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Auszug - Abfallbilanz 2001  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 07.06.2002    
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: LAP GmbH Laser Applikationen -Besprechungsraum-
Ort: Zeppelinstr. 23, 21337 Lüneburg
VO/0041/02 Abfallbilanz 2001
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rietschel
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Wolter bittet Herrn Ringe, den Ausschussmitgliedern die Abfallbilanz 2001 zu erläutern und erteilt ihm das Wort.

Herr Ringe führt aus, dass aus der Abfallbilanz zu ersehen ist, dass die Hausmüllmenge pro Einwohner etwas zurückgegangen ist. Diese Tendenz ist erfreulich und entspricht den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes. Desweiteren ist ein Rückgang beim gesammelten Altpapier zu verzeichnen. Da in diesem Bereich von 1999 zu 2000 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war, ist damit schon eine beachtliche Sammelquote erreicht, die nicht mehr wesentlich erhöht werden kann.

 

Ratsherr Reineke erkundigt sich, welche Auswirkungen eine rückläufige Hausmüllmenge auf die Deponiekosten, die ja größtenteils aus Fixkosten bestehen, haben.

Herr Ringe erläutert daraufhin, dass die rückläufigen Abfallmengen keine Auswirkungen auf die Kosten der Abfuhr haben. Hier ist es unerheblich, ob die Tonne ganz oder nur zum Teil gefüllt ist, da sie ohnehin in einem regelmäßigen Turnus abgefahren werden.  Die Kosten der Deponie können durch den Ankauf vom Fremdmüll bereits seit 1998 konstant gehalten werden.

Frau Höhne-Ebert gibt zu Bedenken, dass genau diese Problematik dem Bürger gegenüber nur schwer zu erklären sei.

 

Herr Ringe führt aus, dass in der heutigen Situation die Abfallerzeuger ihren Abfall möglichst nach kostengünstigen Aspekten,  jedoch nicht unbedingt nach ökologischen Gesichtspunkten, entsorgen wollen. Es ist zu bedenken, dass die Deponien eine endliche Lebensdauer haben und auch wirtschaftlich betrieben werden müssen. Viele Deponien werden im Jahr 2005 geschlossen werden, weitere werden nur bis zum Jahr 2009 betrieben werden dürfen. Nur wenige Deponien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, werden ab 2009 noch zugelassen sein. Die Deponie in Bardowick wird derzeit umgerüstet und dann diesen Vorgaben entsprechen.

Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass es ab dem Jahr 2020 keine Abfälle zur Beseitigung mehr geben wird, da ca. 40 % der heutigen Abfälle nicht mehr deponiert werden dürfen.

 

Ratsherr Firus hält den Rückgang des gesammelten Altpapiers und der Leichtverpackungen ökologisch für wenig erfreulich und spricht sich für die Einführung des Pfandsystems für Dosen und Leichtverpackungen aus.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Löb erläutert Herr Ringe, dass davon auszugehen ist, dass die Deponie im Jahre 2020 verfüllt sein wird. Anschließend wird dann die Nachsorge für die Deponie erfolgen. Ein entsprechendes Gutachten wird noch in diesem Jahr erstellt werden.

Zusammenfassend erklärt er, dass die Stadt Lüneburg mit der MBV Anlage den richtigen Weg beschritten habe. Die Vorbehandlung habe eine Vorreiterfunktion der Stoffstromtrennung, die auch nach dem Jahr 2020 noch eine große Bedeutung haben wird.

 

Ratsherr Reinecke erkundigt sich, ob die Aufbereitung bzw. Trennung von Abfällen aus Großcontainern aufwendiger ist, als aus den kleinen Mülltonnen der Einfamilienhäuser.

 

Herr Ringe erläutert, dass in die Großcontainern des öfteren auch Wertstoffe eingeworfen werden. In  der MBV  können die Fraktionen Metall ( magnetisch), Leichtverpackungen ( durch absieben)  und Holz ( aussortieren von Hand) aussortiert werden. Der Wertstoff Glas kann nicht separiert werden. 

 

Ratsherr Reinecke fragt, ob es aus der Sicht der GfA sinnvoll wäre, mehr Abfallberatung zur Mülltrennung zu betreiben.

 

Herr Ringe erklärt, das mit DSD vertraglich geregelt ist, dass pro Einwohner und gesammelter Menge  ein bestimmter Betrag gezahlt wird. Wird die gesammelte Menge überschritten, so hat die GfA einen festgelegten Betrag an DSD zu zahlen. Eine Abfallberatung könnte daher zu Mehrausgaben bei der GfA durch Zahlungen an DSD führen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Abfallbilanz 2001 einstimmig zur Kenntnis.