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Beratungsinhalt:
Ratsherr SRUGIS begründet die Resolution. Die Bundesregierung habe einen Gesetzesentwurf gefertigt, der im Bundestag beschlossen und durch den Bundesrat bestätigt worden sei. Er erklärt, dass die Krankenkassen derzeit Überschüsse in zweistelliger Milliardenhöhe erwirtschaften und die Krankenhäuser Defizite in Milliardenhöhe. Einen fairen Ausgleich zwischen den Gesundheitspartnern ziehe die Bundesregierung nicht in Erwägung. Auch im Klinikum Lüneburg steige der Aufwand. Durch die Tarifsteigerung sei im Jahre 2012 mit ungefähr 2 Mio. € Mehrkosten zu rechnen. In 2011 und 2012 sei ein Sonderopfer für Kliniken zugunsten der Krankenkassen eingeführt worden, um keine Beitragserhöhungen umsetzen zu müssen. Es sei die Veränderungsrate für den Basisfallwert der Kliniken um 0,25% bzw. 0,5% ab. Der Basisfallwert sei die Referenzgröße für die Behandlungskosten. Als Folge haben die Krankenkassen weniger Ausgaben und die Kliniken weniger Einnahmen gehabt. Er macht darauf aufmerksam, dass die Sonderopfer für die Kliniken durch die gestiegenen Einnahmen der Krankenkassen aufgrund der Entwicklung am Arbeitsmarkt nicht mehr gerechtfertigt seien. Er plädiert dafür, der Resolution zuzustimmen, um die kommunale Struktur der Krankenhäuser erhalten zu können.
Ratsherr KUHN erklärt, dass grundsätzlich die Krankenhäuser und auch die anderen Leistungserbringer einen Beitrag zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen haben. Es sei erfreulich, dass die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in 2011 deutlich besser verlaufen sei als 2010. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben in 2011 auf Basis des vorläufigen Finanzergebnisses einen Überschuss von rund 4 Milliarden Euro erzielt. Dazu haben insbesondere die Sparmaßnahmen, die Beitragserhöhungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und praktische Einsparungen im Arzneimittelbereich beigetragen. Es sei der falsche Weg alle bisherigen Anstrengungen zurückzuziehen. Die Krankenhäuser befinden sich in einer schwierigen Situation aufgrund der geschlossenen und zu erwartenden Tariferhöhungen. Die Einführung eines bundesweiten, einheitlichen Basisfalls würde den Vertragsparteien auf Landesebene die Verantwortung entziehen. Der Bund könne durch Einführung des Bundesbasisfalls Einfluss auf die Leistungserbringung im Land nehmen. Bei einer Finanzierung der Krankenhäuser aus einer Hand würden die Länder erheblich an Steuerungsmöglichkeiten verlieren und kleinere Krankenhäuser und somit die wohnortnahe Versorgung in den Flächenländern gefährdet werden. Aus fachlicher Sicht sei eine Umstellung auf eine Finanzierung aus einer Hand abzulehnen.
Ratsfrau SCHELLMANN trägt vor, dass auch sie über die finanzielle Situation in den kommunalen Krankenhäusern besorgt sei und dringend etwas geschehen müsse. Der Gruppe FDP/RRP fehle jedes Verständnis dafür, dass sich der Rat der Hansestadt Lüneburg mit einer solchen Resolution in dieser Differenziertheit beschäftigen müsse. Seit Jahren werde versucht den unterschiedlichsten Interessen gerecht zu werden. Die Resolution beinhalte die Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfalls. Dabei werde verkannt, dass es strukturelle Unterschiede zwischen den Bundesländern und Regionen gebe. Dies führe zu keinem Fortschritt, sondern zu einem Effizienzverlust. Die Resolution halte sie für realitätsfern.
Beigeordneter PAULY erklärt, dass er die Begründung von Ratsherrn Srugis präzise und inhaltlich nachvollziehbar, aber als zu komplex empfand, da es zudem die Bundespolitik betreffe. Er halte Resolutionen für nicht sinnvoll, da diese in den Papierkörben der Landtagsabgeordneten landen werden.
Beigeordnete SCHMIDT macht darauf aufmerksam, dass das Lüneburger Klinikum schwarze Zahlen schreibe, welches dem Geschäftsführer zu verdanken sei. Der Geschäftsführer habe geäußert, dass sich das Krankenhaus auch in den nächsten zwei Jahren auf dem Markt behaupten könne. Die Krankenhäuser verdienen seit 2004 an den schwer erkrankten Patienten, statt wie zuvor an der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Dadurch liegt der Verdacht nahe, dass medizinische Entscheidungen von der finanziellen Lukrativität geleitet werden können. Medizinische Behandlung solle sich nicht am Budget orientieren, bei einer weiteren Erhöhung des Preisdrucks werde sich der Trend jedoch verschärfen. Im Sinne eines humanen Krankenhauses fordere sie, die Finanzierung der Kliniken zu sichern.
Ratsherr BARTELS glaubt nicht, dass die Resolution viel Beachtung finden werde, aber er werde ihr zustimmen, da ein Umdenken notwendig sei und um zu verhindern, dass ein Gesundheitssystem, wie es in anderen westlichen Ländern existiere, eingeführt werde.
Beigeordneter POLS stimmt Ratsfrau Schellmann und Beigeordnetem Pauly zu, dass die Diskussion im Land geführt werden müsse, da das Land für die Ausstattung der Krankenhäuser originär zuständig sei. Er denkt, dass man mit dem neuen Finanzierungskonzept auf einem richtigen Weg sei, um den Standard halten zu können. So konnte sich im letzten Jahr erlaubt werden, dass für die Stadtteilhäuser 200.000 € aus dem Krankenhaus gezogen werden.
Ratsfrau LOTZE widerspricht Ratsfrau Schellmann, da in erster Linie über das Krankenhaus Lüneburg gesprochen werde. Die Bürgerinnen und Bürger Lüneburgs und in der Region müssen qualitativ hochwertig versorgt werden und auch über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Krankenhaus beschäftigt sind, müsse gesprochen werden. In Hamburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg werden die Krankenhäuser verkauft und die Beschäftigten müssen unter ungünstigen Bedingungen dort arbeiten. Von Beigeordnetem Pols, als Abgeordneten der Region, habe sie erwartet, dass er zu der Resolution die aufgeworfenen Fragen und Hintergründe erkläre. Wenn das kommunale Klinikum bedroht sei, weil die Finanzierung durch den Bund und das Land nicht gesichert sei, möchte sie die Aufregung der Bürgerinnen und Bürger nicht miterleben. Daher müsse rechtzeitig gehandelt werden und sie erwarte von Beigeordnetem Pols, dass er die Resolution in Berlin vorlege und entsprechend kommuniziere. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Resolution mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Gegenstimmen der Gruppe FDP/ RRP zu.
(II) |
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