Bürgerinformationssystem

Auszug - Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten - Zwischenbericht  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.06.2003    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert einleitend daran, dass die Verwaltung vom Ausschuss aus der Sitzung am 13.02.2002 heraus den Auftrag erhalten hat, die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes “Oelzebachniederung/Dröges Bruch” in einem Vorprüfverfahren genauer zu untersuchen. Mit den in diesem Gebiet betroffenen Grundstückseigentümern/Innen wurde eine Eigentümerversammlung durchgeführt. In dieser Versammlung wurde den Eigentümern/Innen zu der beabsichtigten Prüfung umfassend vorgetragen. Auch wurden umfangreiche Erläuterungen zum Verfahren gegeben. Erklärt wurde den Grundeigentümern/Innen, dass die Versammlung dazu dient, Anregungen der Grundeigentümer/Innen aufzunehmen und diese anschließend im Ausschuss vorzutragen, damit sich die Ausschussmitglieder der politischen Gremien einen Eindruck verschaffen und sich eine Meinung bilden können, ob überhaupt die Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde, dem Landkreis Lüneburg, beantragt werden soll.

Aus der an die Ausschussmitglieder verteilten Niederschrift über die Eigentümerversammlung (Anlage II) ist nachzulesen, dass sehr viele Meinungen und Anregungen vorgetragen wurden. Kein einziger der erschienenen Anlieger hat sich für eine Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen. Aus Sicht der Verwaltung kann zusammenfassend festgestellt werden, dass das Ansinnen, einen Antrag auf Unterschutzstellung dieser Flächen, durchweg auf Ablehnung der betroffenen Grundeigentümer/Innen stößt. Es war gegenüber den Grundeigentümern/Innen außerordentlich schwierig deutlich zu machen, dass die Stadt selbst nicht Träger des Verfahrens sein würde.

Mit den Grundeigentümern/Innen wurde zur weiteren Verfahrensweise übereingekommen, dass das aufgenommene Meinungsbild den politischen Gremien vorgetragen werden soll. Soweit im Rat ein Beschluss dahingehend getroffen werden sollte, dass das Verfahren eingeleitet werden soll, wurde mit den Grundeigentümern/Innen vereinbart, dass vor einer Beantragung des Verfahrens beim zuständigen Landkreis, dieses Ansinnen zunächst noch einmal mit den Grundeigentümern/Innen in einer weiteren Versammlung erörtert werden soll.

Seitens des Ausschusses müsste jetzt darüber befunden werden, wie es aufgrund des aufgenommenen Stimmungsbildes mit dieser und den anderen Flächen in Bezug auf Beantragung einer Unterschutzstellung weiter gehen soll.

 

Ratsherr Wolter hätte es begrüßt, wenn die Niederschrift der Eigentümerversammlung bereits mit der Einladung übersandt worden wäre. Gleichwohl ist er aufgrund des vorgetragenen, durchweg negativen Stimmungsbildes der Auffassung, dass aufgrund des sich abzeichnenden Widerstandes der Wunsch und der Wille der Grundeigentümer/Innen akzeptiert und die Sache auf sich beruhen lassen werden sollte. Auch vermag er nicht zu erkennen, dass Zwänge ein Handeln erforderlich machen würde. Statt großflächig Landschaftsschutzgebiete auszuweisen, mit deren Ausweisung man sich selber Fesseln anlegen würde, sollte man sich lieber verstärkt für den Schutz der Roten Flächen einsetzen.

 

Beigeordneter Meißner interessiert, ob man zusammenfassend sagen kann, worin der Hauptgrund der Ablehnung liegt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Eigentümer/Innen Sorge haben vor einer entsprechenden Verordnung des Landkreises, weil die darin enthaltenen Regelungen sich um Vorfeld schwer abschätzen lassen. Befürchtet werden auch Einschränkungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen und privaten Nutzung. Einschränkungen steht man generell ablehnend gegenüber. Auch Forderungen, die im Allgemeininteresse liegen würden, ist man nicht bereit zu akzeptieren. Wertverluste und private Einschränkungen werden als nicht hinnehmbar angesehen. In der Versammlung wurden unabhängig von einer Realisierung auch private Optionen und Wünsche vorgetragen Deutlich wurde auch, dass Anregungen von Außenstehenden für entbehrlich gehalten werden. Verbreitet wird die Ansicht vertreten, dass die Grundeigentümer/Innen sich sehr wohl in der Lage sehen, ihr Wohnumfeld selbst zu gestalten und dabei landschaftsschutzwürdigen Aspekent Rechnung tragen.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass die heute vorgetragenen Erkenntnisse aus der durchgeführten Eigentümerversammlung in den Fraktionen beraten werden sollen. Zum Sachstand erinnert er daran, dass sich die Sache weiterhin in der Beratung in den Fraktionen befindet. In der durchgeführten Eigentümerversammlung sollte durch die Verwaltung nur das Stimmungsbild aufgenommen werden.

