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Auszug - Friedhofs- und Bestattungswesen - Betriebsabrechnung 2011 - Gebührenbedarfsberechnung 2013  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 24
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2012    
Zeit: 16:03 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4899/12 Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2011
- Gebührenbedarfsberechnung 2013
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Manzke hält die Höhe des Gesamtergebnisses für dramatisch und ergänzt, dass die Fallzahlen sinken, da immer mehr andere Bestattungsformen in Anspruch genommen werden. Er regt an, einen überparteilichen Arbeitskreis zu bilden, um die Probleme zu lösen.

 

Herr Grzenia führt dazu aus, dass versucht wird den Trends entgegenzuwirken. So konnte der Abwanderungstrend zur anonymen Urnenbestattung bereits gestoppt werden.

Er nimmt Bezug auf den Zeitungsartikel in der Landeszeitung am 04.12.2012 und macht Ausführungen zum Begriff „Doppelstelle“. Er erklärt, dass die Gebühren für eine normale Doppelstelle eines Wahlgrabes für 25 Jahre 2.650,- € (2 x 1.325,- €) und nicht 5.925,- € betragen. Im Zeitungsartikel wird auf eine Rasenpartnerstelle für 25 Jahre inklusive der Pflege abgestellt.

Des Weiteren liegt Lüneburg mit der Höhe der Friedhofsgebühren im guten Mittelfeld im Vergleich zu anderen Kommunen.

Als ein Beispiel für die Kostensteigerung im Friedhofs- und Bestattungswesen führt Herr Grzenia die Kostenentwicklung für Friedhofsmüll an. Anfangs lagen die Kosten für eine Tonne Friedhofsmüll bei 19,- DM. Heute kostet eine Tonne Friedhofsmüll bereits 129,- €. Versuche die steigenden Kosten zu rationalisieren sind nicht realisierbar, da aufgrund des Zustandes des 50 Jahre alten Waldfriedhofes Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Dadurch steigen die Kosten und somit der Gebührenbedarf.

 

Ratsherr Manzke stellt klar, dass nicht die Arbeit der Friedhofsverwaltung kritisiert wird, sondern allgemein die Entwicklung im Friedhofs- und Bestattungswesen das Problem ist.

 

Ratsherr Neubauer gibt zu bedenken, dass eine Schließung des Friedhofes keine Kosteneinsparung bedeutet. Denn auch die in städtische Grünflächen umgestalteten Friedhofsflächen verursachen Kosten. Aus diesem Grund ist die Überlegung, eine Arbeitsgruppe zu bilden, sinnvoll und der richtige Weg.

 

Herr Grzenia ergänzt, dass nach Schließung des Friedhofes eine Ruhefrist von 25 Jahren für die Friedhofsflächen besteht. Das bedeutet 25 Jahre Kosten für die Pflege ohne dass Einnahmen fließen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei Abwesenheit von Ratsherrn Bögershausen und zwei Enthaltungen (CDU) mehrheitlich:

 

Die Betriebsabrechnung 2011 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2013 inklusive der Gebührenanpassung um +7,5%  wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der
Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren
(Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 20. Änderungsatzung vom 16.12.2010 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt.