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Auszug - Internetanbindung der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RRP vom 04.05.2012, eingegangen am 04.05.2012)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.07.2012    
Zeit: 17:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4620/12 Internetanbindung der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RRP vom 04.05.2012, eingegangen am 04.05.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe FDP/RRP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK erklärt, dass von einem Breitbandanschluss bei einer Übertragungsrate von mehr als 2 Megabit gesprochen werde. Daneben gebe es Hochgeschwindigkeitsnetze mit mehr als 25 Megabit. Diese Übertragungsrate werde heute von gewerblichen Betrieben nachgefragt.

Stadtkämmerin Lukoschek antwortet auf die Fragen wie folgt:

1) und 2) Hat die Hansestadt eine aktuelle Übersicht über die Versorgung und kann die Hansestadt einen Plan über nicht ausreichend versorgte Gebiete vorlegen?

Die Hansestadt Lüneburg habe eine aktuelle Übersicht, indem Daten der großen Anbieter und des Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsens zusammengestellt wurden. Für Breitbandleitungen gebe es keine einheitliche Übersicht, da der Ausbau von verschiedenen privaten Providern in Eigeninitiative und nach eigenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werde. Die Hansestadt Lüneburg durfte in Übersichtsplänen von Unternehmen Einsicht nehmen, diese jedoch nicht an die Ratsmitglieder weitergeben.

Jeder könne bei dem entsprechenden Provider eine Verfügbarkeitsprüfung vornehmen, indem er mit der bestimmten Adresse auf die konkrete Seite des jeweiligen Anbieters gehe und prüfe, welche Breitbandanbindung vorhanden sei.

Bei einer Stichprobe im Februar durch die Verwaltung sei festgestellt worden, dass weitgehend überall ein breitbandiger Internetanschluss gegeben sei. Im Stadtgebiet sei laut dem Breitbandkompetenzzentrum eine 99%ige Grundversorgung gegeben und für 98% eine Versorgung mit dem Hochgeschwindigkeitsnetz abhängig vom Provider und anderen technischen Voraussetzungen möglich.

3) Haben die in der Verwaltung dafür Zuständigen mit den Netzanbietern Gespräche geführt und können darüber Angaben gemacht werden, wann mit einer Vollversorgung mit Breitbandanschlüssen in dem gesamten Stadtgebiet zu rechnen ist?

Es handle sich nicht um eine Aufgabe, die den Kommunen zurechenbar sei. Daher gebe es in der Verwaltung auch keine Zuständigkeit. Aufgrund der übergreifenden Bedeutung vor allem für den ländlichen Raum und der Entstehung möglicherweise hoher Investitionskosten habe sich das Land Niedersachsen mit der Thematik befasst. Daraufhin wurde das Breitbandkompetenzzentrum und die Breitbandinitiative Niedersachsen gegründet. 2009 habe die Ausschreibung des Landes für die Breitbandversorgung Vodafone gewonnen und den Ausbau des LTE Netzes vorangetrieben.

Ziel der Hansestadt sei es, eine gleichmäßige Versorgung in den Stadtgebieten zu erreichen. Für Neubaugebiete werden hohe Versorgungsstandards in die Erschließungsverträge gearbeitet. Bauträger verpflichten sich danach zwischen 25 und 50 Megabit zur Verfügung zu stellen.

4) Welche Beträge sind dafür erforderlich?

Das Land Niedersachsen habe 2008 beschlossen, den Ausbau von Breitband zu fördern, da der Ausbau die Kommunen finanziell überfordern werde.

Verlässliche Angaben für den Aufbau von Breitbandnetzen habe die Hansestadt Lüneburg nicht.

5) Gibt es Möglichkeiten für den Ausbau der Netze Gelder vom Bund oder vom Land für schlecht versorgte Gebiete einzuwerben, oder sieht sich die Hansestadt in der Lage dazu auch einen Beitrag zu leisten, wenn es anders nicht machbar sein sollte?

Die Versorgung der Hansestadt Lüneburg im Stadtgebiet wurde 2009 als gut betrachtet. Nach den heute vorliegenden Daten sei die Hansestadt Lüneburg, insbesondere im Vergleich zu den ländlichen Gebieten um Lüneburg, nicht unterversorgt.

Um Fördergelder einzuwerben sei ein bestimmtes Projekt wie 2010 das Gewerbegebiet Hafen notwendig. Die Hansestadt Lüneburg habe sich mit 20.000 € im Rahmen der Wirtschaftsförderung an dem Projekt beteiligt.

 

Ratsherr KIESEL beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt beschließt mehrheitlich die Aussprache der Anfrage.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KIESEL begründet die Anfrage. Bei der Versorgung mit einem und der Verbesserung des Breitbandnetzes dürfe es keinen Stillstand geben. Angebotene Breitbandnetze seien heute teilweise nicht mehr ausreichend. In den Randgebieten sei die Versorgung mit einem schnellen Internetanschluss eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Erschließung und für die Attraktivität als Wohn- und Lebensraum.

Es sei unerlässlich, dass die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Messanbieter stehe, um notwendige Verbesserungen und den weitern Ausbau der Netze zu gewährleisten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass privatwirtschaftliche Unternehmer für die Erschließung zuständig seien, die nicht die Verpflichtung haben, jeden an das Netz anzuschließen.

Die Hansestadt Lüneburg gewährleiste die Versorgung, indem für Neubaugebiete Leerrohre verlegt werden und der Erschließungsvertrag einen Mindeststandard vorsehe.

 

Ratsherr SRUGIS verdeutlicht, dass die Hansestadt Lüneburg laut Aussage der Stadtkämmerin gut an das Breitbandnetz angeschlossen sei. Wichtig seien die Gewerbegebiete, um das wirtschaftliche Wachstum zu fördern. Im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen sei immer auf eine schnelle Lösung und eine gute Breitbandversorgung hingearbeitet worden.

Ziel der Bundesregierung bis 2014 sei 75% der Haushalte mit 16 Megabit pro Sekunde anzuschließen.

Fraglich sei, ob die Internetversorgung eine Versorgungsaufgabe der Kommune sein solle. Für Anbieter seien Rentabilitätsgesichtspunkte und nicht die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ausschlaggebend. Er verweist auf Art. 87 f des Grundgesetzes, nach dem der Bund im Bereich der Telekommunikation die flächendeckende, angemessene und ausreichende Dienstleistung gewährleiste.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)