Erst wenn der Verwaltung die Beratungsergebnisse der Fraktionen vorliegen, kann seitens der Verwaltung die Angelegenheit erneut in den Ausschuss zur Beratung über die weitere Vorgehensweise eingebracht werden.

 

Herr Dammann – BUND – erkennt in dem vorgetragenen Stimmungsbild der Grundeigentümer/Innen das Phänomen der unterschiedlichen Interessen zwischen Eigen- und Allgemeinnutz. Er vertritt die Ansicht, dass der bisherige Zeitrahmen auch einmal in die Diskussion eingebracht werden sollte. Bereits 1996 hat man im Rahmen des Landschaftsplans entschieden, sich für eine nachhaltige Entwicklung eines leistungsfähigen Naturhaushalts im Stadtgebiet einzusetzen. Seit dieser Zeit sind bereits wieder mehrere Eingriffe in den Naturhaushalt vorgenommen worden, die notwendige Schutzgebiete schmälern bzw. einengen.

Monetäre Interessen Einzelner sind für ihn zwar verständlich, diese müssen hinter dem Allgemeingut, dem Schutz des Naturhaushaltes, zurückstehen.

Die Geduld, die man seit 1996 an den Tag gelegt hat, muss irgendwann einmal in konkreten Maßnahmen münden, sonst wird eines Tages die schützenswerte Natur nicht mehr vorhanden sein.

 

Ratsfrau Ebeling gibt zu bedenken, dass man in der Betrachtungsweise des Vorgehend alle Seiten betrachten müsse. Unstrittig dürfte auch sein, dass die Menschen heute bewusster mit ihrer Umwelt umgehen.

Die beiden in der Beratung für die Beantragung einer Unterschutzstellung befindlichen Flächen haben bereits aufgezeigt, dass das Interesse für eine Unterschutzstellung nicht vorhanden ist. Dies muss für eine Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden.


 

Herr Dammann – BUND – verdeutlicht, dass gepflasterte Flächen und Koniferenansammlungen  nicht unbedingt eine Qualifikation für eine nachhaltige Entwicklung darstellen. Deshalb stellt sich die Frage, wie eine Qualitätskontrolle aussehen müsste.

 

Ratsherr Wolter kann dem aufgezeigten Horrorszenario keinen Bezug zur Realität abgewinnen. Der Argumentation von Herrn Dammann kann er sich nicht anschließen. Er gibt zu bedenken, dass Eigentümer ein Eigeninteresse an einer intakten Natur haben. Grenzen sind dabei nur durch Verfügbarkeit und dem Geldbeutel auferlegt.

 

Ratsfrau Thielbörger stimmt der Auffassung von Ratsherrn Wolter zu. Fakt ist, dass die Menschen heute sehr viel umweltbewusster mit der Natur umgehen.

Sie verdeutlicht, das für eine Unterschutzstellung der Landkreis zuständig ist. Der Landkreis wäre bei einer Unterschutzstellung im Stadtgebiet gelegener Flächen aufgefordert, sich mit der Unterschutzstellung stadtnaher Bereiche anzuschließen, um eine Verzahnung dieser Flächen zu ermöglichen. Deshalb wäre der richtige Weg nach ihrer Ansicht der, dass von Seiten des Landkreises Vorschläge unterbreitet werden müssten.

Deshalb spricht sie sich dafür aus, dass bezogen auf die im Stadtgebiet gelegenen Flächen, man von sich aus nicht  weiter tätig werden sollte.

 

Dr. Kracht – NABU – gibt vom Grundsatz her Herrn Dammann recht. Auch nach seiner Ansicht nimmt keiner so große Einschnitte in die Natur vor wie Kleingärtner. Er vertritt schon die Ansicht, dass hier gewisse Vorgaben denkbar wären.

 

Ratsherr May spricht sich dafür aus, dass man die Sache nicht so kontrovers diskutieren sollte. Auch er spricht sich dafür aus, dass mit den Grundeigentümern kein Konfrontationskurs gefahren werden sollte, sondern dass deren Interessen bei der Abwägung auch Berücksichtigung finden sollten. Er legt noch einmal die Gründe dar, warum auch er in der Abwägung der Interessenlagen sich dafür ausspricht, dass, wenn eine Unterschutzstellung vorgenommen werden soll, sich diese nur einem Verfahren mit dem Landkreis für im Landkreis gelegene Flächen anschließen sollte, jedoch sollte keine Eigeninitiative ergriffen werden.

 

Herr Dammann – BUND – fasst noch einmal zusammen, worum es ihm in der Sache geht. Der Landschaftsplan als fachgutachterliche Grundlage von Siedlungsentwicklungen gibt Ideen vor, wie die angestrebte Nachhaltigkeit erreicht werden kann. Flächenvorschläge werden benannt und gleichzeitig wird eine mögliche Vernetzung aufgezeigt, die eine erfolgversprechende Herangehensweise für eine nachhaltige Entwicklung ist.

