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Beratungsinhalt:
Frau Schäfke erläutert den Hintergrund der Umwandlung von der Position „Andere Gewinnrücklagen“ in Stammkapital. Das Land Niedersachen hat im Rahmen der Gespräche zum Entschuldungsfonds und der Prüfung des Beteilungsmanagements deutlich gemacht, dass die Position „Andere Gewinnrücklagen“ mit 10,8 Mio.€ als disponibles Kapital gewertet werden könnte und somit an die Gesellschafter ausschüttbar wäre. Wie bereits in der Vorlage beschrieben, müsste die Lüwo für eine Ausschüttung Wohnungen verkaufen und wie bereits zu „EK02“ erläutert wurde Körperschaftssteuer von 42,85% zzgl. 5,5% Solidaritätssteuer zahlen. Weiterhin würde eine regelmäßige Ausschüttung nicht mehr erfolgen können.
Stadtkämmerin Lukoschek ergänzt, dass der Passivtausch die Einschätzung des Verbleibs der „Anderen Gewinnrücklagen“ bei der Gesellschaft deutlich machen soll. Bei Finanzierungsgesprächen hat dies eine positive Wertigkeit für die Gesellschaft zur Folge. Ein Teil von 2,9 Mio. € verbleibt in den Gewinnrücklagen, damit diese Rücklagen bei Jahresfehlbeträgen zur Deckung herangezogen werden können. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, der in der Anlage 1 dargestellten Umwandlung von 7.973.700€ der anderen Gewinnrücklagen in das Stammkapital zu zustimmen.
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