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Beratungsinhalt:
Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, Beigeordneten Dörbaum, darauf, dass die TOP 5 und 6 gemeinsam beraten werden.
Stadtbaurätin Gundermann geht anhand des in den Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Die aufgrund der vorgenommenen Abwägungen für erforderlich gehaltenen Änderungen für den F-Plan und B-Plan wurden unter Begleitung eines Fachgutachtens eingearbeitet. Mit der heutigen Beratung ist vorgesehen, einen Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss vorzubereiten.
Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den räumlichen Geltungsbereich auf. Er weist darauf hin, dass heute der abschließende Schritt im Verfahren zur Beschlussfassung ansteht. Auf das Verfahren eingehend weist er darauf hin, dass ausgehend von der Änderung des F-Plans im Zusammenwirken mit der Aufstellung des B-Plans eine bisher als Mischgebiet ausgewiesene ca. 2,6 ha große Fläche in eine ca. 1,8 ha große Fläche planerisch als Gewerbegebiet umgewandelt wird, verbunden mit der Darstellung der Sicherung des umgebenden Waldbestandes. Der daraus zu entwickelnde B-Plan sieht im Wesentlichen jetzt dort Gewerbegebiet in einer Größenordnung von 1,56 ha vor. Die um das Gewerbegebiet herum liegenden privaten Flächen werden als Grünflächen ausgewiesen, um darauf in der Bepflanzung eine Abstufung zum dahinter liegenden Waldgebiet zu schaffen. Des Weiteren trennt ein 22 m breiter Gründstreifen das Gewerbegebiet von der Wohnbebauung an der Wulf-Werum-Straße. Das Gewerbegebiet selbst wird mit einer Grundflächenzahl von 0,6 bebaubar sein. Dies erlaubt eine relativ hohe Dichte. Damit wird auch dem bestehenden Grundsatz, möglichst flächensparend zu bauen, Rechnung getragen. Die Bebauung soll mit 3 Vollgeschossen erfolgen. Ergänzend ist eine abweichende Bauweise mit Gebäuden von über 50 m Länge zulässig. Hintergrund der Betrieberweiterung der Firma Werum ist, dass die Firma in den letzten 5 Jahren enorme Zuwachsraten zu verzeichnen hatte. Über 100 Beschäftigte wurden in diesem Zeitraum neu eingestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese starke Expansion des Betriebes auch zukünftig weiter anhalten wird und die Firma insofern die Erweiterungsflächen für eine Betriebsvergrößerung benötigt. Eingegangen wird auf die Biotopkartierung und die Eingriffe, die mit der Inanspruchnahme der Flächen für die Betriebserweiterung einhergehen werden. Aufgezeigt wird, dass die wertvolleren Waldbestände und Trockenrasenbereiche auf diesem Areal weiterhin Bestand haben und insofern von der vorgesehenen Bebauung nicht betroffen sein werden. Von der Gesamtgröße des Areals von 4,8 ha werden 2,86 ha Waldfläche erhalten bleiben. Zu beachten ist auch die nachrichtlich dargestellte Bauverbotszone und die Baubeschränkungszone entlang der vorgesehenen Trasse der A 39. Die zuständige Bundesbehörde kann für diese Bereiche Bauverbote aussprechen oder Baubeschränkungen auferlegen. Für den Eingriff in den Waldbereich werden Ersatzaufforstungen in der Größenordnungen von 3,26 ha vorgenommen. Diese ist mehr als doppelt so groß wie die Eingriffsfläche. Die Ersatzfläche befindet sich im Bereich Lentenau. Zusätzlich wird für einen Eingriff des Magerrasenbiotops im Bereich der Steinhöhe Ersatzflächen angelegt. Auch diese Fläche wird mehr als doppelt so groß sein wie die verloren gehende Fläche. Geschützte Arten nach § 44 BNatSchG sind nicht betroffen. Zum Schallschutz wird ausgeführt, dass durch die Festsetzung von Lärmimmissionskontingenten Schallschutz gegenüber dem angrenzenden Wohngebiet festgesetzt wird. Durch diese Festsetzung wird es ausgeschlossen sein, dass störender, unzumutbarer Lärm aus dem Gewerbegebiet auf die Wohnbebauung einwirken kann. Das Gewerbegebiet selbst ist durch passiven Schallschutz in den Lärmpegelbereichen vor dem von der Ostumgehung ausgehenden Lärm geschützt. Die derzeitige Situation mit der Ostumgehung führt nicht dazu, dass heute in den Wohngebieten unverträgliche Schallsituationen auftreten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit dem Bau der A 39 entlang des Gewerbegebietes eine ca. 4 m hohe Lärmschutzwand errichtet wird, die auch lärmmindernde Auswirkungen auf das hinter dem Gewerbegebiet liegende Wohngebiet haben wird. Zu der Verkehrsführung der zusätzlich zu erwartenden Verkehre von ca. 200 Fahrzeugbewegungen/tgl. auf der Wulf-Werum-Straße bleibt wird ausgeführt, dass der davon ausgehende Lärmpegel unter den zulässigen Werten liegen wird.
