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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.11.2012    
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

HVV-Card

 

Stadtrat Moßmann teilt mit, dass im Landkreis Harburg die sog. HVV-Card eingeführt wurde, mit welcher bargeldlos mit einem Rabatt von drei Prozent die Fahrkarten gekauft werden können. Es handelt sich um ein Pilotprojekt mit dem Ziel, die HVV-Card im gesamten Gebiet einzuführen. Zeiten sind dazu noch keine bekannt. Er wird den Ausschuss auf dem Laufenden halten.

 

Verkehrsprobleme in der Hauptstraße in Häcklingen

 

Stadtrat Moßmann begrüßt Herrn Werner als Besucher. Herr Werner hat die Verwaltung über zunehmenden Schwerlastverkehr und Geschwindigkeitsüberschreitungen vom Kreisel der B 4 über die Hauptstraße in Richtung Baugebiet Pilgerpfad-Süd informiert. Unter Anwesenheit von Herrn Werner, Herrn Dr. Plath, Frau Bendorf, Herrn Bodendieck und seiner Person hat deshalb ein Ortstermin stattgefunden. Ferner wurde aufgrund der beginnenden Schulzeit auch eine Messung der gefahrenen Geschwindigkeiten durchgeführt. Im Ergebnis konnten besondere Geschwindigkeitsübertretungen im Tempo-50-Bereich nicht festgestellt werden. Der Lkw-Verkehr zum Neubaugebiet lässt sich durch die vorhandene Anlieger frei Beschilderung, die die Ortsteile Oedeme, Häcklingen und Rettmer erfasst, nicht ausgrenzen. Denn das Anliegen des Lkw-Verkehrs ist das Erreichen des Neubaugebietes innerhalb des Ortsteils Rettmer. Ferner führt jeder Ausschluss von Verkehr im Bereich Häcklingen zu einer Mehrbelastung im Bereich Rettmer. Als Sofortmaßnahmen hat mit den Investoren bzw. Bauunternehmen ein Gespräch, mit dem Ziel, diese auf die Anfahrtmöglichkeit von Westen über Rettmer hinzuweisen, stattgefunden. Mit dem Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg konnte das Einvernehmen erzielt werden, dass durch eine Beschilderung die Ausweisung des Baugebietes auf der Ostumgehung und der B 209 sowie die Kreisstraße direkt nach Rettmer erfolgen kann. D. h. diejenigen Baustellenverkehre, die von Südwesten kommend zum Baugebiet fahren, nehmen dann bereits die Anschlussstelle Rettmer und nutzen somit nicht die Hauptstraße in Häcklingen.

 

Frau Wermuth erläutert die zum Anlass des Schulbeginns durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. Diese fanden noch in dem Bereich statt, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ist. Im Durchschnitt wurde von den erfassten Fahrzeugen eine Geschwindigkeit von 49 km/h ermittelt. Dieses Ergebnis ist sehr gut. Es wurden auch keine Raser mit weit überhöhten Geschwindigkeiten festgestellt. Ferner ist sie regelmäßig auf den Baubesprechungen im Baugebiet Pilgerpfad-Süd. Einige Bauträger sind dort erreichbar, trotzdem ist es schwer jeden bzgl. der Anfahrt zum Baugebiet zu erreichen. Es gibt viele private Bauherren auch haben die Bauträger noch Subunternehmer. Die Investoren und bekannten Versorgungsträger werden nochmals angeschrieben. Abschließend stellt Frau Wermuth noch die StVO-konforme Beschilderung zum Baugebiet Pilgerpfad-Süd vor.

 

Sobald das Geschwindigkeitsmessgerät wieder verfügbar ist, wird es nach Auskunft von Stadtrat Moßmann im 30-km/h-Bereich der Hauptstraße aufgestellt.

 

Ratsherr Löb möchte wissen, ob der Einbau einer provisorischen Verengung in der Hauptstraße möglich ist, damit die Fahrzeuge dort langsamer werden.

 

Stadtrat Moßmann möchte zunächst einmal abwarten, was die Geschwindigkeitsmessung innerhalb des 30-km/h-Bereichs ergibt.

 

Herr Aschenbrenner findet die dargestellte Beschilderung als Lösung ausreichend. Wenn Herr Werner jetzt noch zwei bis drei Auto dort parkt, ist auch die Verengung schon gegeben, die sich evtl. schnell unter den Lkw-Fahrern rumspricht.

 

Zebrastreifen Einmündung Munstermannskamp / Uelzener Straße

 

Frau Wermuth teilt mit, dass die Radfahrerfurt neben dem Zebrastreifen in der Uelzener Straße, der ca. zehn Meter vom Einmündungsbereich Munstermannskamp abgesetzt ist, unzulässig ist. Furten dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur an Einmündungen oder Kreuzungen eingerichtet werden; hier ist die Furt viel zu weit eingerückt, um sie mit der Einmündung in Verbindung bringen zu können. Die Furt muss deshalb entfernt werden, der Radfahrer muss sein Rad über die Straße schieben, wenn er den Zebrastreifen nutzt. Der Zebrastreifen wird soweit erweitert, dass der Fahrradweg mit eingebunden ist. In der Fußgängerampel über die Fahrbahn der Straße Munstermannskamp wird zudem das Symbol des Radfahrers entfernt.

 

Herr Thöring ergänzt, dass für die Radwege am Muntermannskamp keine Benutzungspflicht existiert. Das heißt, man kann sich auf der Fahrbahn fahrend als Linksabbieger in die Uelzener Straße einordnen um dann, ohne diesen Zebrastreifen nutzen zu müssen, in Richtung Innenstadt zu fahren. Auf Anregung der Ausschussmitglieder soll eine verbesserte Überleitung vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn geprüft werden.

 

Umbeschilderung der Straße Hinter der Bardowicker Mauer

 

Frau Wermuth erinnert, dass der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ersetzt wurde. Es wurden jetzt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h ermittelt, vor der Umbeschilderung lag diese bei 20 km/h. Die Umbeschilderung war somit sinnvoll, weil sich die Situation dadurch verbessert hat.