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Beratungsinhalt:
Beigeordnete LOTZE erklärt, dass das Betreuungsgeld eine bildungsfeindliche Sozialleistung sei, da mit einer Prämie dafür gesorgt werden solle, dass Eltern ihre Kinder von einer staatlichen Bildungseinrichtung fernhalten. Das Betreuungsgeld sei langfristig doppelt teuer, da es zum einen an der falschen Stelle investiert werde und zum anderen die Kinder in der Zukunft zusätzliche Förderung benötigen. Das Betreuungsgeld sei zudem integrationsfeindlich. Aus den skandinavischen Ländern und aus Thüringen sei bekannt, dass überproportional Eltern mit einem Zuwanderungshintergrund ihre Kinder nicht in die Krippe oder KITA bringen. Fachleute aus dem Bereich der Integration sehen das Betreuungsgeld als Rückschritt für die Integrationsarbeit. Das Betreuungsgeld sei auch wirtschaftsfeindlich. Der DIHK-Präsident habe die Bundesregierung aufgefordert, die Mittel für das Betreuungsgeld in den Ausbau von Krippen und KITAs zu investieren. Die Mütter, die aufgrund des Betreuungsgeldes ihr Kind zu Hause betreuen, fehlen auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch werde der Fachkräftemangel noch verstärkt. Das Betreuungsgeld sei außerdem eine Armutsfalle. Es sei bekannt, dass der Widereinstieg in den Beruf und die Karrierechancen nach einer längeren Pause schwierig seien. Das Einkommen sei deshalb niedriger und somit werde das Betreuungsgeld zu einer Armutsfalle. Das Betreuungsgeld sei weiter ungerecht. Die Argumentation für das Betreuungsgeld sei, dass die Erziehungsleistung der Eltern gewürdigt werden solle. Dabei werde verkannt, dass Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II das Betreuungsgeld nicht erhalten. Sie fragt, ob deren Erziehungsleistung nicht würdigenswert sei. Doppelverdiener hingegen, die eine Kinderfrau beschäftigen, erhalten das Betreuungsgeld, ohne dass auf die Qualifikation der Kinderfrau geschaut werde. Beigeordnete LOTZE verdeutlicht, dass das Betreuungsgeld keine Wahlfreiheit schaffe, solange es kein bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätzen gebe. Das Betreuungsgeld könne zudem ein Planungschaos auslösen. Es sei nicht absehbar, wie die Eltern auf das Betreuungsgeld reagieren werden. Im schlimmsten Falle könne es Überkapazitäten an Krippenplätzen geben. Dies sei für die Kommunen, die genügend finanziellen Mittel für den Ausbau der benötigten Krippenplätze bereitstellen, kontraproduktiv. Über 70% der Bundesbürger seien gegen das Betreuungsgeld. Die OECD, die Landfrauen, die Caritas, die Kirchen, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften äußern Kritik an dem Betreuungsgeld.
Ratsfrau GUHL stimmt der Beigeordneten Lotze zu, dass das Betreuungsgeld keine Wahlfreiheit für die Eltern schaffe. Die Wahlfreiheit bestehe erst, wenn ausreichend gute Krippenplätze zur Verfügung stehen. Das Betereuungsgeld zementiere als Arbeitsmarktfernhalteprämie die strukturelle Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Das fördere die 23% Lohnunterschied, die sich unter anderem aus den längeren Abwesenheitszeiten der Frauen ergeben. Schon aus gleichstellungspolitischer Sicht müsse das Betreuungsgeld daher abgelehnt werden.
Ratsherr WEBERSINN teilt mit, dass er kein Verfechter des Betreuungsgeldes sei. Er hätte als Entlohnung für Mütter, die ihre Kinder zu Hause betreuen, eine entsprechende Anpassung der Rentensätze gewählt. Er widerspricht der Beigeordneten Lotze, die sich in ihrer Argumentation auf eine OECD-Studie beziehe. Die OECD-Studie gehe auf die besondere Situation in Norwegen ein, wo das Betreuungsgeld bis zum 6. Lebensjahr in Höhe von 660 € bzw. 400 € für jedes weitere Kind gezahlt werde. Das Betreuungsgeld sei zudem nicht integrationshemmend. Bisher betreuen Eltern mit Migrationshintergrund ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr zu Hause, danach seien 98% der Kinder in Kindergärten untergebracht.
Ratsfrau SCHELLMANN trägt vor, dass es einen Rechtsanspruch ab 2013 auf einen Kindergartenplatz gebe und für die Gewährleistung müsse alles getan werden. Eltern mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsstand und Migrationshintergrund werden durch das Betreuungsgeld eher davon abgehalten ihre Kinder in Kindertagesstätten unterzubringen. Das Betreuungsgeld sei ein Anreiz staatliche Betreuungsangebote nicht zu nutzen, so dass die Ungleichheiten bei der Teilnahme an der frühkindlichen Bildung noch mehr ansteigen werde. Die Eltern sollten die Wahlfreiheit haben, was sie für das Beste für ihr Kind halten. Die Wahl sei von der Biografie, den persönlichen Lebensumständen, vom kulturellen Umfeld und vom Arbeitsmarkt abhängig. Sie halte den Vorschlag von Dr. Stefan Birkner für richtig. Die Finanzmittel für das Betreuungsgeld müssen den Ländern zum Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen zur Verfügung gestellt werden.