Alternative I Eingegangen wird auf die vorgebrachten Anregungen, dass zur Minderung bzw. Vermeidung zusätzlicher Verkehre auf der Wulf-Werum-Straße die direkte Anbindung des neu ausgewiesenen Gewerbegebietes über das derzeitige Betriebsgelände direkt an die Erbstorfer Landstraße vorsieht. Angeregt wurde sowohl eine separate Zufahrtsstraße, die über die bestehende Bauverbotszone führen würde, als auch eine auf dem jetzigen Betriebsgelände zu errichtende Parkpalette. Darauf eingehend wird darauf hingewiesen, dass sich der Standort der angeregten Parkpalette vollständig außerhalb des hier in Rede stehenden B-Plan-Gebietes befinden würde. Überbaubare Flächen stehen in diesem Bereich jedoch nicht zur Verfügung. Innerhalb dieser Fläche wäre der Nachweis über die Stellplätze zu führen, was sich jedoch bauaufsichtlich als problematisch erweisen würde, da der Stellplatznachweis auf Flächen, die innerhalb des betroffenen B-Plan-Gebietes liegen, geführt werden müsste, was hier nicht der Fall wäre. Da die angelegte Parkpalette zu großen Teilen in die Bauverbotszone hineinragen würde, müsste diese wesentlich kleiner ausgeführt werden und könnte damit auch nicht annähernd die Anzahl der Stellplätze aufnehmen, die für den Nachweis erforderlich wären. Zur zusätzlich auftretende Belastung der direkten Anbindung an die Erbstorfer Landstraße wird gesondert vorgetragen.
Alternative II Zur Trassenführung der angeregten Erschließungsstraße über das bestehende Betriebsgelände wird ausgeführt, dass hier zwar Baurecht besteht, jedoch nicht für eine Erschließungsstraße. Die Erschließung eines Gewerbegebietes im Süden bedarf bauordnungsrechtlich und planungsrechtlich einer eigenständigen Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz. Wenn man eine Erschließungsstraße in das hinterliegende Gewerbegebiet über das bestehenden Betriebsgelände führen wollte, müsste man eine öffentliche Erschließung darstellen und planungsrechtlich sichern lassen. Aus rechtlicher Betrachtung ist eine solche Erschließung in diesem Verfahren nicht möglich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Wulf-Werum-Straße im B-Plan Nr. 113 bereits als vollwertige Erschließungsstraße festgesetzt sei, dementsprechend wurde auch der Ausbau der Straße vorgenommen. Schon damals wurde auch die Option erwähnt, dass das damals als Mischgebiet ausgewiesenen Areal hierüber erschlossen werden soll. Demzufolge wurde die Straße auch in der notwendigen Breite ausgebaut.
Alternative III Eingegangen wird auf die Anregung, die Erschließungsstraße auf der östlich angrenzenden Fläche neben dem Betriebsgelände zu führen. Die rechtlichen Bedenken wurden hierzu bereits vorgetragen. Auch würde eine solche Trassenführung über geschützte Magerrasenbiotope führen. Auf Nachfrage hat die Naturschutzbehörde bestätigt, dass eine solche Trassenführung nicht zulässig sein würde. Da diese angelegte Trasse auch innerhalb der Bauverbotszone verlaufen würde, wurde bei der zuständigen Straßenbehörde hinsichtlich der Machbarkeit angefragt. Die Straßenbaubehörde hat darauf hingewiesen, dass weder eine vorübergehende Baustellenzufahrt noch eine dauerhafte Anbindung über die in Rede stehende Fläche geführt werden darf. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in dem anstehenden Baugenehmigungsverfahren zu regeln sein, wo die Baustellenzufahrt zu legen ist und wo Baufahrzeuge abgestellt werden dürfen. Sichergestellt wird in diesem Zusammenhang, dass die Wulf-Werum-Straße nicht als Aufstellfläche für wartende Baustellenfahrzeuge benutzt werden darf. Eingegangen wird auch noch auf die vorgenommenen Abwägungen bzgl. zweier weiterer Anregungen, die sich auf den Abstand der Bebauung zum Waldrand und eine Veränderung der Grundflächenzahl beziehen.
