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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG Herrn Noether mit Wirkung vom 01.03.2013 bis 31.08.2016 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg Oedeme zu ernennen.
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