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Auszug - Bezahlbaren Wohnraum in Lüneburg schaffen, soziales Mietrecht muss erhalten bleiben (Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.07.2012, eingegangen am 03.07.2012)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.11.2012    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/4705/12 Bezahlbaren Wohnraum in Lüneburg schaffen, soziales Mietrecht muss erhalten bleiben (Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.07.2012, eingegangen am 03.07.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Gruppe SPD / B90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM macht auf die aktuellen Schlagzeilen in den Zeitungen aufmerksam, die lauten „Wohnen darf kein Luxus sein“, „Bezahlbarer Wohnraum fehlt“ und „Mieten auf Rekordniveau“. Um diese Problematik müsse sich in Deutschland und auch in der Hansestadt Lüneburg gekümmert werden.

Die Zahl der Wohnungen im bezahlbaren Segment seien von 160.000 Wohnungen auf 90.000 Wohnungen in Niedersachsen zurückgegangen. Die Situation in der Hansestadt Lüneburg sei ähnlich, der soziale Wohnungsbau sei auf der Fläche der ehemaligen Scharnhorstkaserne kaum noch erfolgt. Die LüWoBau verfüge über 2.200 Wohnungen und die Wohnungsgenossenschaft über 1.300 Wohnungen, die im bezahlbaren Segment liegen. Bei der LüWoBau habe sich die Antragstellung im Vergleich zum Vorjahr vordoppelt und bei der Wohnungsgenossenschaft sei die Situation vergleichbar.

Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, in einer ersten Anhörung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ergänzend im Sozial- und Gesundheitsausschuss die genaue Situation für die Hansestadt Lüneburg zu klären.

Es werde großer Anstrengungen bedürfen, um einen Mietpreis von 6,50 € zu ermöglichen. Daher müssen auch das Land und der Bund den sozialen Mietwohnungsbau unterstützen. Die 49 Mio. € für den sozialen Mietwohnungsbau im Land Niedersachsen seien nicht ausreichend. Zudem habe er Bedenken, dass die Mittel vom Bund nicht an die Kommunen durchgereicht werden. Auch sei für ihn erstaunlich, dass die EU-Mittel für Wohnraumförderung nicht von Deutschland angefordert werden. Kontraproduktiv sei darüber hinaus, dass die Förderungen für die soziale Stadt gekürzt werden sollen.

Den Vorschlag von Beigeordneten Pols, auf den freiwerdenden Flächen der Theodor-Körner-Kaserne soziale Mietwohnungen zu errichten, könne er nicht nachvollziehen, da sich die Fläche zwischen dem Gewerbegebiet und der Landebahn befinde und sie nur schwer erschließbar für den Wohnungsbau sei.

 

Ratsherr DR. SCHARF beantragt getrennt Abstimmung von Teil 1 „Bezahlbaren Wohnraum in Lüneburg schaffen“ und Teil 2 „Soziales Mietrecht muss erhalten bleiben“.

Er führt aus, dass es in der Hansestadt Lüneburg viele Jahre eine ausgeglichene Lage auf dem Wohnungsmarkt gegeben habe. Dank der LüWoBau sei es bisher gelungen ein großes Segment an Wohnungen für 6,50 € vorzuhalten und somit die Nachfrage im Wesentlichen befriedigen zu können. Seit einiger Zeit habe sich die Lage zuungunsten der Wohnungssuchenden verschoben.

Das Problem habe sich aufgrund der energetischen Sanierungen, die auf die Mieter umgelegt werden können, verstärkt. So können die Mieter die erhöhten Mieten nicht mehr zahlen. Aber auch die Vermieter haben Nachteile, da sie teilweise die Kosten der Sanierung an die Mieter nicht weitergeben, um sie aus den Wohnungen nicht zu vertreiben.

Weiter wurde die Problematik durch die Erhöhung der Grundsteuer verschärft, die zu 10 Prozent über dem Landesdurchschnitt notwendig gewesen sei.

Die Hansestadt Lüneburg sei eine attraktive Stadt, was insgesamt sehr positiv aber aus Sicht der Wohnungssuchenden negativ sei.

Zum zweiten Teil des Antrags erklärt Ratsherr Dr. Scharf, dass keine Mietrechtsreform anstehe. In das gültige Mietrechtsgesetz sollen zwei Punkte aufgenommen werden, zum einen die Beteiligung der Mieter an den Kosten für die energetische Sanierung der Gebäude sowie dass keine Mietminderungen für Sanierungs- und Baumaßnahmen aufgrund von Lärm und Schmutz geltend gemacht werden können und zum anderen bei Nichtzahlung der Kaution bestehe ein Kündigungsgrund.

Er weist auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion hin, der beinhalte, dass der Bau neuer sozialer Mietwohnungen nicht nur in einem Ortteils erfolgen solle.

