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Auszug - Bericht über Auftragsvergaben der Hansestadt Lüneburg - Rahmenvereinbarung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.09.2012    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass zur vollsten Zufriedenheit die St. Ursula- Schule mit angrenzender Dreifeldturnhalle der Stadt Lüneburg zur Nutzung übergeben wurde. Die Arbeiten wurden auftragsgemäß, zeitgemäß und im Kostenrahmen abgewickelt. Auch der 3. Baustein, die Musikschule, soll fertiggestellt der Stadt am 16. November um 16.00 Uhr übergeben werden. Zu diesem guten Ergebnis ist man gelangt, weil man mit einem entsprechenden Vorlauf von 1 ½  bis 2 Jahren sehr sorgfältig die Durchführung der Maßnahmen abgestimmt habe. Insofern hat sich für die Umsetzung dieses Vorhabens die Wahl, die Bauausführung in einem ÖPP-Verfahren durchzuführen, bewährt.

Nicht geeignet sind ÖPP-Verfahren in Sanierungsbereichen, weil in diesen, dass zeigen die Erfahrungen anderer Städte, die Kosten und die durchzuführenden Arbeiten im Vorfeld nicht abschließend bestimmbar sind. Auch Hausmeisterdienste und Personaldienstleistungen bieten sich hierfür nicht an.

Bei einfachen Vorhaben wie Sporthallenbau, Schulbau oder Verwaltungsneubau bietet sich hingegen ein ÖPP-Verfahren an.

Dank sorgfältiger Vorarbeit hat die Stadt Lüneburg mit der Umsetzung des Schul- und Bildungszentrums Saline die Ziele erreicht.

Eingegangen wird auf die Erfahrungen mit bisher durchgeführten ÖPP-Verfahren u. a.  auch deshalb, weil in dem anstehenden Schulausbauprogramm der nächsten Jahre wir über weitere ÖPP-Verfahren nachdenken wollen aber auch müssen.

In den Jahren 2014 bis 2016 werden die beiden Turnhallen im Stadtteil Kaltenmoor zu erneuern sein. Auch ist der Neubau einer Mensa erforderlich. Für den Haushalt 2013 ist deshalb ein Ansatz von 30.000 € eingestellt, damit damit Untersuchungen im Zeitraum 2013 und 2014 vorgenommen werden können, ob sich die Durchführung eines ÖPP-Verfahrens für die Erneuerung der Turnhallen und des Neubaus der Mensa rechnen würde. Untersucht werden soll im Vorfeld, welche Möglichkeiten günstiger und wirtschaftlicher darstellbar sind. Die Frage wird sein, ob man die Baumaßnahme selber plant und durchführt oder hierfür ein ÖPP-Verfahren wählt. Das Ergebnis der Überlegungen wird im Ausschuss im Frühjahr 2014 in Form einer Matrix vorgestellt. Insofern wird heute keine Entscheidung hierüber zu treffen sein. Heute geht es zunächst darum, eine Bilanz der Erfahrungen der bereits durchgeführten ÖPP-Verfahren vorzustellen. Aufgrund des baulichen Zustandes und vorzunehmender energetischer Maßnahmen neigt er dazu, die beiden Turnhallen abzureißen und durch entsprechende Neubauten zu ersetzen.

Um sich ein Bild über die Geeignetheit der ÖPP-Maßnahmen zu machen empfiehlt er den Ausschussmitgliedern, nicht vorrangig Presseartikel o. ä. für eine Meinungsbildung heranzuziehen, sondern vielmehr mit Schulleitern und Bauunternehmern über die gemachten Erfahrungen der von der Stadt durchgeführten ÖPP-Verfahren zu sprechen.

 

Werksleiter Koplin erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die bisher mit der Durchführung von ÖPP-Verfahren gemachten Erfahrungen. Anhand einer Aufstellung wird gegenübergestellt, welche Vor- und Nachteile ein ÖPP-Verfahren gegenüber der herkömmlichen Durchführung der Baumaßnahme in Eigenregie bietet. Anhand von Darstellungen wird aufgezeigt, dass bei der Auftragsvergabe bisher durchgeführter ÖPP-Verfahren gegenüber der Vergabe im herkömmlichen Verfahren es keine wesentlichen Abweichungen hinsichtlich der Auftragsverteilung an regionale bzw. überregionale Firmen zu verzeichnen sind.

