Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin Gundermann erinnert einleitend daran, dass die Verwaltung vom
Ausschuss aus der Sitzung am 13.02.2002 heraus den Auftrag erhalten hat, die
Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes “Oelzebachniederung/Dröges
Bruch” in einem Vorprüfverfahren genauer zu untersuchen. Mit den in
diesem Gebiet betroffenen Grundstückseigentümern/Innen wurde eine
Eigentümerversammlung durchgeführt. In dieser Versammlung wurde den
Eigentümern/Innen zu der beabsichtigten Prüfung umfassend vorgetragen. Auch
wurden umfangreiche Erläuterungen zum Verfahren gegeben. Erklärt wurde den
Grundeigentümern/Innen, dass die Versammlung dazu dient, Anregungen der
Grundeigentümer/Innen aufzunehmen und diese anschließend im Ausschuss
vorzutragen, damit sich die Ausschussmitglieder der politischen Gremien einen
Eindruck verschaffen und sich eine Meinung bilden können, ob überhaupt die
Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde, dem
Landkreis Lüneburg, beantragt werden soll. Aus der an die Ausschussmitglieder verteilten Niederschrift
über die Eigentümerversammlung (Anlage II) ist nachzulesen, dass sehr
viele Meinungen und Anregungen vorgetragen wurden. Kein einziger der
erschienenen Anlieger hat sich für eine Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet
ausgesprochen. Aus Sicht der Verwaltung kann zusammenfassend festgestellt
werden, dass das Ansinnen, einen Antrag auf Unterschutzstellung dieser Flächen,
durchweg auf Ablehnung der betroffenen Grundeigentümer/Innen stößt. Es war
gegenüber den Grundeigentümern/Innen außerordentlich schwierig deutlich zu
machen, dass die Stadt selbst nicht Träger des Verfahrens sein würde. Mit den Grundeigentümern/Innen wurde zur weiteren
Verfahrensweise übereingekommen, dass das aufgenommene Meinungsbild den
politischen Gremien vorgetragen werden soll. Soweit im Rat ein Beschluss
dahingehend getroffen werden sollte, dass das Verfahren eingeleitet werden
soll, wurde mit den Grundeigentümern/Innen vereinbart, dass vor einer
Beantragung des Verfahrens beim zuständigen Landkreis, dieses Ansinnen zunächst
noch einmal mit den Grundeigentümern/Innen in einer weiteren Versammlung
erörtert werden soll. Seitens des Ausschusses müsste jetzt darüber befunden
werden, wie es aufgrund des aufgenommenen Stimmungsbildes mit dieser und den
anderen Flächen in Bezug auf Beantragung einer Unterschutzstellung weiter gehen
soll. Ratsherr Wolter hätte es begrüßt, wenn die Niederschrift der
Eigentümerversammlung bereits mit der Einladung übersandt worden wäre.
Gleichwohl ist er aufgrund des vorgetragenen, durchweg negativen
Stimmungsbildes der Auffassung, dass aufgrund des sich abzeichnenden
Widerstandes der Wunsch und der Wille der Grundeigentümer/Innen akzeptiert und
die Sache auf sich beruhen lassen werden sollte. Auch vermag er nicht zu
erkennen, dass Zwänge ein Handeln erforderlich machen würde. Statt großflächig
Landschaftsschutzgebiete auszuweisen, mit deren Ausweisung man sich selber
Fesseln anlegen würde, sollte man sich lieber verstärkt für den Schutz der
Roten Flächen einsetzen. Beigeordneter Meißner interessiert, ob man zusammenfassend sagen kann,
worin der Hauptgrund der Ablehnung liegt. Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Eigentümer/Innen Sorge haben vor
einer entsprechenden Verordnung des Landkreises, weil die darin enthaltenen
Regelungen sich um Vorfeld schwer abschätzen lassen. Befürchtet werden auch
Einschränkungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen und privaten Nutzung.
Einschränkungen steht man generell ablehnend gegenüber. Auch Forderungen, die
im Allgemeininteresse liegen würden, ist man nicht bereit zu akzeptieren.
Wertverluste und private Einschränkungen werden als nicht hinnehmbar angesehen.
In der Versammlung wurden unabhängig von einer Realisierung auch private
Optionen und Wünsche vorgetragen Deutlich wurde auch, dass Anregungen von
Außenstehenden für entbehrlich gehalten werden. Verbreitet wird die Ansicht
vertreten, dass die Grundeigentümer/Innen sich sehr wohl in der Lage sehen, ihr
Wohnumfeld selbst zu gestalten und dabei landschaftsschutzwürdigen Aspekent
Rechnung tragen. Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass die heute
vorgetragenen Erkenntnisse aus der durchgeführten Eigentümerversammlung in den
Fraktionen beraten werden sollen. Zum Sachstand erinnert er daran, dass sich
die Sache weiterhin in der Beratung in den Fraktionen befindet. In der
durchgeführten Eigentümerversammlung sollte durch die Verwaltung nur das
Stimmungsbild aufgenommen werden. Erst wenn der Verwaltung die Beratungsergebnisse der
Fraktionen vorliegen, kann seitens der Verwaltung die Angelegenheit erneut in
den Ausschuss zur Beratung über die weitere Vorgehensweise eingebracht werden. Herr Dammann – BUND – erkennt in dem vorgetragenen
Stimmungsbild der Grundeigentümer/Innen das Phänomen der unterschiedlichen
Interessen zwischen Eigen- und Allgemeinnutz. Er vertritt die Ansicht, dass der
bisherige Zeitrahmen auch einmal in die Diskussion eingebracht werden sollte.
