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Auszug - Mitteilungen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.11.2012    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Konversion Teilflächen der Theodor-Körner-Kaserne / Sachstand

 

Oberbürgermeister Mädge geht ein auf die in der letzten Woche geführte Diskussion über die Verwertung von Teilflächen im Bereich der Theodor-Körner-Kaserne. Anhand eines Luftbildes (Anlage I) zeigt er die Flächenbereiche auf, über die derzeit diskutiert werde. Aufgezeigt wird auf dem Plan die Grenze des Gebietes der Theodor-Körner–Kaserne sowie die angrenzend sich im städtischen Eigentum befindliche Dreiecksfläche, die mit Wald bestanden ist. Daran angrenzend erstreckt sich bis zum Elbe-Seitenkanal hin eine rechteckige ebenfalls mit Wald aber auch mit Biotopen bestandene Fläche des Landes Niedersachsen.

Flächen in diesem Bereich liegen teilweise auch im Bereich eines angrenzenden Landschaftsschutzgebietes. Sowohl der laufenden Diskussion als auch den Vorschlägen mancher war zu entnehmen, dass die Umwandlung der aufgezeigten Flächen bis hin zum Elbe-Seitenkanal vorgenommen werden sollte. Wie bereits aufgezeigt, sind diese außerhalb des Kasernengeländes liegenden Flächen mit Wald bestanden. Auch sind dort diverse Biotope vorhanden. Auf die anstehenden Probleme, die sich ergeben würden, wenn man das Ansinnen weiterverfolgen würde, diese Flächen zu einem Gewerbegebiet umzuwandeln, wird näher eingegangen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das bestehende Waldumwandlungsgesetz, nach dem derartige Flächen in dem Verhältnis 1:3 umzuwandeln seien, mit den dabei einhergehenden Kosten, die insbesondere durch Verlagerung von Biotopflächen anstehen würden. Insofern ist die Ausweitung der Inanspruchnahme von Flächen für die Ansiedlung von neuen Gewerbeflächen eben nicht Vorstellung der Hansestadt Lüneburg, diese bis hin zum Elbe-Seitenkanal auszuweisen. Insofern wird seitens der Stadt angedacht, bis zur Grenze der städtischen Flächen heran eine Umwandlung in Gewerbeflächen vorzunehmen. Die zwischen der städtischen Grundstücksfläche und dem Elbe-Seitenkanal liegende Flächen sollen als Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgehalten werden.

Für die Ausweitung des Gewerbegebietes ist insofern nur der in Rede stehende Teilbereich der Theodor-Körner-Kaserne sowie der Bereich der Landebahn des Flugplatzes vorgesehen. Insgesamt umfasst der für die Gewerbeansiedlung vorgesehene Bereich eine Fläche von 30 – 40 ha Fläche.

Nochmals verdeutlicht wird, dass seitens der Stadt nicht beabsichtigt sei, in die im Lageplan aufgezeigte Waldfläche hineinzugehen, um diese abzuholzen und einem zukünftigen Gewerbegebiet zuzuschlagen. Dies wäre auch wirtschaftlich nicht zu vertreten, da die Erschließungskosten in diesem Bereich bereits bei 40 €/m² liegen. Eingerechnet werden müssen für erforderliche Maßnahmen der Erschließung Kosten, wie sie auch im Bereich des Bilmer Berges und im Hanseviertel veranschlagt wurden. Dies beinhaltet noch nicht den zu zahlenden Grundstückspreis über den unter diesen Voraussetzungen man sicherlich wird lange verhandeln müssen.

 

Aufgezeigt wird die im Norden der Theodor-Körner-Kaserne gelegene Fläche, die ab 2016 zur Verfügung stehen wird. Versucht werden soll, die derzeit noch benötigten Unterkünfte der Bereitschaftspolizei für Castortransporte aus dem Schlieffenparkbereich dorthin zu verlagern. Zu beachten sein wird hierbei, dass aus Umwelt- und Lärmschutzgründen der nötige Abstand zum Ortsteil Ebensberg einzuhalten sein wird. Die Erfahrung aus dem Gewerbegebiet Bilmer Berg zeigt auf, dass nur ca. 50 % der in Rede stehenden Fläche als Nettofläche für Gewerbeansiedlung letztendlich zur Verfügung stehen wird. Dies bedeutet, dass bei den in Rede stehenden ca. 50 ha Fläche nur ca. 25 – 30 ha letztendlich Nettogewerbefläche sein wird.

Dies ist der Ansatz über den seitens der Stadt schon mehrmals in politischen Gremien vorgetragen wurde.

Anregungen, die für diese Flächen eine Wohnbebauung vorsehen, muss entgegengetreten werden, da die Erschließung dieser Bereiche nur durch die bereits vorhandene Wohnbebauung im Ortsteil Ebensberg erfolgen könnte. Eine solche Erschließung wird seitens des Ortsvorstehers als auch in der Bevölkerung insofern abgelehnt, da der Straßenzug mit der Einmündung in die Erbstorfer Landstraße bereits jetzt verkehrlich stark belastet sei. Auch wird es für wenig sinnvoll gehalten, dort draußen eine Splitterwohnsiedlung zu bauen, da die Bewohner von dort über lange Wege mit dem ÖPNV in die Stadt verbracht werden müssten. Insofern wäre es sinnvoller, wie bereits ausgeführt, stattdessen die Bereitschaftspolizei dorthin zu verlegen, um auf den dann freiwerdenden Flächen der Bereitschaftspolizei Wohnbebauung vornehmen zu können.