Bewusst habe er in der vorherigen Darstellung überzeichnet. Deutlich machen wollte er damit, dass ohne ein Handeln die Natur langsam stirbt. Dies wird leider von dem Einzelnen nicht wahrgenommen. Für unser aller Wohl hält er es für unabdingbar, die Entwicklung voranzubringen.


 

Beigeordneter Meißner stimmt Herrn Dammann zwar inhaltlich voll zu, gibt aber zu bedenken, dass die Menschen oftmals sich von egoistischen Zielen lenken lassen, die rational nicht immer nachvollziehbar seien. Auch an dieser Feststellung kommt man nicht vorbei.

Die Frage, die sich stellt ist die, wie es weitergehen soll, ggf. sollten andere Gebiete ausgewählt werden. Über die weitere Vorgehensweise sollten zunächst die Fraktionen beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass das Gebiet ausgewählt wurde, weil dort Probleme anstanden. Es gab im OT Häcklingen eine Bewegung der Bürger/Innen, die sich eine Unterschutzstellung gewünscht haben.

Wiedergegeben wurde heute das Meinungsbild der betroffenen Grundeigentümer/Innen.

 

Beigeordneter Meißner gibt zu bedenken, dass nicht nur die Bundesrepublik, sondern auch Niedersachsen am Pranger steht, dass nach Ansicht der EU nicht genügend Flächen unter Schutz gestellt sind. Allein dass ist schon ein Grund dafür, dass nicht resigniert werden sollte aufgrund der Widerstände, sondern dass man weiterhin am Ball bleiben sollte.

 

Ratsherr Burgdorff regt an, dass der Anregung der Verwaltung, dass sich jetzt zunächst die Fraktionen weiterhin mit der Thematik auseinandersetzen, gefolgt werden sollte. Derzeit ist es ausreichend, dass der Ausschuss den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

 

Ratsherr Wolter weist darauf hin, dass der Landschaftsplan für die vorhandene Substanz selbst Rechtssicherheit bietet. Für Änderungen sind sowohl der Verwaltung als auch der Politik Steuerungsmechanismen an die Hand gegeben. Für die von der EU vorgegebenen FFH-Richtlinien sind Schularbeiten bereits gemacht worden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, das der Landschaftsplan  kein Rechtsinstrument darstellt, sondern lediglich ein Fachgutachten sei. Dieses Fachgutachten stellt im Rahmen der Bauleitplanung nur einen von vielen Punkten dar, die abzuwägen sind. Eingegangen wird auf die 1996 ergangenen Beschlusslage. Das Fachgutachten wurde als solches beschlossen. Einigkeit bestand darin, dass es in den Abwägungsprozess einfließen soll. Im Zuge einer rechtlichen Umsetzung soll geprüft werden, ob dem Landkreis empfohlen werden soll, diese Ausweisungen vorzunehmen. Die Ausweisungen im Landschaftsplan stellen nur einen Schritt auf den Weg zu einer rechtlichen Verbindlichkeit dar.

In Abgrenzung dazu sind die Grünordnungspläne als Bestandteile von B-Plänen zu sehen, die bezüglich der Nutzung bzw. Umnutzung rechtsverbindliche Aussagen beinhalten.

 

Frau Claren – Büro EGL – erklärt, dass sie seinerzeit bei der Aufstellung des Landschaftsplans beteiligt gewesen sei. Der Landschaftsplan definiert im Groben, was aus Sicht von Landschaftsplanern schutzwürdig ist. Ausgeführt werden die einzelnen Gründe, die zu einer Beurteilung der Schutzwürdigkeit herangezogen werden. Hingewiesen wird auf den weiteren Verfahrensablauf einer Prüfung der Unterschutzstellung, die durchaus einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen kann.

Da eine Unterschutzstellung auch einen Schutz vor Bebauung sei, ist es nach ihrer Ansicht schon sinnvoll, Unterschutzstellungen weiterhin anzustreben.

 

Ratsherr May interessiert, ob auch Flächen im Stadtgebiet von den FFH-Richtlinien betroffen seien.

 

Bereichsleiter Eckel erklärt, dass Teilflächen des FFH-Schutzgebietes 71 (Teilaue Ilmenau mit Randbereichen und Seitenbäche) im Stadtgebiet liegen. Weitere Flächen haben bereits den Status Landschaftsschutzgebiet.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsfrau Ebeling fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder sich darauf verständigt haben, dass der Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird und zur weiteren Vorgehensweise die Beratung zur Thematik “Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten” in den Fraktionen erfolgen soll.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der vorstehenden Beschlussempfehlung von Ratsfrau Ebeling folgenden einstimmigen Beschluss.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen:           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Eigentümerversammlung LSG (50 KB) PDF-Dokument (50 KB)