Bereits 1996 hat man im Rahmen des Landschaftsplans entschieden, sich für eine
nachhaltige Entwicklung eines leistungsfähigen Naturhaushalts im Stadtgebiet
einzusetzen. Seit dieser Zeit sind bereits wieder mehrere Eingriffe in den
Naturhaushalt vorgenommen worden, die notwendige Schutzgebiete schmälern bzw.
einengen. Monetäre Interessen Einzelner sind für ihn zwar
verständlich, diese müssen hinter dem Allgemeingut, dem Schutz des
Naturhaushaltes, zurückstehen. Die Geduld, die man seit 1996 an den Tag gelegt hat, muss
irgendwann einmal in konkreten Maßnahmen münden, sonst wird eines Tages die
schützenswerte Natur nicht mehr vorhanden sein. Ratsfrau Ebeling gibt zu bedenken, dass man in der Betrachtungsweise des
Vorgehend alle Seiten betrachten müsse. Unstrittig dürfte auch sein, dass die
Menschen heute bewusster mit ihrer Umwelt umgehen. Die beiden in der Beratung für die Beantragung einer
Unterschutzstellung befindlichen Flächen haben bereits aufgezeigt, dass das
Interesse für eine Unterschutzstellung nicht vorhanden ist. Dies muss für eine
Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden. Herr Dammann – BUND – verdeutlicht, dass gepflasterte
Flächen und Koniferenansammlungen nicht
unbedingt eine Qualifikation für eine nachhaltige Entwicklung darstellen.
Deshalb stellt sich die Frage, wie eine Qualitätskontrolle aussehen müsste. Ratsherr Wolter kann dem aufgezeigten Horrorszenario keinen Bezug zur
Realität abgewinnen. Der Argumentation von Herrn Dammann kann er sich nicht
anschließen. Er gibt zu bedenken, dass Eigentümer ein Eigeninteresse an einer
intakten Natur haben. Grenzen sind dabei nur durch Verfügbarkeit und dem
Geldbeutel auferlegt. Ratsfrau Thielbörger stimmt der Auffassung von Ratsherrn Wolter zu. Fakt ist,
dass die Menschen heute sehr viel umweltbewusster mit der Natur umgehen. Sie verdeutlicht, das für eine Unterschutzstellung der
Landkreis zuständig ist. Der Landkreis wäre bei einer Unterschutzstellung im
Stadtgebiet gelegener Flächen aufgefordert, sich mit der Unterschutzstellung
stadtnaher Bereiche anzuschließen, um eine Verzahnung dieser Flächen zu
ermöglichen. Deshalb wäre der richtige Weg nach ihrer Ansicht der, dass von
Seiten des Landkreises Vorschläge unterbreitet werden müssten. Deshalb spricht sie sich dafür aus, dass bezogen auf die im
Stadtgebiet gelegenen Flächen, man von sich aus nicht weiter tätig werden sollte. Dr. Kracht – NABU – gibt vom Grundsatz her Herrn
Dammann recht. Auch nach seiner Ansicht nimmt keiner so große Einschnitte in
die Natur vor wie Kleingärtner. Er vertritt schon die Ansicht, dass hier
gewisse Vorgaben denkbar wären. Ratsherr May spricht sich dafür aus, dass man die Sache nicht so
kontrovers diskutieren sollte. Auch er spricht sich dafür aus, dass mit den
Grundeigentümern kein Konfrontationskurs gefahren werden sollte, sondern dass
deren Interessen bei der Abwägung auch Berücksichtigung finden sollten. Er legt
noch einmal die Gründe dar, warum auch er in der Abwägung der Interessenlagen
sich dafür ausspricht, dass, wenn eine Unterschutzstellung vorgenommen werden
soll, sich diese nur einem Verfahren mit dem Landkreis für im Landkreis
gelegene Flächen anschließen sollte, jedoch sollte keine Eigeninitiative
ergriffen werden. Herr Dammann – BUND – fasst noch einmal zusammen, worum
es ihm in der Sache geht. Der Landschaftsplan als fachgutachterliche Grundlage
von Siedlungsentwicklungen gibt Ideen vor, wie die angestrebte Nachhaltigkeit
erreicht werden kann. Flächenvorschläge werden benannt und gleichzeitig wird
eine mögliche Vernetzung aufgezeigt, die eine erfolgversprechende Herangehensweise
für eine nachhaltige Entwicklung ist. Bewusst habe er in der vorherigen Darstellung überzeichnet.