Verkehrsanbindung
Bereichsleiterin Hesebeck führt aus, dass sie auf einige Punkte der Ende letzten Jahres durchgeführten Verkehrszählung und eines daraufhin erstellten Verkehrsgutachtens eingehen wird. Auf der Grundlage des erstellten Gutachtens wurden 2 Zufahrten nochmals überprüft. Ausgangslage hierbei ist, dass am angrenzende Knotenpunkt derzeit 10.000 Fahrzeugbewegungen/tgl. abgewickelt werden. In der Prognose ist davon auszugehen, dass die Zunahme der Verkehre bis zum Jahre 2020 sich dergestalt entwickeln werden, dass im Jahre 2020 von 12.000 Fahrzeugbewegungen/tgl. am Knotenpunkt auszugehen sein wird. Die Verkehrsentwicklung ist ferner auch im Zusammenhang mit der geplanten A 39 zu betrachten. Die Landesbehörde plant im Bereich der Zufahrt zur A 39 unmittelbar angrenzend die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (LSA). In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, den Knotenpunkt Einmündungsbereich A 39 rund 10 m in Richtung Werum zu verlegen. Für die Verkehrsabwicklung würde dies bedeuten, dass zukünftig auf sehr engem Raum 2 LSA-gesteuerte Knotenpunkte liegen würden und unmittelbar zwischen diesen beiden Knotenpunkten eine dann stärker befahrene Zu- und Abfahrt vom Werum-Gelände liegen würde. In dem erstellten Verkehrsgutachten ist hierzu eine eindeutige Aussage dahingehend getroffen worden, dass zwischen den beiden Knotenpunkten kein zusätzlicher Verkehr vom Werum-Gelände aufgenommen werden kann, weil ansonsten davon auszugehen sein wird, dass ein ständiger Rückstau gegeben sein würde. Zu befürchtende Rückstaubereiche werden in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Die in der Folge zusätzlich zu erwartenden Beeinträchtigungen in der Verkehrsabwicklung des bestehenden Verkehrsknotenpunktes in der Zufahrt des Einkaufzentrums werden dargestellt. Insbesondere wird darauf eingegangen, dass es zusätzlich noch Beeinträchtigungen in den Sichtdreiecken geben würde, die auf jeden Fall zu vermeiden wären. Auch kritisch zu betrachten wäre für diesen Fall die vorhandene Abbiegespur, die über eine zu kurze Aufstellfläche verfügt, so dass in der Konsequenz es sich auf andere Spuren zurückstauen würde.
Ratsherr Schuler hält das dargestellte zu erwartende Szenario in der verkehrlichen Abwicklung für nachvollziehbar. Auch er geht davon aus, dass eine direkte Anbindung der Gewerbefläche über das Betriebsgelände Werum mit einer Anbindung direkt an die Erbstorfer Landstraße zwischen den beiden aufgezeigten Verkehrsknotenpunkten nicht machbar erscheint, da aufgrund des bereits jetzt bestehenden hohen Verkehrsaufkommens keine weiteren Verkehre zwischen den beiden Knotenpunkten aufgenommen werden könnten.
Ratsherr Manzke hat den Ausführungen entnommen, dass für die in Anspruch genommenen Magerrasenflächen ein Ausgleich an anderer Stelle in doppelter Größenordnung vorgesehen sei. Er geht davon aus, dass auch mit der Novellierung des Waldgesetzes weiterhin an dem Grundsatz festgehalten werden sollte, dass insbesondere bei Magerrasenflächen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 1 ausreichen würde. Er geht davon aus, dass Ausgleichflächen nur auch im begrenzten Ausmaße zukünftig zur Verfügung stehen werden und insofern nicht verschwenderisch damit umgegangen werden sollte.