Zum Areal des Flugplatzes mit der Landebahn führt er aus, dass bei Erhalt des Flugplatzes hinsichtlich der  Bebauung Abstände zur Landebahn einzuhalten sein würden, so dass davon auszugehen sein wird, dass auch aufgrund der bestehenden Lärmproblematik dort keine Wohnbebauung entstehen könnte.

Zusammenfassend wird angemerkt, dass dieser Plan bereits mehrfach in den politischen Gremien u. a. auch im Wirtschaftsausschuss gezeigt und beraten wurde. Die genannten Vorgaben werden noch einmal von der Verwaltung aufbereitet und den Fraktionen zur Verfügung gestellt, damit man sich weitergehende Diskussionen zu den Themen, die letztendlich in den Vorstellungen einiger bestehen, nicht realisieren lassen. Weitergehende Diskussion könnten damit vermieden werden.

Zielsetzung der Verwaltung ist, die Flächen zu einem möglichst geringem Quadratmeterpreis zu erwerben, um daraufhin die notwendigen Erschließungsmaßnahmen beplanen zu können. Nicht sein kann es, dass man mit auferlegten Erschließungskosten und einem hohen Einstandspreis beim Kauf der Flächen letztendlich bei einem Preis von 80 €/m² landet, zumal davon auszugehen ist, dass sich Gewerbeflächen nicht höher als mit 40 €/m² vermarkten lassen. Auch nicht sein kann es, dass letztendlich von der Stadt Gestehungskosten von 80 €/m² anfallen und diese Flächen sich letztendlich am Markt nur noch für max. 40 €/m² veräußern lassen. Die Stadt wird bei einer Flächengröße von ca. 50 ha Fläche nicht in der Lage sein, für jeden m² 40 € selbst zu tragen. Insofern bittet er darum, die zu führende Diskussion über Flächen, Zahlen und Nutzungen zu versachlichen. Für die Vermarktung interessant werden die Flächen jedoch erst, wenn mit der geplanten Autobahn A 39 zumindest begonnen werde.

 

Ratsfrau Schellmann regt an, dass geprüft werden sollte, ob man nicht ggf. anderweitig Flächen für die Ausweisung von Gewerbegebieten, beispielsweise südlich hiervon gelegene Flächen, erwerben sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die angedachte im Süden gelegene Fläche im Erwerb genauso teuer sein und insofern keine echte Alternative darstellen würde. Die dortige Fläche umfasst auch einen größeren Bereich von ca. 100 ha Fläche. Sowohl die im Bundeseigentum stehende als auch die hier als Alternative vorgeschlagene Fläche, die im Privateigentum steht, würden zu den bereits ausgeführten Gestehungskosten führen. Seitens der Verwaltung wird es aus den genannten Gründen keinen Vorschlag geben, diese Flächen zu den geforderten Konditionen zu erwerben.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass zumindest eine Prognose über den Baubeginn der A 39, bei der mit einer Bauzeit von 5 bis 7 Jahren auszugehen ist, vorliegen muss, bevor mit der Erschließung des Areals begonnen wird.

Die angrenzend an den Bereich der Theodor-Körner-Kaserne liegend Fläche in der Größe von ca. 15 ha steht im Eigentum der Stadt Lüneburg, so dass die von Ratsfrau Schellmann genannte Fläche, die vollständig im Eigentum von Privaten steht, keine Alternative darstellt.

 

Ratsherr Bartels hinterfragt die Zeiträume, wann die einzelnen Kasernenbereiche für eine Nachnutzung zur Verfügung stehen werden.

 

Oberbürgermeister Mädge geht erläuternd auf die einzelnen Flächenbereiche ein. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das auch in der örtlichen Presse veröffentliche Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums. Zur Erläuterung führt er aus, dass über die Ostflächen, die ab 2013 zur Verfügung stehen könnten, Verhandlungen mit der der Grundstücksverwertung beauftragten BIMA geführt werden.

Die Nordflächen werden erst ab 2016 zur Verfügung stehen. Zunächst wird es hierfür erforderlich sein, dass seitens der Bundeswehr die Entbehrlichkeit der Flächen bestätigt wird.

Auf den Westflächen wird zunächst auch weiterhin das Aufklärungsbataillon seinen Standort haben.

Parallel wird versucht, im kommenden Jahr Gespräche dergestalt zu führen, dass wie bereits ausgeführt, die Bundespolizei aus dem Schlieffen-Park heraus zur Theodor-Körner-Kaserne verlegt wird. Über alle zu führenden Gespräche wird  man das Jahr 2013 in vollem Umfange benötigen.

Zusammenfassend wird ausgeführt, dass man sich in einer Entwicklung befindet, bei der man sich bemüht, diese zu beschleunigen. Da für die Realisierung der Vorhaben sehr viel Geld erforderlich sein wird, spricht er sich dafür aus, dass man hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sich einer seriösen Herangehensweise bedienen sollte.

 

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Mitglieder des Ausschusse für Bauen und Stadtentwicklung nehmen die vorgetragenen Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Beschluss:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10_ Mitteilung Vw TKK-Gelände (342 KB)