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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.11.2012    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender KOLLE teilt mit, dass eine Einwohnerfrage von Herrn Borwin Pahl, Herrn Klaus Wedekind, Herrn Walter Lutz und Herrn Hans Joachim Kaul vorliegt.

 

Herr PAHL verliest die Einwohnerfrage (siehe Anlage).

 

Stadtrat MOßMANN erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg am 16.01.2012 auf den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Abschnitt der Ostumgehung B 4 das Tempolimit 60km/h für LKW und 80 km/h für PKW angeordnet habe. Die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung obliege der Straßenbaubehörde NLStBV. Die NLStBV habe die zentrale Dienststelle in Hannover angerufen, mit der Bitte um Prüfung, ob die verkehrsbehördliche Anordnung umzusetzen sei. Die Zentrale in Hannover habe um fachaufsichtliche Prüfung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) gebeten. Das MW habe der Hansestadt Lüneburg eine Weisung vom 15.08.2012 nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Danach sei die verkehrsbehördliche Anordnung der Hansestadt Lüneburg rechtswidrig und unzweckmäßig gewesen. Dem MW stehe eine rechtliche und zweckmäßige Beurteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zu. Daher könne das MW die Hansestadt Lüneburg zur Nichtumsetzung einer Maßnahme anweisen.

Die Hansestadt Lüneburg habe in seiner Stellungnahme erläutert, dass die für das menschliche Ohr spürbaren 3 Dezibel nicht einschlägig seien, da nach den Lärmschutzrichtlinien geringere Lärmschutzwerte möglich seien. Mit einem Gutachten habe die Hansestadt Lüneburg eine Senkung von knapp 2 Dezibel am Tag und in der Nacht belegt. Zudem habe der ergänzende Planfeststellungsbeschluss des Landkreises festgestellt, dass bei der Ostumgehung zusätzlicher aktiver und passiver Lärmschutz durch offenporigen Asphalt und Schalschutzfenstern umzusetzen sei. Außerdem erachte die Hansestadt Lüneburg die Argumentation des MW, dass der Verkehrsfluss höherwertiger als der Lärmschutz für die Bevölkerung einzustufen sei, für falsch.


 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage (289 KB)