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Beratungsinhalt:
Frau Abheiden – Bereich 63 – führt einleitend aus, dass man sich mit dem Fördergebiet orientiert an den Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften für die historische Altstadt zuzüglich des Außenbereiches des Klosters Lüne. Ausgenommen ist das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“, da dort eine Förderung über andere laufende Programme möglich ist. In Erinnerung gebracht werden die Inhalte der „Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen“ (Anlage I). Eingegangen wird dabei auf die energetischen Maßnahmen, die förderfähig im Sinne dieser Richtlinie sind. Anhand der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Auflistung und unterstützt durch eine Power-Point-Präsentation, in der die einzelnen Maßnahmen bildlich dargestellt werden, werden die einzelnen zu fördernden energetischen Maßnahmen detailliert erläutert.
Während des Vortrages werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Hingewiesen wird abschließend darauf, dass von den in den Haushalt 2012 eingestellten Mitteln in Höhe von 50.000 € in der Summe 36.000 € durch entsprechende Förderanträge zur Bewilligung anstehen. Unter der Voraussetzung, dass die haushaltsmäßig noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 13.400 € freigegeben werden, könnten noch einige weitere Anträge beschieden werden.
Seitens der Verwaltung wird man zu gegebener Zeit hierzu im Ausschuss über die Bewilligung der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel vortragen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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