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Auszug - Jahresabschlüsse der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für die Haushaltsjahre 2008 - 2010 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 - 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.07.2012    
Zeit: 17:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4689/12 Jahresabschlüsse der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für die Haushaltsjahre 2008 - 2010 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 - 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin
 
Beschluss

Beschluss:

Oberbürgermeister MÄDGE verlässt für den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen der CDU-Fraktion, 4 Enthaltungen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE folgenden Beschluss:

 

a)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlagen 1.1, 2.1 und 3.1. Die ordentlichen und außerordentlichen Überschuss-Rücklagen aus den Ergebnissen der Jahre 2008 bis 2010 wurden entsprechen der haushaltsrechtlichen Vorgaben gebildet. Unter Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben der §§ 55 ff. der Abgabenordnung (AO) wurden zusätzlich aus den Ergebnissen zweckgebundene Rücklagen gebildet.

 

b)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und den dazu gefertigten Stellungnahmen der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO bzw. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010.

 

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