Beigeordneter PAULY erklärt, dass er in Ost-Berlin aufgewachsen sei, wo es selbstverständlich gewesen sei, dass die Kinder in die Krippe und in den Kindergarten gehen. Bedauerlich finde er, dass bei der Angliederung der neuen Bundesländer diese Selbstverständlichkeit nicht übernommen worden sei. Der Argumentation von der Beigeordneten Lotze könne er 100%ig zustimmen, so dass er der Resolution der Gruppe SPD / Bündnis90/die Grünen zustimmen werde. Den Änderungsantrag der Gruppe FDP/RRP lehne er ab, da er den Ländern keine Wahlfreiheit lassen möchte. Er möchte, dass die Finanzmittel ausschließlich für den Ausbau von Krippen und Kindertagesstätten genutzt werden.
Gleichstellungsbeauftragte ULLMANN ergänzt zu den bisher genannten Gleichstellungsargumenten, dass bei der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen die Präsidentin des Deutschen Juristenbundes erwähnt habe, dass es bis zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern es zirka 430 Jahre seien. Durch das Festhalten an den Rollenstereotypen von der Gesetzgebung werde der Eindruck verschärft.
Beigeordneter POLS merkt an, dass bei einem etwa 40%igen Bedarf an Krippenplätzen in der Hansestadt Lüneburg 60% der Eltern keine Betreuung für ihre ein- und zweijährigen Kinder wolle. Die Entscheidung der Eltern habe die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen zu respektieren und die Mütter, die sich um die Betreuung ihrer Kinder selbst kümmern möchten, nicht zu diffamieren. Laut den Wissenschaftlern sei Bindung bis zum 3. Lebensjahr wichtiger als Bildung. Er fasst die Geschichte und Entwicklung des Betreuungsgeldes zusammen. Er widerspricht der Beigeordneten Lotze. In Thüringen besuchen nach der Einführung des Betreuungsgelds mehr Kinder die Krippen. Er zitiert aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1998, in dem das Bundesverfassungsgericht die Erziehung der Kinder in der jeweils von den Eltern gewählten Form zu ermöglichen und zu fördern, fordere. Die Eltern benötigen die Wahlfreiheit. Weiter zitiert Beigeordneter Pols aus § 16 SGB VIII und betont dass das Betreuungsgeld zusammen mit der SPD 2008 beschlossen worden sei.
Ratsherr VON MANSBERG macht auf die Wartelisten für einen Krippenplatz und somit dem Anmelden des Kindes zur Geburt für einen Krippenplatz aufmerksam. Zudem sei es schwierig die Öffnungszeiten der Krippe mit den Arbeitszeiten in Einklang zu bringen. Er möchte nicht die Wahlfreiheit der Eltern einschränken, aber Aufgabe des Staates sei nicht persönliche Entscheidungen zu fördern, sondern Möglichkeiten für diejenigen zu schaffen, die diese nicht selbst herstellen können. Daher gehe der Krippenausbau der Förderung von privater Betreuung vor.
Ratsherr BRUNS teilt mit, dass die Krippenbetreuung seiner Kinder hervorragend gewesen sei. Er würde seine Kinder aus Überzeugung in die Krippe geben, auch wenn die Partnerin nicht beruflich tätig sei. In der Hansestadt Lüneburg gebe es bisher 321 Krippenplätze, eine Quote von 30%, bis Ende 2012 werde es 713 Plätze geben, was einer Quote von 36,5% entspreche. Um den Bedarf zu erfüllen, müsse eine Quote von 43% erreicht werden. Dafür werden finanzielle Mittel benötigt, die bei den Kommunen nicht ankommen. Auf der Warteliste stehen 300 Anträge auf einen Krippenplatz.
Ratsfrau HOLLSTEIN entgegnet dem Beigeordnetem Pols, dass das Betreuungsgeld die Betreuung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu Hause fördere. Die einkommensschwachen Familien benötigen das Betreuungsgeld für das tägliche Leben, sie werden davon kein pädagogisch wertvolles Spielzeug oder ein Kinderbuch anschaffen. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, auf die der Arbeitsmarkt angewiesen sei, haben bei Besuch des Kindergartens keine Deutschkenntnisse. Bei der Einschulung werden die Kinder dann zurückgestuft, weil sie in den Kindergartenjahren die Kenntnisse nicht nachholen können.
Ratsherr HEILMANN erklärt, dass für ihn zentral die Frage sei, wie das Land Niedersachsen mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz umgehen werde. Das Land sei sich bewusst, dass der Rechtsanspruch nicht gewährleistet werden könne. Im ländlichen Raum sollen daher Tagesmütter, die einer Erzieherin nicht gleichwertig seien, eingesetzt werden. Daher müssen die finanziellen Mittel für die Beschäftigung von Erzieherinnen und Erziehern auch im ländlichen Raum eingesetzt werden. Die Wahlfreiheit für die Eltern erläutert er an seinem Beispiel, in der das Betreuungsgeld die klassische Rollenverteilung fördern würde. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen der Gruppe FDP/RRP und aus der Fraktion Piraten Niedersachsen den Änderungsantrag der Gruppe FDP/RRP ab.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Resolution mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion und 3 Enthaltungen zu.
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