Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Wohnanlage “Am Kreidebergsee” /
“Vor dem Bardowicker Tore” / Sichtbeeinträchtigung durch Wall Ratsfrau Ebeling wurde von Bewohnern angesprochen, dass der Erdwall zwischen
Wohnanlage und Grünanlage Kreidebergsee so stark zugewachsen sei, dass aus den
Wohnungen heraus tlw. keine Blickbeziehung mehr zur Grünanlage besteht. Fachbereichsleiter Wittmoser erklärt, dass die geschilderten
Angaben zwar zutreffend seien, aber auch mit einer Vorgeschichte behaftet
seien. Als die Häuserzeilen seinerzeit gebaut wurden, wurden in mehreren
Punkten gegen die Baugenehmigung verstoßen. So wurden die Baugrenzen
überschritten und die Häuser insgesamt zu tief gebaut. Aus den
Souterrainwohnungen kann deshalb über den Wall auch keine Blickbeziehung zur
Grünanlage bestehen. Das Anspruchsdenken der Bewohner beruht auch auf der
Tatsache, dass die Wohnungen fälschlicherweise quasi als Seegrundstücke
vermarktet wurden. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass Pflanzen
beseitigt werden. Allenfalls kann die Verwaltung prüfen, inwieweit ein
Rückschnitt einzelner Büsche möglich ist. Weitergehende Maßnahmen sind bei allem Verständnis für die
Bewohner nicht vertretbar. Herr Dammann – BUND – merkt ergänzend an, dass dort in
sehr übler Weise quasi “Selbstjustiz”
durch die Anlieger ausgeübt wurde. Aufgrund mehrere Verstöße gegen geltendes
Baurecht stellen die Häuser eine nicht legale Bebauung dar, denen nicht durch
Nachbesserungen der Verwaltung Vorschub geleistet werden sollte. Das Recht der Allgemeinheit auf eine intakte Grünanlage mit
dem konzipierten, bepflanzten Wall ist in seinen Augen in der Abwägung das
eindeutig höher zu bewertende Gut, gegenüber den wünschenswerten aber nicht
gerechtfertigten Interessen Einzelner. Weitere Anfragen liegen nicht vor. (83, 63) Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:
Enthaltungen: |
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