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Beratungsinhalt:
Auf Vorschlag vorn Beigeordneter Dörbaum werden TOP 7 + 8 gemeinsam beraten.
Beigeordneter Pauly interessiert, inwieweit der Versiegelungsgrad des Außenbereiches des Discounters Lidl verändert wird und inwieweit es zu einer Neuordnung der Parkplatzsituation kommen wird. Des Weiteren ist von Interesse, ob es sich auch bei diesem B-Plan um einen vorhabenzogenen handelt und ob die Umsetzung aus haushalterischer Sicht durch den Vorhabenträger abgesichert sei.
Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass nur die Erweiterung der Firma Fuller aus dem in der Beratung dargelegten Gründen ein vorhabenbezogener B-Plan sei. Für die Erweiterung der Flächen der Firma Lidl handelt es sich jedoch um ein normales Bauleitplanverfahren. Die Planungskosten hierzu werden über einen städtebaulichen- und Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger geregelt. Die Kosten des Verfahrens werden von der Firma Lidl getragen. Zahlen über die Veränderung des Versiegelungsgrades werden erst benannt werden können, wenn die Planung fortgeschritten sei. Zunächst ist die Beteiligung durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise wird noch einmal detailliert erläutert. Aus dem noch zu erstellenden Umweltbericht werden die dort festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu tätigen sein. Erst wenn all dieses vorliegt, wird man auch Zahlen für die Veränderung des Versiegelungsgrades benennen können.
Beigeordneter Pauly merkt an, dass es für ihn verständlicher gewesen wäre, wenn auf die vertraglich vom Vorhabenträger in Form eines städtebaulichen- und Erschließungsvertrages zu übernehmenden Kosten eingegangen worden wäre und dieses in der Vorlage hätte Erwähnung gefunden.
Oberbürgermeister Mädge merkt hierzu an, dass es vom Verständnis her besser gewesen wäre, wenn eine dementsprechende Aussage bereits in der in der Beschlussvorlage ausgeführten Sachverhalt gestanden hätte. Er bittet insofern um Nachsicht für dieses Versäumnis.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum lässt über die F-Plan-Änderung und die Aufstellung des B-Plans jeweils gesondert abstimmen.
Beschluss: Beschlussvorschlag: 1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einzelhandel Rote Bleiche“ beschlossen. 2. Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Löb).
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