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Auszug - Möglicher Zusammenschluss von Lüneburger SK und VfL Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.03.2012, eingegangen am 15.03.2012)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.07.2012    
Zeit: 17:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4550/12 Möglicher Zusammenschluss von Lüneburger SK und VfL Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.03.2012, eingegangen am 15.03.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass es eine ähnliche Anfrage der CDU-Fraktion 2006 gegeben habe, die im Rat am 20.07.2006 beantwortet wurde. Er habe damals berichtet, dass diverse Gespräche mit den Beteiligten für eine Sicherung des LSK geführt wurden und um vor allem die Jugendarbeit voranzutreiben. Es habe Gespräche zwischen den Präsidenten des LSK und des VfL gegeben, um eine gemeinsame Nutzung der Sportstätten auf den Sülzwiesen zu ermöglichen. Erforderlich sei bei einer gemeinsamen Nutzung die Schaffung eines zusätzlichen Fußballplatzes und von acht Umkleidekabinen. Dazu seien Mitteln in Höhe von etwa 350.000 erforderlich. Sollten 100.000 € Fördermittel eingeworben werden, wären diese die Kofinanzierung zu den damals ermittelten 350.000 €, um dort vor allem die Jugendarbeit unterzubringen. In Lüneburg gebe es 11 Fußballspielende Vereine, die von den Kindern und Jugendlichen unterschiedlich angenommen werden.

Die Aussage, er könne sich dafür einsetzen, dass der Rat entsprechende Mittel zur Verfügung stellt, die dann auch im Haushalt eingeplant würden, wenn die übrigen Rahmenbedingungen geklärt seien, sei auch im Ratsprotokoll vom 20.07.2006 nachzulesen.

Er verdeutlicht, dass die Hansestadt Lüneburg kein Stadion auf den Sülzwiesen bauen wolle. Aufgrund der Lärmbelastung sei es nicht möglich. Der LSK könne dort mit seiner Mannschaft spielen, aber es dürfe keine Lautsprecheransage und keine Musik geben. Zudem müsse der Platz nach den DFB-Bestimmungen hergerichtet werden, d.h. es müssen die auswärtigen und die einheimischen Zuschauer getrennt werden. Parkflächen seien auf den Sülzwiesen vorhanden. Ein Stadion mit 8.000 Zuschauern könne aufgrund des Lärmschutzes nicht errichtet werden. Eine Änderung wäre nur aufgrund eines Bebauungsplanverfahrens möglich, das die Verwaltung aber nicht vorschlagen werde, da es aufgrund des Nachbarschaftsschutzes nicht gerechtfertigt sei.

Seit 2006 führe er Gespräche mit den Vereinen. Es habe eine Einigung zwischen dem VfL und dem LSK gegeben, die schriftlich festgehalten wurde. Die Gespräche zwischen den Vereinen seien gescheitert, nachdem der LSK Spieler aus der VfL Jugend abgeworben habe. Die letzten Gespräche habe er geführt am Rande der diesjährigen Jahreshauptversammlung des VfL mit dem Präsidenten Walter und dem LSK Vorstand am 19.06.2012. Der Termin sollte eigentlich Anfang Mai stattfinden, aber er wurde zwei Mal vom LSK Vorstand verschoben. Es sei über die Einigung von damals gesprochen worden und über die Ergänzung, dass ein Sportplatz mit 2 Plätze mit entsprechenden Umkleidekabinen, verkehrstechnisch günstig gelegen nur in Bilmer Berg erstellt werden könnte. In Zeitungsberichten äußere der LSK Präsident, dass der Verein dort nicht spielen wolle, da es am Rande der Stadt sei und die Kinder dort nicht hinkommen. Diese Anlage würde 2,5 bis 3 Mio. € Stand 2006 kosten.

Er habe den Beschluss des Verwaltungsausschusses umgesetzt.

1) Die Bürgen werden nicht auf ihre Bürgschaften verzichten.

2) Der Insolvenzverwalter werde nicht auf das Geld, was den Gläubigern zustehe, verzichten.

3) Er habe einen Insolvenzanwalt beauftragt für die Hansestadt Lüneburg den Sachverhalt zu sortieren, um die Summe und die Möglichkeiten festzustellen.

4) Mit der Sparkasse Lüneburg werden Gespräche geführt.

5) Der Hansestadt Lüneburg gehöre ein Anteil von 40 % an dem Grundstück und der Vorschlag sei gewesen, diesen Anteil mit in die Vermarktung des Geländes zu geben.

6) Wenn die Grundstückswertermittlungen der Sparkasse Lüneburg vorliegen, werde der beauftragte Anwalt im Verwaltungsausschuss die Sachlage darlegen.

Er führt zu der Idee eines Stadions in der Theodor-Körner-Kaserne (TKK) aus, die in den Zeitungen kursiere. Es gebe das Modell Wilhelmshaven, welches vor 15 Jahren auch in der Hansestadt Lüneburg angedacht gewesen sei. Es werden bestimmte Abstandsflächen benötigt. Bei der TKK liege die Landebahn, die bestimmte Anbauverbotszonen habe, die den Bau eines Stadions nicht ermögliche.

Die Kosten für ein Stadion belaufen sich auf zirka 8 Mio. €, wofür es keine EU-Fördermittel gebe. Zu bedenken sei, dass es 10 % Unterhaltungskosten pro Jahr gebe. Die 800.000 € müssen jährlich aufgebracht werden. Die Vereine, MTV, OSV, VfL, Eintracht Lüneburg u.a. haben geäußert, dass sie nicht in einem Stadion spielen und sich nicht verpflichten werden, an den Unterhaltskosten zu beteiligen. Aus seiner Sicht sei es nicht gerechtfertigt, dass die Hansestadt Lüneburg jährlich 800.000 € zur Unterhaltung eines Stadions zur Verfügung stelle. Aus finanzieller und sportpolitischer Sicht sehe er nicht die Möglichkeit, dass die Hansestadt Lüneburg auf Dauer für einen Verein die Mittel aufbringe.

Er erinnert an die Ausstattung durch Sponsoringgelder in Höhe von 200.000 € bis 300.000 € die ein Verein in der 2ten oder 3 ten Liga benötige. Dies sehe er in Lüneburg nicht. Das sei einer der Gründe gewesen, warum der Verein sich nicht finanziell sichern konnte für die 2te Liga.

Die Hansestadt Lüneburg werde die Jugendarbeit im Fußball unterstützen, auf den Erbbauzins bei den Plätzen verzichten, teilweise durch Sondermittel wie bei Eintracht Lüneburg und OSV zum Umbau des Vereinsheims helfen.

Der Verein hoffe nach Verwertung des Grundstücks in Wilschenbruch, dass ein Betrag übrig bleibe, um wieder eine Vereinsanlage zu errichten.

Im Verwaltungsausschuss im Herbst 2012 werde er über den Sachstand zusammen mit dem beauftragten Anwalt berichten.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)

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