 

Bürgermeister MEIHSIES teilt mit, dass nach der Kommunalwahl 2011 in den Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen über den sozialen Mietwohnungsbau diskutiert worden sei. In der Hansestadt Lüneburg werden ca. 250 bis 300 weitere soziale Wohnungen benötigt, welches sich anhand der Wartelisten bei der LüWoBau ergebe.

Das Problem sei, dass der Hansestadt Lüneburg nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und auch die LüWoBau begrenzte Finanzen habe. Der Bund und das Land haben sich 2007 aus der Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus verabschiedet.

Daher solle mit allen Akteuren eine gemeinsame Anhörung zur Verbesserung der Situation im Fachausschuss erfolgen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN stimmt zu, dass in der Hansestadt Lüneburg die Wohnungen für Studenten, Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende knapp werden. Daher müsse die Hansestadt Lüneburg Wohnraum im preiswerten Segment sicherstellen. Die LüWoBau kümmere sich verstärkt um das Problem, aber dies werde nicht ausreichen. Sie unterstütze den Vorschlag von Beigeordneten Dörbaum auf Anhörung von Fachleuten, um die Höhe des Bedarfs zu ermitteln.

Dem zweiten Teil des Antrags könne sie nicht zustimmen. Um die energetische Sanierung der Gebäude durch die Eigentümer zu fördern, müssen diese die entstehenden Mehrkosten angemessen auf die Mieter umlegen dürfen. Die Investitionen seien wichtig, um die Nebenkosten der Mieter zu senken.

Da energieeffizientes Bauen sich bei Neubauten günstiger und damit auch sozial verträglicher darstellen lässt, sollten Investoren für kostengünstigen Wohnraum gewonnen werden. Daher spreche sie sich für eine europaweite Ausschreibung aus. Ratsfrau Schellmann fragt, warum Investoren, die vorgeben günstigen Wohnraum schaffen zu können, keine Chance gegeben werde. Eine solche Wohnbauförderung sei natürlich nur mit Ausgleichszahlungen des Landes und des Bundes erreichbar.

 

Beigeordneter DÖRBAUM bittet darum, dass die Anträge und Änderungsanträge getrennt abgestimmt werden.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass kein Eigentümer gezwungen werden könne, günstigen Wohnraum anzubieten. Ziel der städtischen Politik müsse es sein, einen Eigentümer im Zweifel milde zu zwingen, günstigen Wohnraum anzubieten.

Er schlägt als adäquate Maßnahme für einen Überblick einen Mietspiegel vor.

In der Hansestadt Lüneburg gebe es eine besondere Relevanz auf dem Wohnungsmarkt – die Hansestadt Lüneburg wachse. Aus diesem Grund verschärfe sich die Problematik für kostengünstigen Wohnraum. Daher sei es wichtig einen Appell an Bund und Land zur stärkeren Verwendung der finanziellen Mittel im sozialen Wohnungsbau zu richten.

Er unterstütze den Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen, merkt aber an, dass er die Nennung des Mietpreises wie im Änderungsantrag der Gruppe FDP/RRP für besser halte.

Er stellt in Frage, ob die LüWoBau alles Mögliche zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum getan habe und ob sie sich auf das Ziel des Wohnungsbaus konzentriert habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet auf den Wortbeitrag von Beigeordnetem Pauly, dass eine Eigenkapitalrendite notwendig sei. Es können nicht 2000 Wohnungen unter einem Mietpreis von 6,00 € angeboten werden, ohne durch Gewerbebauten die Finanzen auszugleichen. Dazu wäre ein Gespräch mit der Geschäftsführerin der LüWoBau Frau Schäfke sinnvoll.

Er weist darauf hin, dass für den sozialen Wohnungsbau Flächen notwendig seien. Die Flächen der Schlieffenkaserne gehörten der Bundesrepublik und seien in einem europaweiten Wettbewerb an den Bieter mit dem höchsten Gebot veräußert worden. Der Bund hätte der Hansestadt Lüneburg die Flächen für 10 € pro Quadratmeter zur Verfügung stellen müssen, damit die Hansestadt Lüneburg die Flächen mit einer Bindung weitergeben könne.

Um den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben, dürfen nicht, wie die Mietrechtsnovelle es vorsehe, alle Kosten der energetischen Sanierung auf die Mieten umgeschlagen werden. Die Mieter werden dann ihre Wohnungen verlassen müssen, da die Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch nicht erhöht werden.

Den Antrag der CDU-Fraktion lehne er aufgrund der Diskriminierung und Stigmatisierung der Bewohner des Stadtteiles Kaltenmoor ab.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion und einer Enthaltung aus der Gruppe FDP/RRP, 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Gruppe FDP/RRP wird mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen der CDU-Fraktion, 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

 

Der Antrag von Dr. Scharf wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und einer Enthaltung aus der Fraktion Piraten Niedersachsen angenommen.

 

1) Der erste Teil des Antrags der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen wird einstimmig in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verwiesen.

 

2) Der zweite Teil des Antrags der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen der CDU-Fraktion in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verwiesen.

 

(VI, 06)

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag CDU (177 KB)