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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass Grund für eine 1. Teilaufhebung zum B-Plan der sei, dass die Landeskrankenhilfe nicht bereit ist, Flächen von ihrem Grundstück für die Anlegung einer öffentlichen Verkehrsfläche bereitzustellen. Auch die Fläche der E.on-Avacon steht für eine Inanspruchnahme zur Herstellung eines Fußweges nicht zur Verfügung. Die Teilaufhebung bezieht sich insgesamt auf eine Fläche von 295 m², die aus dem Geltungsbereich des B-Plans herausgenommen werden sollen. Bereits ausführlich dargelegt wurde in früheren Ausschusssitzungen, dass es sich hierbei um die Fläche handelt, die für den Gehweg der entlang der Erschließungsstraße geführt werden sollte, erforderlich wäre. Die Trasse dieses Fußweges würde über Flächen verlaufen, die der Landeskrankenhilfe bzw. der E.on-Avacon gehören. Alternativ zu der bisher geplanten Fußwegeführung wurden 2 Alternativen geprüft. Die beiden Alternativtrassen werden anhand eines Plans aufgezeigt. Die Universität hat sich im Verfahren bereit erklärt, einer Widmung der Wegeführung zuzustimmen. Das Verfahren wurde am 20.12.2011 als normales Verfahren zur 1. Änderung eingeleitet. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde das Verfahren zur 1. Teilaufhebung geändert. Es wurde als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB zu Ende geführt, ohne dass es hierzu der Erstellung eines Umweltberichtes bedurfte. Ergänzend wurde eine förmliche Beteiligung durchgeführt. Im Laufe des Verfahrens wurden 2 alternative Wegeführungen geprüft. Eine Wegeführung würde entlang nördlich der Fahrbahn führen, während die Alternative unabhängig von der Fahrbahn nördlich vom Vamos verlaufen würde. Die abschließend konkrete Wegeführung wird zwischen Universität und Hansestadt noch abgestimmt. Mit dieser Abstimmung wird eine wesentliche Voraussetzung für die 1. Teilaufhebung, nämlich das Verkehrsbedürfnis einer sicheren Gehwegführung zu erreichen, auf anderen Flächen als bisher im Geltungsbereich dargestellt, erreicht. Hingewiesen wird darauf, dass bei der nochmals durchgeführte Auslegung sehr viele Anregungen eingegangen sind, die über den Rahmen der Herausnahme der Wegetrasse hinaus bezogen waren. Hierbei wurde bei der Abwägung nicht neuerlich eingegangen, weil sie nicht Gegenstand dieser Teilaufhebung waren. In Vorbereitung des Satzungsbeschlusses wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwägung, wie vorgelegt, zu beschließen.
Ratsherr Bruns hält es für wichtig, dass für diese Teilaufhebung Rechtssicherheit erlangt wird. Die alternativen Wegeführungen werden aufgezeigt. Diese sind für ihn akzeptabel und stellen eine sichere Gehwegführung dar. Er schlägt vor, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann).
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