Bereichsleiter Eberhard erläutert hierzu das Verfahren. Ermittelte Wertpunkte dienen hierbei als Berechnungsgrundlage. Er verweist darauf, dass bestehende alte Biotope einen höheren Stellenwert haben als neu angelegte, was sich u. a. in der Flächengröße niederschlägt. Dies ist u. a. ein Grund dafür, dass der Ausgleich nicht zwingend im Verhältnis in jedem Fall 1 : 1 durchführbar ist.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal zum Verfahren, dass ein Ausgleichsverhältnis 1 : 1 durchaus denkbar sei. Dies ist jedoch davon abhängig, wie das Wertpunkteverhältnis der abgebenden zur aufnehmenden Fläche ist. Aus diesen Wertermittlungen ergibt sich dann die Flächengröße der in Anspruch zu nehmenden Ausgleichsflächen. Die Berechnungsgrundlage hierzu muss auch gerichtsfest sein.
Ratsherr Manzke vertritt die Ansicht, dass bei den Ausgleichsmaßnahmen zu wenig auf den Faktor Zeit gesetzt wird. Er geht davon aus, dass mit den Möglichkeiten des Öko-Pools und des Geldausgleiches auch andere Möglichkeiten eines Ausgleiches bestehen.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass solcherlei Anmerkungen nicht zielführend seien, weil die Vorgaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesgesetze fußen und eine solche Diskussion demzufolge auf anderer Ebene geführt und umgesetzt werden müsste.
Beigeordneter Pauly empfindet es als befremdlich, dass planungsrechtliche Beeinträchtigungen mit dem Bau der A 39 begründet werden, die nach seiner Ansicht ohnehin nicht kommen wird. Er erinnert an die Aussage, dass der dort stehende Wald ökologisch nicht so wertvoll eingestuft wird, als das er zwingend erhalten werden muss. Für ihn vermittelt jedoch der Eindruck vor Ort, dass der Eingriff mit teilweise Entfernung von Waldflächen doch gravierend sei. Dies allein würde aber seine Ablehnung gegen den B-Plan noch nicht begründen. Vielmehr sind es die Doktrin der Alternativlosigkeit, die nach seiner Ansicht nicht greifen. Für ihn stellt sich die Situation so dar, dass man zwar die Bauverbotszone zu beachten habe, jedoch in der Baubeschränkungszone sehr wohl darüber nachdenken könnte, was dort machbar ist. Auch würde er es für denkbar halten, beide B-Pläne dergestalt zusammenzufassen, dass eine gemeinsame Erschließung über das Betriebgelände ermöglicht wird. In Absprache mit der Landesstraßenbaubehörde würde er es auch für denkbar halten, dass die Parkpalette gebaut werden kann. Die vorgestellte Alternative III könnte er zustimmen. Insgesamt jedoch hält er die vorgestellte Planung für einen nicht mehr maßvollen Eingriff mit einer nicht vorgenommenen Abwägung im Bezug auf das Sicherheitsbedürfnis und die Wohnqualität der Anlieger. Er verdeutlicht abschließend, dass er durchaus Sympathien für die Firma Werum und deren Wille zur Expansion am Standort habe, gleichwohl macht er deutlich, dass nach seinem Verständnis die Vorstellungen der Firma Werum hier ein Stück weit hinter den Interessen der Bewohner der angrenzenden Wohnsiedlung zurückstehen müssen. Er bittet deshalb nochmals darum, die Machbarkeit der aufgezeigten Alternativen nochmals zu überprüfen. Auch spricht er sich dafür aus, die beiden angesprochenen B-Pläne dergestalt zusammenzufassen, dass eine gemeinsame Erschließung ermöglicht wird.
