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Auszug - Bebauungsplan Nr. 150 "Vor der Roten Bleiche" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2012    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
VO/4825/12 Bebauungsplan Nr. 150 "Vor der Roten Bleiche"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass für  die geplante Errichtung eines Verwaltungs- , Kunden- und Forschungszentrums für die Firma Fuller zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen sei. Einbezogen wird in diesen Geltungsbereich auch die erforderliche Erschließungsstraße mit dem im Bereich der Willy-Brandt-Straße vorgesehenen Einmündungsbereich. Die derzeit als Stellplätze vorgesehenen Flächen sollen weitgehend erhalten und ergänzt werden. Zusätzlich ist der Neubau des Verwaltungsgebäudes und des Forschungszentrums südwestlich der Stellplatzflächen vorgesehen. Der B-Plan wird als vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens wird ein Umweltbericht zu erstellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sein. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Mit der Bearbeitung des Plans wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Es ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sowie eines Durchführungsvertrages erforderlich.

 

Seitens der Firma Lidl ist eine maßvolle Ausweitung der Verkaufsfläche von 1.000 auf 1.300 m² vorgesehen. Hiermit soll der Standort gesichert und ausgebaut werden. Der aufzustellende B-Plan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit großflächigen Einzelhandels im Bereich des bestehenden Einzelhandelsbetriebes schaffen. Hierzu ist die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel vorgesehen. Auch in diesem Verfahren wird ein Umweltbericht zu erstellen sein. Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren geändert. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens ist erforderlich. Auch mit dieser Planung wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachterkosten etc. werden von der Firma Lidl übernommen. Insofern ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.

 

Bereichsleiter Eberhard verdeutlicht, dass Aufhänger für die durchzuführenden Bebauungspläne einerseits das Vorhaben der Firma Fuller für den Bau eines Technologiezentrums und andererseits die Verkaufsflächenerweiterung der Firma Lidl sei. Anhand von Plänen werden die jeweiligen Geltungsbereiche für die Änderung des F-Plans bezüglich der Ausweisung eines Sondergebiete sowie die aufzustellenden B-Pläne aufgezeigt. Freigehalten und zukünftig auch über die Festsetzungen abgedeckt wird der Uferbereich der Ilmenau, der in diesem Bereich auch FFH-Gebiet ist. Dieser Bereich liegt auch im Überschwemmungsgebiet der Ilmenau.

Neben der Erweiterung der Verkaufsfläche des Discounters Lidl ist auch eine Neuordnung der Parkplatzsituation vorgesehen. Das Verfahren wird getrennt von dem Verfahren Fuller. Begründet wird dies damit, dass für den B-Plan Lidl aufgrund gutachterlich zu belegender Verträglichkeit hinsichtlich der Aussagen zum bestehenden Einzelhandelskonzept, dieses zeitlich ein größeren Zeitraum als das Verfahren Fuller in Anspruch nehmen wird. Für die Erweiterung der Verkaufsfläche Lidl ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich, weil die angestrebte Größe von 1.300 m² Verkaufsfläche nur in einem Sondergebiet ausgewiesen werden darf. Der F-Plan ist in einem parallel durchzuführen Verfahren zu ändern. Für die Durchführung des B-Plans Fuller und des geplanten Vorhabens ist eine F-Plan-Änderung nicht erforderlich, weil dieser Bereich bereits als Mischgebiet ausgewiesen und festgesetzt und der Bau eines Technologiezentrums darüber abgedeckt ist. Aufgezeigt werden die Geltungsbereiche sowie die neu zu ordnende Situation im Einmündungsbereich zur Willly-Brandt-Straße. Umweltberichte werden anzufertigen sein. Ebenso werden für beide B-Plan-Verfahren Gutachten bezüglich Verkehr und Schall zu erstellen sein.

 

Herr Reuss – Werksleiter H. B. Fuller – geht auf die Chronologie des Werkes sowie auf die Produktionspalette ein. Er verdeutlicht, dass vorrangig Klebstoffe für die Industrie gefertigt werden. Firma Fuller beschäftigt derzeit 220 Mitarbeiter. Mehrere andere Standorte wurden aufgrund der in letzter Zeit getätigten Übernahmen  von Mitbewerbern geschlossen. Lüneburg bleibt als Standort erhalten und modernisiert. Die Fertigstellung des geplanten Technologiezentrums ist für Anfang 2014 vorgesehen.

 

Bürgermeister Meihsies interessiert, ob mit dem Bau des Technologiezentrums eine Aufstockung des Personals vorgesehen sei.

 

Herr Reuss – Werksleiter H. B. Fuller – erklärt hierauf, dass eine Aufstockung des Personals durchaus angedacht sei, jedoch wurde die genaue Anzahl noch nicht festgelegt.

 

Ratsherr Löb bittet um Prüfung, inwieweit ein Konzept berücksichtigt werden kann, dass mehr Mitarbeiter auf ÖPNV bzw. Fahrrad umsteigen können. Hierfür wäre eine geringere Anzahl von Stellplätzen denkbar.

 

Herr Reuss – Werksleiter H. B. Fuller – bestätigt das Interesse des Personals an eine verstärkte Nutzung des ÖPNV bzw. die Nutzung von Fahrrädern zur Erreichung des Arbeitsplatzes. Entsprechende Überlegungen werden in die Planung einfließen.

