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Auszug - 71. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wohnen am Stadtplatz/Hanseviertel" Aufstellungsbeschluss Beschluss über den Änderungsentwurf Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2012    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4802/12 71. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wohnen am Stadtplatz/ Hanseviertel"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über den Änderungsentwurf
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Klang, Anja  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag von Beigeordneter Dörbaum wird TOP 4 und TOP 5 gemeinsam beraten.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Beratungsergebnis siehe TOP 5

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.       Für einen Bereich östlich des grünen Stadtplatzes, südlich der Hansestraße wird die 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg gemäß § 2 BauGB eingeleitet. Die 71. Änderung bekommt die Bezeichnung „Wohnen am Stadtplatz“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.       Ziel der Planung ist es, anstelle einer Gemeinbedarfsfläche eine Wohnbaufläche darzustellen, um daraus im Bebauungsplan eine Fläche zu Wohnzwecken entwickeln zu können.

 

3.       Dem Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Wohnen am Stadtplatz“ mit Entwurf der Begründung wird zugestimmt.

 

4.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.