Oberbürgermeister Mädge geht noch einmal auf die Historie ein, warum die Bereiche in B-Plänen bewusst geteilt wurden. Er verdeutlicht nochmals, dass entscheidend die direkte Zufahrt zur Erbstorfer Landstraße sei. Auch diese Zufahrt war ausschließlich gedacht, damit Handlungsreisende und Kunden der Firma Werum diese benutzen können. Wie bereits von Bereichsleiterin Hesebeck ausgeführt, können über diese Zu- und Abfahrt keine weiteren Verkehre insbesondere aus dem neuen B-Plan-Gebiet mehr aufgenommen werden, da die Abstände zwischen den beiden Knotenpunkten zu gering seien und die Verkehrsbelastung auf der Erbstorfer Landstraße auch schon heute dies nicht zulassen würde. Verdeutlicht wird auch noch einmal, dass solange die Trasse der A 39 nicht planfestgestellt sei, dort kein Baurecht erteilt werden kann. Auch andere Firmen entlang der geplanten Trasse der A 39 werden derzeit in ihrer Entwicklung dadurch gehindert, dass die A 39-Trasse noch nicht planfestgestellt sei. Es ist davon auszugehen, dass die über die Erbstorfer Landstraße abzuwickelnden Verkehre sich auch durch den Bau und die Inbetriebnahme der A 39 sich nicht wesentlich verändern werden. Er stellt in diesem Zusammenhang auch noch mal klar, dass es nicht vorgesehen sei, die Wulf-Werum-Straße in irgendeiner Form weiterzuführen und an die Bleckeder Landstraße anzubinden. Eine solche Überlegung wurde vor 15 Jahren einmal in Erwägung gezogen, zwischenzeitlich aber aufgrund baurechtlicher Probleme und zu großer Höhendifferenzen verworfen und ist demzufolge heute nicht mehr Gegenstand einer Diskussion. Die Zufahrt zum B-Plangebiet wurde seinerzeit bereits im B-Plan-Verfahren so festgesetzt. Letztendlich geht es heute darum, dass diese Festsetzungen nunmehr auch umgesetzt werden soll. Er versichert, dass alle eingebrachten Anregungen sorgfältig abgewogen wurden, macht in diesem Zusammenhang aber auch deutlich, dass aus den ausführlich dargelegten Gründen eine andere Entscheidung nicht möglich sei. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass man in der Prognose unter den Verkehrsmengen bleiben wird, die seinerzeit bei der Aufstellung des B-Plans für dieses B-Plangebiet prognostiziert wurden.
Beigeordneter Löb stimmt den Aussagen von Beigeordneten Pauly zu. Er vertritt die Ansicht, dass sich die Verwaltung nicht ausreichend bemüht habe, den berechtigten Interessen der Anlieger gerecht zu werden. Die seitens der Verwaltung vorgetragenen Begründungen, warum den in den Anregungen vorgetragenen Alternativen bezüglich der Erschließung des B-Plan-Gebietes nicht gefolgt werden kann, sind für ihn nur vorgeschoben. Er spricht sich dafür aus, dass die Firma Werum hier mehr in die Pflicht genommen werden könnte und gewisse Regelungen betriebsintern gefunden werden könnten. Die hier vorgestellte und begründete Planung stellt für ihn keine Lösung dar. Er geht nach wie vor davon aus, dass man durchaus zu anderen Lösungen kommen könnte.
Oberbürgermeister Mädge verwahrt sich dagegen, dass den Mitarbeitern der Verwaltung mangelnde Sachkompetenz unterstellt wird.
Ratsherr Bruns findet die Vorstellungen von Ratsherrn Löb befremdlich. Seitens der Verwaltung wurde sehr ausführlich dargelegt, warum die angeregten Alternativen zur Erschließung des Geländes nicht umsetzbar sind. Den Ausschussmitgliedern wurde in Sitzungen mehrfach die Begründung für die vorgenommenen Abwägungen dargelegt. Er weist darauf hin, dass, wie dargelegt, die schützenswerten Bereiche des Waldbestandes erhalten bleiben. Für unsinnig empfindet er die Vorstellung, eine Baustraße durch ein Biotop führen zu wollen. Eine Baustraße wird immer zu Beeinträchtigen des unmittelbaren Umfeldes führen. Auch die Firma Werum hat aus vorherigen Baumaßnahmen Erfahrungen erlangt, wie zukünftige Maßnahmen durchzuführen sind, ohne dass es zu größeren Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft kommen muss. Dies sollte auch von allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen werden. Die Abwägung wurde seitens der Verwaltung sehr sorgfältig durchgeführt. Er plädiert dafür, dass Einigung bei den Ausschussmitgliedern dahingehend bestehen sollte, dass die Firma Werum am Standort gehalten werden und dieser innovativen Firma auch Erweiterungsmöglichkeiten ermöglicht werden sollten. Für seine Fraktion sprechend macht er deutlich, dass man hinter der von der Verwaltung vorgenommenen Abwägung steht.
