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Auszug - Suche nach Öl und Gas im Stadtgebiet Lüneburg (Anfrage der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.10.2012, eingegangen am 07.10.2012)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 30.11.2012    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4816/12 Suche nach Öl und Gas im Stadtgebiet Lüneburg (Anfrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.10.2012, eingegangen am 07.10.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Gruppe SPD / B90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN führt zur Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen aus:

Die „Blue Mountain Exploration LLC“ mit Sitz New York hat einen Antrag für eine auf 5 Jahre befristete Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen für das Erlaubnisfeld Lüneburg (Eckpunkte NW: Gestacht, NO: Lauenburg, SO: Himbergen, SW: Bad Bevensen) sowie das Erlaubnisfeld Oldendorf. Die Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), welche auf Grundlage des Bundesberggesetz (BBergG) den Antrag zu beurteilen hat. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurden die Landkreise für das Erlaubnisfeld Lüneburg Landkreis Uelzen, Landkreis Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg und Landkreis Lüneburg durch das LBEG angehört. Die Anhörung hat zu einer Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg geführt. Schwerpunktmäßig hat sich die Stellungnahme auf die Stadtentwicklung, die bauliche Auswirkungen, die Bodenschutz- und Wasserwirtschaftsproblematik bezogen.

Zu der heutigen Anfrage lag dem Kreistag ein Antrag vom 10.10.2012 vor, mit dem Ziel die Erlaubnis abzulehnen, eine Gesetzesinitiative zu erzielen, eine umfangreiche Bürgerbeteiligung mit der Einbindung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eine gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse von Landkreis und Stadt durchzuführen. Die gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse fand am 22.11.2012 mit Referenten des LBEG statt.

Ziel des Antrags der Blue Mountain Exploration LLC ist der Aufbau einer Datenbasis durch den Kauf von seismischen und Bohrungsdaten. Durch die Auswertung von Daten sollen Rückschlüsse auf Vorkommen von Erdgas/-öl ermöglicht werden. Seismische Erkundungen des Untergrundes und so genannte Exploratinsbohrungen in unterschiedlichen Tiefen zur Erkundung des Untergrundes sollen durchgeführt werden.

Nach § 7 BBergG kann eine Erlaubnis zur Aufsuchung der in der Erlaubnis genannten Bodenschätze erteilt werden. Versagungsgründe sind in § 11 BBergG benannt. Das LBEG hat bei Vorliegen von Versagungsgründen keinen Ermessensspielraum, sondern es handelt sich um eine gebundene Entscheidung. Versagungsgründe sind unter anderem die Beeinträchtigung von Bodenschätzen, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt (Nr. 9) oder der Ausschluss der Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld wegen überwiegender öffentlicher Interessen (Nr. 10).

Sind keine Versagungsgründe vorhanden oder erstrecken sich diese nur teilweise auf das Erlaubnisfeld, führt dies zur Erteilung der Erlaubnis und zur Einleitung eines förmlichen Verwaltungsverfahren. Die Erlaubnis berechtigt per se nicht zu tatsächlichen Untersuchungen; tatsächliche Handlungen dürfen nur aufgrund bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen. In diesem weitergehenden Verfahren würden der Landkreis Lüneburg und damit die Hansestadt Lüneburg erneut beteiligt werden.

Die Betroffenheit der Hansestadt Lüneburg ergibt sich aus dem Trinkwassereinzugsgebiet, aufgrund baulicher Aspekte (Senkungsgebiet), unter Berücksichtigung von Stadtentwicklungsaspekte insbesondere störungsempfindliche Nutzungen (Kliniken, Heime, Schulen, KITA, etc.) und schutzwürdige unbesiedelte Bereiche (NSG, LSG), den Schutzzonen (Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsschutzgebiet).

Der Einsatz der Fracking-Methode kann auch laut LBEG nicht ausgeschlossen werden: Hierbei werden im Gestein der Erdöl- oder Erdgaslagerstätte durch hydraulischen Druck Risse erzeugt und Stützkörper in die Risse eingebracht. Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der Durchlässigkeit der Gesteine in der Lagerstätte. Dies führt zu höheren Zuflussraten und damit zu einer besseren Nutzung dieser Lagerstätte, da die Reichweite der Entölung bzw. Entgasung um eine Bohrung vergrößert wird.

Die Fracking-Methode wird laut Gutachten, welches das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hat, als Hochrisikotechnologie eingestuft. Deswegen sind mehrere Gesetzesinitiativen angeregt worden, die ein Moratorium speziell für Niedersachsen zum Ziel haben.

Das LBEG hat eine Rundverfügung vom 31.10.2012 an die ihm nachgeordneten Behörden herausgegeben. Diese Rundverfügung führt Verschärfungen ein und schließt die Fracking-Methode in Wasserschutzgebieten sowie in Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten aus.

