechtsverstöße nicht nachweisbar sind, kann ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nicht erfolgen.“

 

Ratsherr SRUGIS verdeutlicht, dass die Verwaltung z.B. für besondere Rechtsfragen nicht die Kapazitäten und das Wissen habe, so dass sich die Hansestadt Lüneburg eines Beraters bediene. Dies sei in vielen Kommunen ein normaler Vorgang. Die Beratungsleistung dürfe natürlich nicht die Entscheidung ersetzen, sondern es müsse nur eine Entscheidungshilfe sein. Diese Voraussetzungen seien immer erfüllt gewesen.

Er weist darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt die Vergaben prüfe und in der Vergangenheit keine gravierenden Probleme gesehen habe.

 

Beigeordneter PAULY hält zum Schreiben vom Innenministerium fest, dass keine offensichtlichen sachfremden Erwägungen vorliegen. Der Terminus „offensichtlich“ bedürfe jedoch einiger Erläuterungen. Beschwert sei laut des Innenministeriums nur ein unterlegener Gutachter. Er fragt, wie ein unterlegener Gutachter von dem Vergabeergebnis Kenntnis erhält.

Er bestätigt, dass von Grundsätzen abgewichen werden könne, hält dies aber aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht für sinnvoll.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht, dass das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe für das Gutachten zur moderaten Neuausrichtung des Stiftungszwecks zugestimmt habe.

Die Hansestadt Lüneburg sei gesetzlich verpflichtet, einen unterlegenen Anbieter von dem Vergabeergebnis in Kenntnis zu setzen. Erst nach der In-Kenntnis-Setzung und nach Ablauf einer gesetzlich geregelten Frist könne die Vergabe erfolgen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die gem. Anlage 2 in 2012 erfolgten Vergaben von Gutachten und Beratungsleistungen zur Kenntnis.

 

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