Ratsfrau Schellmann stimmt den Aussagen von Ratsherrn Bruns zu. Auch sie hat in Erinnerung, dass die Erbstorfer Landstraße zwischen den beiden Knotenpunkten keine weiteren Verkehre mehr aufnehmen kann. Sie gibt zu bedenken, dass man einmal darüber nachdenken sollte, was geschehen würde, wenn die Firma Werum den Standort Lüneburg aufgeben sollte. Dies hätte zur Folge, dass der hintere Bereich dann verkehrlich nicht mehr erschlossen wäre. Sie merkt an, dass man seitens der Stadt Lüneburg froh sein sollte, ein solch innovativen Betrieb innerhalb der Stadt zu haben. Sie weist darauf hin, dass es dem Bewohnern des angrenzenden Wohngebiets durchaus hätte bewusst sein müssen, dass das in Rede stehende Areal einer Bebauung zugeführt werden kann.
Bürgermeister Meihsies erinnert daran, dass in der seinerzeit durchgeführte Anliegerversammlung die Verkehrssituation nicht so deutlich dargestellt wurde und insofern anders betrachtet wurde. Im Laufe der Zeit hat die Diskussion insbesondere über die verkehrliche Erschließung jedoch eine andere Qualität erlangt. Er erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die Beratungen in den Fachausschüssen und die mit den Bewohnern auch vor Ort geführten Gespräche. In den Zwischenräumen dieser geführten Gespräche wurden aus der Bürgerschaft mehrere Alternativen zur verkehrlichen Erschließung vorgetragen. Hierin eingebunden waren auch die Umweltverbände. Daraus resultierend erging der Auftrag an die Verwaltung, die vorgeschlagenen Alternativen sorgfältig auf eine Machbarkeit hin zu überprüfen. Für ihn ist nicht erkennbar, dass der Verwaltung die Ernsthaftigkeit der Überprüfung fehlte. Zutreffend ist, dass es in der Diskussion über die vorgenommene Abwägung unterschiedliche Auffassungen gibt. Er spricht sich dafür aus, dass, wenn man politische Verantwortung trägt, bestimmten Situationen nicht dramatisieren sollte. Die Sicherheit von Familien derartig in den Vordergrund zu stellen ist für ihn unehrlich und unseriös und tut der Gesamtsituation nicht gut. Einen solchen Auftritt hält er für puren Populismus. Er geht davon aus, dass nach Beendigung der Bauphase auch wieder eine gewisse Ruhe einkehren wird. Innerhalb seiner Fraktion hat man sich darauf verständigt, dass man noch einmal mit der Firma Werum ins Gespräch kommen wolle. Inhalt eines solchen Gespräches soll sein, dass Fahrzeugaufkommen der Mitarbeiter dahingehend zu reduzieren, dass den Mitarbeitern Car-Sharing oder auch ÖPNV-Möglichkeiten eröffnet werden. Gemeinsam wird man mit Vertretern der Firma versuchen, entsprechende Konzepte zu entwickeln, um das Verkehrsaufkommen nachhaltig zu reduzieren. Die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind als vorbildlich anzusehen. Die Vorgehensweise ist auch als vorbildlich anzusehen, da die Firma Werum hier bereits in Vorleistung getreten sei. Aus dem bisher mit der Geschäftsleitung geführten Gesprächen war eindeutig erkennbar, dass von Seiten der Firma ein ökologisches Bewusstsein vorhanden sei und dass die Erkenntnis, dass man mit Baustellenverkehre gegenüber von Wohnbebauungen sensibel umgehen muss. Der geführte Diskussionsprozess hat insgesamt zu einem verbesserten Ergebnis geführt. Auch wenn einzelne Bäume werden fallen müssen geht er jedoch davon aus, dass dies eine verträgliche Entwicklung nach sich ziehen wird. Er macht nochmals deutlich, dass auch das Interesse seiner Fraktion sei, die Firma Werum am Standort zu halten, ihnen Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten und der Firma nicht unnütz das Leben schwer zu machen.
