Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Beigeordnete Schmidt bittet um Erläuterung der Position fiktive Erlöse in der Anlage 1 Seite 2. Herr Sporleder erläutert, dass die fiktiven Erlöse für öffentlichen Flächenanteil dem Anteil der Hansestadt Lüneburg an dem Interesse der Allgemeinheit an gereinigten Straßen entspricht, den die Hansestadt Lüneburg an den gebührenfähigen Kosten gesetzlich zu tragen hat. Der Gebührenbedarf vermindert sich um den Anteil der fiktiven Erlöse und ist somit nicht durch den Gebührenzahler zu tragen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei Abwesenheit von Ratsherrn Bögershausen einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2011 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren werden nicht verändert.
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