Als nachteilig ist in einem ÖPP-Verfahren der sehr hohe zu betreibende Aufwand in der Vorbereitung als auch das langwierige und komplizierte Vergabeverfahren anzusehen. Wegen des in der Regel großen Bauvolumens sind diese Maßnahmen vorrangig in EU-weiten Ausschreibungen durchzuführen. Zur Vorbereitung und Abwicklung solcher Verfahren ist in der Regel ein Zeitraum von bis zu 2 Jahren zu veranschlagen. Erläutert werden in diesem Zusammenhang die zwei im EU-weiten Verfahren durchzuführenden Verfahrensschritte. Auch kommunalaufsichtliche Belange sind im Verfahren zu berücksichtigen. Ein großer Vorteil im ÖPP-Verfahren ist u. a. auch eine relativ kurze Bauzeit. Dies ist bei dem in der Regel hohen Bauvolumen und den zu zahlenden Zinsen auf dem Kapitalmarkt ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Kostenersparnis. Durch die Auswahlmöglichkeiten im ÖPP-Verfahren zwischen mehreren Architekten und Bauweisen besteht von Anfang an eine hohe Kostensicherheit. In früheren Jahren verhielt es sich so, dass der Eigentumsübergang erst nach Abschluss der Laufzeit und durchgeführten Abschreibungen erfolgt ist. Dies ist heute anders. Mit Schlüsselübergabe wurde die Stadt Lüneburg Eigentümer der St-Ursula-Schule und der Dreifeldturnhalle mit Fertigstellung der Musikschule wird auch diese in das Eigentum der Stadt Lüneburg übergehen. Wenn auch die Darlehensraten von seitens der Stadt Lüneburg zu tragen sind, so stehen diesen jedoch entsprechende Vermögenswerte mit den Abschreibungswerten gegenüber.

 

Bürgermeister Meihsies merkt an, das innerhalb seiner Fraktion eine kontroverse Debatte über die Anwendung von ÖPP-Verfahren besteht. Er würde es begrüßen, dass, wenn die Entscheidung ansteht, dann Oberbürgermeister Mädge und ggf. ergänzend Werksleiter Koplin zur Beratung in die Fraktion seiner Partei kommen würden.

 

Ratsherr Löb konnte sich anlässlich der Einweihung der St. Ursula-Schule selbst ein Bild davon machen, dass dort gute Arbeit geleistet wurde. Insofern hat sich die Zusammenarbeit mit der Durchführung beauftragter Bauunternehmen ausgezahlt. Da jedoch keine weiterreichenden Erfahrungen vorliegen, gibt er zu bedenken, dass die bisher durchweg positiven Erfahrungen für ihn noch keine vernünftige Basis für ein zukünftiges Handeln darstellen.

 

Beigeordneter Pauly pflichtet den Aussagen von Ratsherrn Löb insofern bei, als dass auch er nicht zwingend davon ausgeht, dass bisher im Ergebnis gut verlaufene ÖPP-Verfahren immer so laufen werden. Insofern können die gemachten Erfahrungen zuvor ein Anhalt sein nicht jedoch Grundlage, auf der für zukünftige Verfahren aufgebaut werden kann. Für ihn ist es auch eine Frage der Objektivität, inwieweit die Wirtschaftlichkeitsberechnungen objektiv genau vorgenommen wurden. Nicht beurteilt ist scheinbar das mögliche Insolvenzrisiko.

Erfahrungen anderer Städte haben gezeigt, dass ÖPP-Verfahren in der Schlussabrechnung auch deutlich teurer sein können.

