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Auszug - Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.07.2012    
Zeit: 17:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4547/12 Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SRUGIS erklärt, dass der Kodex für die Beteiligungsgesellschaften Standards entwickelt habe, um eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten. Durch den Kodex solle die Tätigkeit der Organe der Gesellschaften und der Muttergesellschaft der Hansestadt Lüneburg transparenter und nachvollziehbarer gemacht werden. Der Kodex trage dazu bei, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Öffentlichkeit, der Mitarbeiter und der Kunden in die Leitung und Überwachung der Unternehmen gefördert werde. Der Kodex verdeutliche die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte sowie der Controlling-Abteilung der Verwaltung. Weiter enthalte der Kodex Empfehlungen und Anregungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der städtischen Unternehmen.

Er bedankt sich für die gute Arbeit der Verwaltung.

 

Beigeordneter PAULY. würdigt die gute Vorlage, der er zustimmen werde. Er äußert, dass es des Änderungsantrags der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen nicht bedurft hätte, da die ökologische Nachhaltigkeit nur in der Präambel erwähnt werde.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der vorliegende Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg inkl. der vorliegenden Änderungen wird beschlossen. Der PCGK gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen an denen die Hansestadt Lüneburg beteiligt ist. Der PCKG gilt nicht für die Sparkasse Lüneburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Lüneburg den PCGK als verbindliche Grundlage übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil A anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind und den Teil B regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen (197 KB)