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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 195.000 Euro für die Ersatzvornahme am Gebäude Frommestraße 5 zugestimmt.
(06, 61, 63, 72, 74, 2, 21) |
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