Seine Fraktion wird über Für und Wider von ÖPP- Verfahren am 25.09.2012 eine öffentliche Podiumsdiskussion durchführen. Erinnert wird daran, dass im Ansatz auch die Leuphana-Universität geprüft habe, ob für den Audimax-Bau sich ein ÖPP-Verfahren anbieten würde.

Bemängelt wird, dass die Stadt eine Rahmenvereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG abgeschlossen habe, ohne dass der Entwurf dieser Vereinbarung im Vorfeld öffentlich diskutiert werden konnte.

 

Oberbürgermeister Mädge weist auf die Zuständigkeit des VA für den Abschluss derartiger Vereinbarungen hin. Hinlänglich bekannt ist, dass der VA vom Grundsatz her immer nichtöffentlich tagt.

Wie bereits ausgeführt, sind die eigenen Erfahrungen aus den durchgeführten ÖPP-Verfahren maßgeblich für zukünftige Überlegungen. Der Bau des Audimax eignet sich seiner Meinung nach nicht für ein ÖPP-Verfahren, da hier nicht Standardbauweisen wie bei der Stadt umgesetzt werden sollen. Nur standardisierte Bauweisen bieten sich für ein ÖPP-Verfahren an. Wenig hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, Beispiele anderer Städte für einen Vergleich heranzuziehen, bei denen es aus verschiedenerlei Gründen nicht so wie von den Auftraggebern erwartet wurde, gelaufen sei.

Wir sind aufgefordert, auf unsere selbst durchgeführten Verfahren aufbauend die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

 

Ratsherr Schuler geht auch davon aus, dass nur eigene ÖPP-Verfahren als Erfahrungswert und Grundlage für zukünftig zu treffende Entscheidungen sein können. Genau das, was man bei der Entscheidung für die Durchführung eines ÖPP-Verfahrens mit ausschlaggebend war, nämlich eine verbesserte Wirtschaftlichkeit zu erzielen, ist eingetreten.

Das Festhalten an einer dogmatischen Ablehnung gegen ÖPP-Verfahren generell kann es auf die Dauer nicht sein und ist in der Sache auch wenig hilfreich.

 

Ratsfrau Schellmann geht davon aus, dass man jeden Einzelfall sorgsam in der Abwägung zu prüfen habe. Sie geht davon aus, dass gute Architektur in einem PPP-Verfahren nicht umsetzbar ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann widerspricht den aussagen von Ratsfrau Schellmann. Gute Architektur kann mit ÖPP-Architektur sehr wohl umsetzbar sein. Sie erinnert daran, dass man im Verfahren die Auswahl zwischen mehreren Architekturbüros mit ihren unterschiedlichen Entwürfen habe. Zu bezweifeln ist auch, dass, wenn die St. Ursula-Schule in Eigenregie gebaut worden wäre, dann die Baumaßnahme ohne Streichungen in den gestalterischen Belangen umgesetzt worden wäre. In der Umsetzung ist das Bauvorhaben als gut gelungen und als Bereicherung für das Stadtbild anzusehen. Auch weist es eine hohe Nutzerzufriedenheit auf.

 

Ratsherr Manzke erinnert daran, dass es heute nicht darum geht, dass seitens des Ausschusses eine Entscheidung zu treffen sei, sondern nur darum, dass die Verwaltung einen Bericht über die bisher in ÖPP-Verfahren gemachten Erfahrungen vorträgt. Auch sollte hier heute darüber keine Debatte geführt werden.

 

Beigeordneter Blanck merkt an, dass eine mögliche Insolvenzgefahr nicht zu hoch bewertet werden sollte. Das Risiko ist auch bei herkömmlicher Herangehensweise gegeben.

 

Beigeordneter Dörbaum macht darauf aufmerksam, dass die bisher von der Stadt durchgeführten 3 Verfahren mit einem Berliner Institut und nicht mit der ÖPP Deutschland AG durchgeführt wurden. Auch der Landkreis Lüneburg hat mit dem Gymnasium Bleckede ein ÖPP-Verfahren durchgeführt, wenngleich hier nicht die ansonsten angesagten Einsparungen im Rahmen zwischen 8 – 30 % erreicht werden konnten. Der geforderte Qualitätsstandard wurde dennoch erreicht. Angemerkt sei, dass der Landkreis damals keine Möglichkeiten hatte, Kredite für das dann in Eigenregie durchzuführende Bauvorhaben aufzunehmen. Ohne ÖPP-Verfahren würde das Gymnasium Bleckede heute nicht stehen.

