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Auszug - Verwendung der in 2011 und 2012 gezahlten Ausgleichszahlungen für Stellplatzflächen (Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.11.2012)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 30.11.2012    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4880/12 Verwendung der in 2011 und 2012 gezahlten Ausgleichszahlungen für Stellplatzflächen (Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.11.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN führt zur Anfrage der CDU-Fraktion aus:

Zu Frage 1

Gemäß § 47 Abs. 2 NBauO ist für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abfahrtsverkehr erwarten lassen, die Schaffung eines Kfz-Einstellplatzes erforderlich. Ausnahmsweise kann gemäß § 47a Abs. 1 NBauO die Herstellung von Stellplätzen durch die Zahlung eines Geldbetrages ersetzt werden, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Kfz-Einstellplätze erstellt werden können.

 

Im Jahr 2011 und 2012 handelt es sich um nachfolgende Bauvorhaben:

Bauantrag Nr. 618/10 vom 17.11.2010

Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses

Am Markt 2, 21335 Lüneburg

Bauherr: Immobilien-Verwaltungsgesellschaft der Sparkasse Lüneburg mbH & Co KG

Ablösebetrag 312.000,00 €

 

Bauantrag Nr. 470/11 vom 22.07.2011

Neubau eines Imbiss

Schnellenberger Weg, 21339 Lüneburg

Bauherr: Hüseyin Cig

Ablösebetrag 5.000,00 €

 

Bauantrag Nr. 757/11 vom 21.12.2011

Neubau eines Stadthauses mit Nebengebäude

Am Sülzwall 4, 21335 Lüneburg

Bauherrin: Christine Birkholz

Ablösebetrag 6.000,00 €

 

Zu Frage 2

Gemäß § 47 Abs. 3 NBauO hat die Gemeinde die Geldbeträge zu verwenden für

1. Parkplätze, Stellplätze oder Garagen

2. Anlagen und Einrichtungen für den öffentlichen Personennahverkehr

3. Anlagen zum Abstellen von Fahrrädern, Fahrradwege oder sonstige Anlagen und

    Einrichtungen,

die den Bedarf an Einstellplätzen verringern.

Die Ablösebeträge wurden als Anzahlung Sonderposten gebucht und stehen zur Deckung zur Verfügung. Die Zuordnung der Ablösebeiträge zu den einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Jahresabschlusses (ca. Mitte Januar) vorgenommen. Dies spiegelt sich jedoch nicht im Jahresergebnis wieder.

 

Derzeit werden in der Verwaltung Vorschläge zur Verwendung der Ablösebeträge erarbeitet.

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK ergänzt:

Der jeweilige Ablösebetrag wird im Jahr der Zahlung als investive Einzahlung erfasst und findet sich im Jahresergebnis wieder.

Der Nachweis der Verwendung erfolgt durch die Zuordnung in der Bilanz.

Für die genannten Ablösebeiträge wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 eine Zuordnung zu verschiedenen Radwegemaßnahmen erfolgen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II, VI)