Deutlich machen wollte er damit, dass ohne ein Handeln die Natur langsam
stirbt. Dies wird leider von dem Einzelnen nicht wahrgenommen. Für unser aller
Wohl hält er es für unabdingbar, die Entwicklung voranzubringen. Beigeordneter Meißner stimmt Herrn Dammann zwar inhaltlich voll zu, gibt
aber zu bedenken, dass die Menschen oftmals sich von egoistischen Zielen lenken
lassen, die rational nicht immer nachvollziehbar seien. Auch an dieser
Feststellung kommt man nicht vorbei. Die Frage, die sich stellt ist die, wie es weitergehen soll,
ggf. sollten andere Gebiete ausgewählt werden. Über die weitere Vorgehensweise
sollten zunächst die Fraktionen beraten. Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass das Gebiet ausgewählt wurde,
weil dort Probleme anstanden. Es gab im OT Häcklingen eine Bewegung der
Bürger/Innen, die sich eine Unterschutzstellung gewünscht haben. Wiedergegeben wurde heute das Meinungsbild der betroffenen
Grundeigentümer/Innen. Beigeordneter Meißner gibt zu bedenken, dass nicht nur die Bundesrepublik,
sondern auch Niedersachsen am Pranger steht, dass nach Ansicht der EU nicht
genügend Flächen unter Schutz gestellt sind. Allein dass ist schon ein Grund
dafür, dass nicht resigniert werden sollte aufgrund der Widerstände, sondern
dass man weiterhin am Ball bleiben sollte. Ratsherr Burgdorff regt an, dass der Anregung der
Verwaltung, dass sich jetzt zunächst die Fraktionen weiterhin mit der Thematik
auseinandersetzen, gefolgt werden sollte. Derzeit ist es ausreichend, dass der
Ausschuss den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Ratsherr Wolter weist darauf hin, dass der Landschaftsplan für die
vorhandene Substanz selbst Rechtssicherheit bietet. Für Änderungen sind sowohl
der Verwaltung als auch der Politik Steuerungsmechanismen an die Hand gegeben.
Für die von der EU vorgegebenen FFH-Richtlinien sind Schularbeiten bereits
gemacht worden. Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, das der Landschaftsplan kein Rechtsinstrument darstellt, sondern
lediglich ein Fachgutachten sei. Dieses Fachgutachten stellt im Rahmen der
Bauleitplanung nur einen von vielen Punkten dar, die abzuwägen sind.
Eingegangen wird auf die 1996 ergangenen Beschlusslage. Das Fachgutachten wurde
als solches beschlossen. Einigkeit bestand darin, dass es in den
Abwägungsprozess einfließen soll. Im Zuge einer rechtlichen Umsetzung soll
geprüft werden, ob dem Landkreis empfohlen werden soll, diese Ausweisungen
vorzunehmen. Die Ausweisungen im Landschaftsplan stellen nur einen Schritt auf
den Weg zu einer rechtlichen Verbindlichkeit dar. In Abgrenzung dazu sind die Grünordnungspläne als
Bestandteile von B-Plänen zu sehen, die bezüglich der Nutzung bzw. Umnutzung
rechtsverbindliche Aussagen beinhalten. Frau Claren – Büro EGL – erklärt, dass sie seinerzeit bei
der Aufstellung des Landschaftsplans beteiligt gewesen sei. Der Landschaftsplan
definiert im Groben, was aus Sicht von Landschaftsplanern schutzwürdig ist.
Ausgeführt werden die einzelnen Gründe, die zu einer Beurteilung der
Schutzwürdigkeit herangezogen werden. Hingewiesen wird auf den weiteren
Verfahrensablauf einer Prüfung der Unterschutzstellung, die durchaus einen
Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen kann. Da eine Unterschutzstellung auch einen Schutz vor Bebauung
sei, ist es nach ihrer Ansicht schon sinnvoll, Unterschutzstellungen weiterhin
anzustreben. Ratsherr May interessiert, ob auch Flächen im Stadtgebiet von den
FFH-Richtlinien betroffen seien. Bereichsleiter Eckel erklärt, dass Teilflächen des FFH-Schutzgebietes 71 (Teilaue
Ilmenau mit Randbereichen und Seitenbäche) im Stadtgebiet liegen. Weitere
Flächen haben bereits den Status Landschaftsschutzgebiet. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsfrau Ebeling fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die
Ausschussmitglieder sich darauf verständigt haben, dass der Zwischenbericht der
Verwaltung zur Kenntnis genommen wird und zur weiteren Vorgehensweise die
Beratung zur Thematik “Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten” in
den Fraktionen erfolgen soll. Beschluss: Der Grünflächen- und
Forstausschuss fasst einen der vorstehenden Beschlussempfehlung von Ratsfrau
Ebeling folgenden einstimmigen Beschluss. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
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