Bezug genommen werden sollte immer auf konkrete Modelle. Verdeutlicht wird, dass alle Modelle Inhabermodelle seien, d. h., der Auftraggeber ist von Baubeginn an auch Eigentümer der Bauvorhaben.  Alle anderen hier zitierten Modelle anderer Städte sind insofern nicht vergleichbar, weil allein schon die Ausgangslage eine andere sei.

 

Frau Bauer – Stabsstelle 02 – trägt vor, dass die Rahmenvereinbarung dem VA in seiner Sitzung am 17.07.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die relativ kurzfristige Beschlussfassung war erforderlich, weil man sich seitens der Stadt bis zum 31.07.2012 erklären musste und die Vertragsunterlagen erst relativ kurzfristig vorher zugesandt wurden. Im Verlauf der Beratung in der Sitzung hat es sich gezeigt, dass einige Fragen nicht abschließend beantwortet werden konnten. So wurde um Auskunft darüber gebeten, welche Bedeutung dieser Beitritt habe, welche Rechte und Pflichten seitens der Stadt damit verbunden sein werden, wenn die Stadt diese Rahmenvereinbarung eingeht. Es wurde in der Sitzung so verblieben, dass die noch offenen Fragen in der nächsten ABS-Sitzung noch einmal erörtert und beantwortet werden sollten.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) wird aufgezeigt, dass die ÖPP Deutschland AG im Jahre 2008 gegründet wurde. Spezielle Aufgabenstellungen sollen vornehmlich die Ausübung einer Beratungsfunktion für die Öffentliche Hand sein. Konzeptionell ist die Gesellschaft so aufgestellt, dass die Öffentliche Hand immer die Mehrheitsanteile hält. Dadurch wird sichergestellt, dass private Anteilseigner keinen direkten Einfluss ausüben können. Mitglieder sind neben einzelnen Bundesländern auch mehrere kommunale Spitzenverbände.

Sinn und Zweck dieser Gesellschaft ist, dass sowohl das Know How als auch die Interessen der Öffentlichen Hand als auch die der Privatwirtschaft eingebracht werden, um bereits im Vorwege von ÖPP-Verfahren einen gewissen Interessenausgleich vornehmen zu können. Aus der Privatwirtschaft sind Unternehmen der Finanz- und Bauwirtschaft Anteilseigner. Ebenso Firmen der technischen Infrastruktur und des Anlagenbaus, einschließlich IT-Bereiche und Facility-Management und auch Beratungsunternehmen.

Gekoppelt ist diese Rahmenvereinbarung an die angesprochenen Beteiligungsgesellschaft. Die Anteile an diese Beteiligungsgesellschaft müssen in diesem Jahr neu vergeben werden.

Das Prozedere hierzu wird erläutert. Im Zuge dieses Vergabeverfahrens ist auch eine neue Rahmenvereinbarung abzuschließen. An der derzeit noch gültigen Rahmenvereinbarung ist die Stadt Lüneburg nicht beteiligt. Bereits im Jahre 2008 haben sich eine Vielzahl von Kommunen aus Niedersachsen an der Rahmenvereinbarung beteiligt.

Die Frage, ob die Stadt Lüneburg im Zuge der Durchführung von ÖPP-Verfahren Beratungsleistungen benötigt, kann eindeutig bejaht werden. Dargelegt wurde bereits, bei welchen Bauvorhaben ein ÖPP-Verfahren sinnvoll erscheint. Die Beratungsgesellschaft bringt hierbei die Erfahrung einer Vielzahl bereits durchgeführter Verfahren ein.

