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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 30.11.2012    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN verweist zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag der Gruppe FDP/RRP, der heute um 13:33 Uhr einging, auf § 59 NKomVG. Aufgrund einer nur kurzen rechtlichen Prüfung sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Dringlichkeit vorliege. In Bezug auf die freiwilligen Leistungen entstehe zum jetzigen Zeitpunkt kein irreversibler Schaden, da kein Antrag auf Auszahlung von im Haushalt vorgesehenen Mitteln vorliege. Außerdem sehe die Haushaltssperre vor, dass im Einzelfall nach einer gesonderten Prüfung die Haushaltsmittel freigegeben werden können.

Zudem habe die Haushaltssperre die Funktion den Haushalt zu lenken und die Zuständigkeit dazu liege allein beim Hauptverwaltungsbeamten gem. § 30 GemHKVO.

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK gibt einen Rückblick auf das Jahr 2012, woraus sich die jetzige Haushaltssperre begründet. Es seien Verhandlungen zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages geführt worden, so dass die Hansestadt Lüneburg in einem engen, kontinuierlichen Kontakt zur Kommunalaufsicht stehe. Seit über 12 Monaten werde mit der Kommunalaufsicht besprochen, wie Defizite im laufenden Jahr vermieden werden können und in den kommenden Jahren nicht aufkommen werden.

Bereits bei der Haushaltsgenehmigung im Mai 2012 habe festgestanden, dass sich das Defizit im Vergleich zum im Januar 2012 gefassten Beschluss erhöht habe, da die Schlüsselzuweisungen entgegen der Annahme im Januar 2012 anders berechnet worden seien. Von der Hansestadt Lüneburg wurde das Beibehalten einer strengen Ausgabendisziplin sowie das Ergreifen aller Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung erwartet, um den zu erwartenden Einnahmeausfall durch die verminderten Schlüsselzuweisungen aufzufangen. Ab Mai 2012 habe die Hansestadt Lüneburg ein Liquiditätsmanagement geführt, zur Liquiditätssteuerung bestimmte Ansätze im Ergebnishaushalt und bei Investitionen mit einer teilweisen Sperre verhängt, so dass im laufenden Jahr die Möglichkeit der Gegensteuerung bestanden habe. Beim Erlass des Nachtragshaushaltes konnte festgestellt werden, dass alle Überschreitungen auf der Aufwandsseite durch eigene Sparmaßnahmen wieder erwirtschaftet werden konnten.

Stadtkämmerin Lukoschek erläutert das Verfahren der Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung. Zunächst müsse der Rat der Hansestadt Lüneburg die Nachtragshaushaltssatzung beschließen, dann werde diese durch die Kommunalaufsicht geprüft und genehmigt. Anschließend müsse die Satzung veröffentlicht werden und mit der Bekanntgabe trete die Satzung in Kraft.

Während des Verfahrens müsse der Haushalt aufgrund der Liquidität und des Anwachsens des Defizits kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund empfehle sie dem Hauptverwaltungsbeamten, die Haushaltssperre nicht aufzuheben.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erläutert, dass sie aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung gehört habe, dass die Haushaltssperre schwierig sei. Ebenfalls wisse sie von Schwierigkeiten aufgrund der Haushaltssperre bei den Vereinen. Daher sehe sie die Dringlichkeit gegeben.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass alle notwendigen Mittel innerhalb der Stadtverwaltung freigegeben worden seien. Bezüglich finanzieller Probleme habe sich kein Verein gemeldet. Sollte sich ein Verein melden, werde die Situation besprochen werden.

Er erklärt, dass bei Aufhebung der Haushaltssperre der Rat der Hansestadt Lüneburg zum Nachtragshaushalt konkrete Anträge stellen müsse, da das Defizit von zirka 8 Mio. Euro ausgeglichen werden müsse.

 

Beigeordneter DÖRBAUM begründet, dass keine Dringlichkeit erkennbar sei, da die Haushaltssperre bekannt gewesen sei. Zudem sehe er nicht, dass durch einen Beschluss, Schaden von der Hansestadt Lüneburg abgewandt werde, sondern durch die Haushaltssperre können Mittel eingespart werden.

Ab 01.01.2013 gelte bis zur Genehmigung des Haushaltes 2013 ohnehin die vorläufige Haushaltsführung.

 

Beigeordneter PAULY legt dar, dass er den Dringlichkeitsantrag für zulässig und berechtigt halte. Natürlich bestehe ein Zuständigkeitsproblem, da der Erlass einer Haushaltssperre in den Zuständigkeitsbereich des Hauptverwaltungsbeamten falle. Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe jedoch das Recht, die Angelegenheit gem. § 58 Abs. 3 NKomVG an sich zu ziehen.

Die Dringlichkeit des Antrags sehe er als gegeben an, da ein materieller Schaden auch aufgrund einer nicht getätigten möglichen Investition eintreten könne. Die Nichtauszahlung von Mitteln an Vereine sei ebenfalls ein materieller Schaden bei Dritten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE wendet ein, dass ein erheblicher Schaden entstehen müsse.

Bezüglich der Zuständigkeit weist er auf die Lex speziales Regeln §§ 110 ff. NKomVG und GemHKVO sowie auf die Kommentierung zu § 110 NKomVG hin, wonach die Vertretung dagegen durch Änderungen des Haushaltes per Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 115 NKomVG und Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans nach § 8 GemHKVO den Haushaltsausgleich zu erreichen versuchen könne.

 

Bürgermeister MEIHSIES sieht die Dringlichkeit nicht als begründet an. Es sei nicht bekannt, welche Vereine durch die Haushaltssperre in finanziellen Schwierigkeiten seien.

 

Ratsherr KUHN teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag nicht als dringlich erachte.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Dringlichkeit des Antrages der Gruppe FDP/RRP wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und der Gruppe FDP/RRP sowie 2 Enthaltungen der Fraktion Piraten Niedersachsen abgelehnt.

 

Die Tagesordnung wird in der versandten Fassung festgestellt.