 

Ratsherr Manzke hat den vorgesehenen Festsetzungen des B-Plans Fuller entnommen, dass, ausgerichtet zur Ilmenau hin, der Grünbereich zu einer großen Fläche aufgeweitet werden soll. Nach seinem Dafürhalten sollte dies nicht geschehen, sondern der bestehende FFH-geschützte Bereich entlang des Uferstreifens so belassen werden. Stattdessen sollte die dann zurückgebaute Industriebahngleistrasse, die ausschließlich zur Anbindung von Firma Fuller vorgehalten wurde und zukünftig offensichtlich entbehrlich werden wird, als Ausgleichsfläche in Anspruch genommen werden.

 

Oberbürgermeister Mädge regt in diesem Zusammenhang an, dass man nicht im Vorfeld sich so weitreichende Gedanken machen sollte. Er spricht sich dafür aus, zunächst einmal in das Verfahren einzusteigen und die Erkenntnisse der durchzuführenden Beteiligungen abzuwarten. Vorgaben der europäischen und deutschen Gesetzgebung erfordern in diesem Bereich gewisse Kompromisse, die nicht im Vorfeld durch Planspiele kaputtgeredet werden sollten. Anempfohlen wird, mit einer vorgegebenen Linie zunächst in die Gespräche mit den zu beteiligenden Verbänden zu gehen und dererlei geäußerte Planspiele nicht im Vorfeld öffentlich zu machen.

 

Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass es nicht sein Anliegen sei, mit seinen konstruktiv gemeinten Vorschlägen das Verfahren zu bremsen.

 

Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob für die Neuordnung in diesem Bereich eine zusätzliche Anbindung an die Willy-Brandt-Straße vorgesehen sei.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass die Flächen von Lidl zukünftig über die aufgezeigte Erschließungsstraße über den bereits vorhandenen Einmündungsbereich vorgenommen werde. Die bisher zusätzlich bestehende Zu- und Abfahrt zur Fläche Lidl wird in diesem Zusammenhang aufgehoben. Um die Verkehr aus dem Gebiet abwickeln zu können, wird es ggf. erforderlich sein, den Einmündungsbereich mit einer Lichtsignalanlagen verkehrlich zu steuern. Das Ergebnis der verkehrlichen Untersuchungen muss in diesem Zusammenhang jedoch abgewartet werden.

 

Ratsherr Löb vertritt die Ansicht, dass es durchaus prüfenswert sei, die alte Industriebahntrasse, die bisher zur Erschließung der Firma Fuller diente, zur Naherholungserschließung der Ilmenauauen zukünftig zu nutzen. Hierzu würde auch die Erhaltung der Brücke gehören. Insofern würde er es für wünschenswert halten, dass diese Anregung in den Festsetzungen des B-Plans ihren Niederschlag findet.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Diskussion zur Fortführung des Ilmenauwanderweges in dem Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Amsel-Brücke seit ca. 20 Jahren geführt werde. Der Bereich der Firma Fuller würde hier einen Lückenschluss bewirken. Das Grundstück der Firma Fuller reicht hier jedoch bis an das Ilmenauufer heran, so dass man die Fortführung des Weges entlang des Fuller-Grundstückes nur in Form einer Steganlage vornehmen könnte. Eine solche Steganlage würde jedoch in das FFH-Gebiet der Ilmenau eingreifen. Eine Prüfung, inwieweit so etwas möglich ist, müsste im Verfahren vorgenommen werden.

 

Bürgermeister Meihsies hinterfragt, ob es zutreffend sei, dass man an die auf dem Lageplan grün ausgewiesene Fläche wird nicht herankommen können.

 

Bereichsleiter Eberhard  verdeutlicht, dass es sich in diesem Bereich nicht nur teilweise um FFH-Gebiet handele, sondern dass der aufgezeigte Bereich auch planerisch festgelegtes Überschwemmungsgebiet der Ilmenau sei. In diesem festgelegten Überschwemmungsgebiet ist jegliche Bebauung auszuschließen.

 

Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass die Abwägung in diesem Bereich sehr sorgsam vorzunehmen sein werde.

 

Ratsherr Kuhn empfindet es als außerordentlich positiv, dass die Firma Fuller im Gegensatz zur Schließung anderer europäischer Standorte für den Standort Lüneburg vorgesehen habe, diesen durch Erweiterung und Modernisierung zu stärken. Er spricht sich deshalb auch dafür aus, die Erweiterung der Firma Fuller ähnlich wie im Falle Werum positiv zu begleiten.

 

Ratsherr Bruns empfindet es ebenfalls als außerordentlich positiv, dass die Firma Fuller nicht nur den Standort erhalten, sondern durch den Bau des Technologiezentrums auch noch zusätzlich stärken wolle. Insofern sollte man das Vorhaben nicht schon im Vorfeld zerreden, sondern vielmehr das Verfahren auf den Weg bringen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum läst im Anschluss an die Beratung über den Beschlussvorschlag des B-Plans Nr. 150 abstimmen. 

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Vor der Roten Bleiche“ beschlossen.

2. Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.