Zumindest im Vorlauf der Entscheidungsphase für oder gegen ein ÖPP-Verfahren sind diese Beratungsleistungen wichtig. Auch im weiteren Verlauf eines Verfahrens können weitergehende Beratungsleistungen durchaus sinnvoll eingesetzt werden. Wichtig hierbei sind auch die im Vorfeld der Entscheidung über die Durchführung eines ÖPP-Verfahrens durchzuführende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, da nach NKomVG ein ÖPP-Verfahren einem kreditähnlichen Rechtsgeschäft gleichkommt und insofern der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die nicht aus dem eigenen Hause heraus erstellt werden, sondern von öffentlich anerkannten Beratzungsstellen gefertigt, werden weniger hinterfragt und weisen eine höhere Akzeptanz auf.

Bei allen 3 bisher durchgeführten ÖPP-Projekten wurde die Stadt Lüneburg von der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH beraten und im Verfahren begleitet. Die Zusammenarbeit verlief für die Stadt Lüneburg zur vollen Zufriedenheit.

Anhand der Power-Point-Präsentation werden die Vorteile der Mitgliedschaft erläutert.

Nachteile entstehen durch die Mitgliedschaft nicht, da weder finanzielle Verpflichtungen damit verbunden sind noch eine Verpflichtung der Beauftragung der Gesellschaft bei einem anstehenden ÖPP-Verfahren besteht. Auch die Ausschreibung der Beratungsleistungen wird weiterhin möglich bleiben.

Die Beratungsleistungen der ÖPP Deutschland AG sind sehr umfangreich und decken ein breites Spektrum ab, so dass auch unterschiedliche Beratungsleistungen aus einer Hand abgefordert werden können.

Hingewiesen wird auch darauf, dass der Dt. Städtetag sich sehr intensiv mit der Rahmenvereinbarung auseinander gesetzt habe. Der Dt. Städtetag empfiehlt den Gemeinden den Beitritt zur Rahmenvereinbarung.

 

Beigeordneter Pauly hält es für gut, dass mit dem Abschluss der Vereinbarung keinerlei Verpflichtungen eingegangen werden. Gleichwohl weist er darauf hin, dass allein in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl der Kommunen, trotz Empfehlung des Dt. Städtetages für einen Beitritt, diesen abgelehnt haben. Hierzu gehört zuletzt auch die Stadt Bonn.

Hinterfragt werden muss deshalb schon erlaubt sein, ob es tatsächlich nur Vor- und keine Nachteile bei einer Mitgliedschaft gäbe.

Angemerkt wird, dass es zwar richtig sei,  dass über die Vereinbarung im VA im nichtöffentlichen Teil beraten und beschlossen wurde. Gleichwohl hätte der Rat die Entscheidung jedoch auch an sich ziehen können. Dies hätte aber vorausgesetzt, dass er hätte früher Kenntnis erlangen müssen von der anstehenden Beschlussfassung des VA. Diese Option, die jedoch nicht genutzt wurde, bestand durchaus.

Nicht unerwähnt sollen aber die Erfahrungen anderer Städte und Kommunen die ÖPP-Verfahren durchgeführt haben, die schlussendlich sehr viel teurer in der Endabrechnung geworden sind als bei herkömmlicher Beauftragung. Drei gut gelaufene ÖPP-Verfahren stellen nach seiner Ansicht keine solide Grundlage für zukünftige Entscheidungen dar. Das Insolvenzrisiko wird immer gegeben sein.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht nochmals, dass es wenig hilfreich sei, vermeintliche Erfahrungen anderer Städte und Kommunen als negative Beispiele heranzuziehen, ohne dass diese dort getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar sind.

Für uns heißt es, eine Entscheidung zu treffen, für wen und was man verantwortlich und zuständig ist.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft den Bericht über durchgeführte ÖPP-Verfahren und die Ausführung zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Kenntnis.

 

 


Beschluss:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 11.1_10-09-12_ABS-Rahmenvereinbarung mit PD Deutschland (2) (42 KB)      
Anlage 2 2 TOP 11.1_Werksausschuss100912 (18 KB)