Beigeordneter Pauly merkt zu den Äußerungen von Ratsfrau Schellmann an, dass möglicherweise der Investor beim Bau und der Veräußerung der Wohnhäuser den Erwerbern und Mietern nicht von sich aus darüber aufgeklärt habe, was auf dieser Waldfläche möglicherweise sich entwickeln könnte. Er macht nochmals deutlich, dass die Schönheit des Campus-Geländes hinter den berechtigten Interessen der Anwohner zurückzustehen hat. Er weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Alternative III eine Erschließung nicht ausschließlich an die Erbstorfer Landstraße vorsieht, sondern vielmehr auch die Nutzung der bereits vorhandenen westlichen Einfahrt einbezieht. Das als schützenswert dargestellte Magerrasenbiotop empfindet er nach Inaugenscheinnahme als nicht so schützenswert, als dass man dort baulich nichts machen darf. Auch ist für ihn nicht einsichtig, dass die Wertigkeit des Stellplatznachweises so hoch angesehen wird. Er geht davon aus, dass bei einer besseren ÖPNV-Anbindung sich ein Stellplatzbedarf anders darstellen würde. All dies sind in seinen Augen Gründe dafür, dass er den heutigen Abwägungsbeschluss nicht seine Zustimmung erteilen könnte, wenn er stimmberechtigt wäre.
Beigeordneter Dörbaum geht nochmals auf die Chronologie des B-Plan-Verfahrens ein. Er bringt zum Ausdruck, dass alle vorgebrachten Anregungen seitens der Verwaltung sehr Ernst genommen und gewissenhaft abgewogen wurden. Zur verkehrlichen Entwicklung wurde heute sehr ausführlich noch einmal die Situation geschildert und erkennbar dargestellt, dass die angeregten Alternativen der verkehrlichen Erschließung nicht umsetzbar sind. Insofern appelliert er an die Ausschussmitglieder, die Diskussion zum Abschluss zu bringen und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass wir alle froh darüber sein sollten, einen solchen auf Nachhaltigkeit ausgelegten Betrieb in Lüneburg zu haben. Die Erweiterung des Betriebes erfolgt in einem solchen Maße, dass dieses als durchaus verträglich auch für das Umfeld anzusehen ist. Er bringt in Erinnerung, dass die Firmenleitung sehr wohl sich in vielen Belangen gesprächsbereit gezeigt habe und auf vielerlei Belange bereits konkret eingegangen ist. Zum geäußerten Vorschlag zur Reduzierung des Autoverkehrs die ÖPNV-Anbindung zu verbessern, weist er daraufhin, dass die ÖPNV-Anbindung bereits im 20-Minuten-Takt erfolgt. Insofern wird man durch eine kürzere Taktung nicht die erwarteten Reduzierungen der Individualverkehre erreichen können, zumal die Mitarbeiter variable Arbeitszeiten haben. Auch ist für ihn unverständlich, dass die Anwohner, die innerhalb besiedelter Bereiche ihre Häuser gebaut haben, sich nicht im Vorfeld über das Umfeld und die Zulässigkeit von Bebauung informiert haben. Bereits damals wurde durch das Bestehen zweier B-Pläne dokumentiert, dass an dieser Stelle eine weitere Bebauung erfolgen kann. Insofern kann man heute sich nicht hinstellen und sagen, die Verwaltung wäre mit ihren Aussagen nicht ehrlich umgegangen. Wenn die Prioritäten im politischen Raum teilweise anders beurteilt werden, dann muss man dazu auch stehen und deutlich machen, dass man diesen Betrieb an dieser Stelle nicht mehr haben will.
Ratsherr Bartels berichtet darüber, dass er als Dienstleister im letzten halben Jahr bei der Firma Werum tätig war. Nach seiner Einschätzung ist die Firma Werum für die Anwohner ein guter Nachbar. Er geht davon aus, dass die Firma Werum selbst ein Interesse daran haben wird, die Bauphase so kurz wie möglich zu halten. Unverständlich ist für ihn, das eine solche Diskussion überhaupt geführt werde, weil wie von Seiten der Verwaltung ausgeführt, es ja auch durchaus denkbar gewesen wäre, dass auf dem B-Plan-Gelände entsprechend den Festsetzungen Wohnen entstanden wäre.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordneter Löb).
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