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich dem Antrag auf Aussprache zu.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr NEUBAUER erklärt, dass es kaum rechtliche Möglichkeiten gebe, komplette Versagungsgründe zu finden, um die neue Technologie zurzeit in der Region zu verhindern.

Die Aussagen des LBEG seien befremdlich. Der zuständige Mitarbeiter im LBEG für das Genehmigungsverfahren sei der Auffassung, dass Fracking nachweislich nicht Wasser gefährdend sei. Umweltminister Bode lehne eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab und ein Moratorium sei von der Landesregierung nicht gewollt.

Die Energiewende werde von einer Risikotechnologie in eine andere Risikotechnologie betrieben. Die Region habe den Weg bereitet um „100% erneuerbare Energieregion“ zu werden. Die Hansestadt Lüneburg habe das beste Trinkwasser weltweit. Die Urlaubsregion um Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg müsse auch für zukünftige Generationen erhalten werden. Daher fordere die SPD-Fraktion, dass Sicherheit für Mensch und Umwelt Vorrang haben müssen.

Das Bundesumweltministerium habe festgestellt, dass die Fracking-Methode in allen Phasen hoch risikoreich sei, daher werde seit Jahren vom Umweltbundesamt die Novellierung des Bundesberggesetzes, die Umweltverträglichkeitsprüfung, breite Bürgerbeteiligung und breite Behördenbeteiligung gefordert. Er freue sich, dass auf der 79. Umweltministertagung beschlossen worden sei, dass aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage es nicht verantwortbar sei, zu diesem Zeitpunkt Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit dem Einlass der Fracking-Methode zu genehmigen.

 

Beigeordneter PAULY erinnert an den Beschluss des gemeinsamen Umweltausschusses von Hansestadt und Landkreis Lüneburg, indem sie sich gegen die Fracking-Methode aussprechen. Die Fracking-Methode sei nach chemischer Betrachtung und aufgrund der Auswirkungen für die Region bezüglich der Erschütterungen eine Hochrisikotechnologie. Die öffentlichen Interessen wie Trinkwasser und Bodenerschütterungen sehe er in der Hansestadt Lüneburg gefährdet.

Er regt an, die im Umweltausschuss erarbeitete Stellungnahme für eine Resolution zu verwenden.

 

Ratsherr HEILMANN trägt aus der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses von Hansestadt und Landkreis vor, dass bisher in Niedersachsen kein Erlaubnisantrag abgelehnt worden sei. Vor dem Hintergrund der ökologischen Gefahren müsse das Bundesbergrecht in Deutschland novelliert werden. Verschiedene Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Fracking-Methode sehr problematisch sei.

In der Studie sei deutlich gezeigt worden, dass die Energiewende durch andere Energieträger umsetzbar sei. Eine Resolution befürworte er.

 

Ratsherr WEBERSINN erklärt, dass die Position der CDU zur Fracking-Methode seit Februar 2012 feststehe. Die Fracking-Methode solle sehr enge Grenzen bekommen, so dass die Anwendung praktisch nicht mehr durchführbar sei. Die Grenzen seien: kein Einsatz von umweltschädlichen Stoffen, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eines Planfeststellungsverfahrens, kein Fracking in Wasserschutz- und Trinkwasserschutzgebieten, Beteiligung der Landkreise und die verpflichtende Herstellung eines Einvernehmens. Sollte die Fracking-Methode weiterhin zum Einsatz kommen, müsse sie weiterentwickelt werden, bis keine Gefahren für Mensch und Umwelt mehr bestehen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erläutert, dass das Bundesberggesetz eine Anspruchsgrundlage zur Erlaubniserteilung enthalte. Grundsätzlich gebe es ein Bedürfnis des Staates die vorhandenen Energien als Brücken bis zur 100%igen Nutzung alternativer Energien sicherzustellen. Dies befürworte sie, solange keine gefährdenden Maßnahmen durchgeführt werden.

Gegen den Einsatz der Fracking-Methode spreche als wichtigstes Argument neben dem Trinkwasserschutz die geologische Situation der Hansestadt Lüneburg mit seinem Senkungsgebiet. Der Umweltminister habe entgegen dem Wirtschaftsminister erklärt, dass es zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebe und auf der 79. Umweltministertagung die Resolution mit unterzeichnet.

 

Beigeordneter DÖRBAUM äußert sein Unverständnis über die Aussage vom zuständigen Minister Bode, dass das Bundesbergrecht Anwendung finde. Danach gebe es keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Bürgertransparenz und keine Beteiligungsformen.

Mit dem Bundesbergrecht sei Gorleben entstanden und die Asse erbaut worden. Dieses Recht sei nicht mehr zeitgemäß.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)