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Auszug - Denkmalkataster / Sanierung bedeutender Denkmale in der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.02.2013    
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5000/13 Denkmalkataster / Sanierung bedeutender Denkmale in der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Landmann
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 81 - Hochbau & Technik
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH  erklärt, das Denkmalkataster habe mehrere Aspekte. Die Stadt sei zum Einen für die Denkmale im öffentlichen Raum instandhaltungspflichtig. Daneben gehe es aber auch um die Frage, welche Denkmale oder Objekte in der öffentlichen Wahrnehmung vielleicht nicht mehr an der richtigen Stelle oder nicht mehr zeitgemäß seien oder aber aufgewertet werden sollten. Damit beschäftige sich nicht nur dieser, sondern auch die folgenden Tagesordnungspunkte. Herr Landmann werde zur Einstimmung in seinem folgenden Vortrag auf einige Objekte näher eingehen.

 

Herr LANDMANN erläutert, die vorgelegte Liste werde in der Zukunft kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Hier sei zunächst der gegenwärtige Zustand der aufgenommenen Objekte so weit wie möglich dokumentiert worden. Er erklärt die Systematik, nach der die Objekte eingeteilt wurden und stellt einzelne anhand von Fotos detaillierter vor. Es seien ausschließlich Objekte im öffentlichen Raum aufgenommen worden, für welche die Hansestadt Lüneburg eine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht habe, daher fehle hier z.B. auch die Skulpturengruppe auf dem Gelände des Finanzamtes und andere. Die Brunnen verursachen generell einen höheren Unterhaltungs- und Pflegeaufwand. Bei den folgenden Objekten sei ein erhöhter Sanierungsbedarf festgestellt worden: Niedersachsenross im Wandrahmpark, Grabmal für Spangenberg und Gellers an der Dahlenburger Landstraße, Ehrenmal Infanterie-Regiment 47 im Kurpark, Ehrenmal im Lüner Wäldchen, Dragoner-Denkmal und „Piéta“ im Clamart-Park.

Es gebe noch weitere Denkmale und Kunstobjekte, z.B. auch die Kunstobjekte (Poller) in der Baumstraße, die zur Vervollständigung in die Liste aufgenommen werden müssten. Auch die Überprüfung des Sanierungsbedarfes werde kontinuierlich im Rahmen der regelmäßigen Sichtkontrollen fortgesetzt und damit das hier begonnene Kataster ergänzt.

 

Erster Stadtrat KOCH geht davon aus, dass der unter TOP 4.1 vorliegende Antrag der CDU-Fraktion damit inhaltlich erledigt ist, denn ein Plan, nach dem man die Sanierung für die Zukunft festschreibe, lasse sich nicht erstellen, da nicht sicher voraussehbar sei, wann und wo Sanierungsbedarf in welcher Höhe auftreten werde. Selbstverständlich kontrolliere die Hansestadt Lüneburg die Denkmale und Objekte im öffentlichen Raum regelmäßig auf ihren Zustand und die Verkehrssicherheit und beteilige die Gremien, sobald die Instandhaltungskosten für ein Objekt nicht aus dem laufenden Etat aufzubringen seien.  

 

Ratsfrau RUDOLPH dankt für den Vortrag und fragt, wer festlegt, wann ein Objekt oder Bauwerk als Denkmal eingestuft wird.

 

Erster Stadtrat KOCH antwortet, im Denkmalschutzgesetz sei eindeutig geklärt, was ein Denkmal im Sinne dieses Gesetzes sei. Ein Objekt (Gebäude, Bodenfund oder bewegliches Stück) könne Denkmal sein, wenn es auf Grund seiner Bedeutung in städtebaulicher, historischer, usw. Hinsicht bewahrenswert erscheine. Das Landesamt für Denkmalpflege führe und überwache die Denkmalliste, in die Baudenkmale und andere Objekte eingetragen werden können. Davon zu unterscheiden seien Denkmale, die eine Erinnerungs- oder Mahnfunktion erfüllen, wie Gedenksteine o.ä.. Sie stünden nicht zwangsläufig unter Denkmalschutz. 

 

Herr KOPLIN ergänzt, in der vorgelegten Übersicht seien diejenigen Objekte entsprechend gekennzeichnet, die in der offiziellen Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalschutz geführt seien.

 

Ratsfrau RUDOLPH erkundigt sich, ob geplant sei, zum 200. Geburtstag von Johanna Stegen im Jahr 2013 eine Ehrung vorzunehmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE meint, aus politischer Rücksichtnahme und im Zeichen der 50jährigen deutsch-französischen Freundschaft sollte hier kein größerer Aufwand mehr getrieben werden, den damaligen Sieg über die Franzosen jetzt noch zu feiern.

 

Ratsherr VÖLKER fragt, wie lange es dauern werde, die Denkmale und Objekte und ihren Sanierungsbedarf zu erfassen, oder ob die Liste bereits abgeschlossen sei.

 

Herr KOPLIN antwortet, es handele sich um einen andauernden Prozess. Bei den Objekten, wo akuter Handlungsbedarf gesehen werde, solle in den nächsten Monaten ein Sanierungskonzept fertig gestellt werden. Je nach vorhandenen Haushaltsmitteln und Bedarf würden die Sanierungen dann nach und nach abgearbeitet.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, er hoffe, dass sich weitere Bürger an dem bürgerschaftlichen Engagement für die Reiterdenkmale ein Beispiel nehmen und die Stadt auch beim Erhalt anderer Denkmale oder Brunnen unterstützen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu, die Erfassung und Fortschreibung als fortlaufende Aufgabe wahrzunehmen.

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss wird in regelmäßigen Abständen über die Fortschreibung unterrichtet, um bei nachgewiesenem Sanierungsbedarf zu entscheiden, welches Objekt ausgewählt bzw. -bei mehreren Objekten- in welcher Reihenfolge die Sanierung erfolgen soll. 

 

(4, 8)