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Auszug - Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg", 1. Änderung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.05.2012    
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4618/12 Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg", 1. Änderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf den sehr ausführlich dargelegten Sachverhalt der Beschlussvorlage ein. Sie gibt einen Überblick (Anlage I) über das bisher durchgeführte Verfahren. Wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, beabsichtigt die Lebenshilfe zwischenzeitlich nicht mehr, die Verlagerung der Behindertenwerkstätten in dem Bereich der ehemaligen StOV vorzunehmen.

In der weiteren Vorgehensweise ist nunmehr vorgesehen, auch die bisher für die Lebenshilfe vorgehaltenen Fläche auszuschreiben und einen Bauherrn zu suchen, der auf dieser Fläche das baulich umsetzt, was städtebaulich dort hineinpasst. Gesucht wird nach einem Investor, der ein Interesse daran hat, diese Fläche sowohl für Dienstleistungen als auch für Wohnen zu bebauen. Mehrere Interessenbekundungen liegen der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Wohnen wird sich an dieser Stelle jedoch wegen der Beeinträchtigung durch Bahnlärm schwierig gestalten lassen. Es ist deshalb beabsichtigt, einen B-Plan für diesen Bereich zu erstellen. Vorgesehen ist in Verlängerung der bestehenden Erschließungsstraße diese in das Gebiet hinein zu führen und am Ende mit einem Wendehammer zu versehen. Die Lärmgrenze  wird entlang dieser neuen Erschließungsstraße verlaufen. In dem der Bahnlinie zugeordneten Grundstücksteil kann sowohl Misch- als auch Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Auf der Bahn abgelegenen östlichen Seite der Erschließungsstraße kann ggf. Wohnbebauung umgesetzt werden. Abhängig wird dies jedoch davon sein, was die Lärmwerte aus dem noch zu beauftragenden Lärmgutachten ergeben. In der weiteren Vorgehensweise ist es jetzt vorgesehen, zunächst einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und in die frühzeitige Bürgerbeteilung einzusteigen. Da es sich um ein beschleunigtes Verfahren handelt, ist die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich. Die Aufteilung des Gebietes in Dienstleistungs- und Gewerbebereich sowie möglicherweise Wohnbebauung wird anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aufgezeigt.

In einem Interessenbekundungsverfahren ist anschließend vorgesehen, Interessenten für die jeweilig aufgezeigte Bebauung zu suchen und mit diesen gemeinsam Konzepte für eine Bebauung, die sich städtebaulich einfügt, zu finden. Mit diesen Konzepten soll dann das B-Plan-Verfahren zu Ende geführt werden. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass an dieser Stelle die im vorderen Bereich des ehemaligen StOV-Geländes bereits umgesetzte qualitätsvolle Bebauung ihre Fortsetzung findet.

 

Ratsherr Bruns führt aus, dass es zu erwarten war, dass die Lebenshilfe von einer Standortverlegung aus der Vrestorfer Heide hin zum ehemaligen StOV-Gelände aufgrund geänderter Rahmenbedingungen Abstand nehmen wird. Insofern begrüßt er es, wenn durch die von Stadtbaurätin Gundermann vorgestellte Überarbeitung des Plans eine qualitativ hochwertige Bebauung entstehen kann, die als Ergänzung zu den bereits umgesetzten Maßnahmen im Quartier ehemalige StOV gesehen werden kann.

 

Ratsfrau Schellmann begrüßt ebenfalls die vorgestellte überarbeitete Planung. Sie merkt an, dass man nach ihrer Ansicht schon hätte früher zu der Erkenntnis kommen können, dass die Lebenshilfe sich dort nicht mehr ansiedeln wird. Sie bringt nochmals ihr Bedauern zum Ausdruck, dass nur 2 der großen Speichergebäude erhalten wurden.

 

Bürgermeister Meihsies bestärkt die Verwaltung, die Planung so voranzutreiben, wie von Stadtbaurätin Gundermann vorgestellt. Auch er hält es für gut, wenn auf einer Teilfläche Wohnbebauung angestrebt wird. Er spricht sich dafür aus, dass geprüft werden sollte, ob Teilbereiche hiervon auch für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass ca. 150 Wohneinheiten (WE) im Quartier geschaffen werden könnten, wenn denn hierzu die Voraussetzungen gegeben sind. Hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus führt sie aus, dass hierzu Gespräche mit der LüWoBau geführt werden müssten. Die LüWoBau müsste sich allerdings im angesprochenen Verfahren bewerben. Die Vorgehensweise im vorgesehenen Verfahren der Grundstücksverkäufe wird noch einmal erläutert.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass er als Aufsichtsratsmitglied der LüWoBau die Anregung, dass in diesem Quartier auch sozialer Wohnungsbau ins Auge gefasst werden könnte, aufnimmt.

Hinsichtlich der Arrondierung des angesprochenen Quartiers hin zum Meisterweg möchte er wissen, ob das dort stehende Asylantenwohnheim noch immer über einen hohen Grad der Ausnutzung verfügt oder ob es angezeigt erscheint, Überlegungen dahingehend anzustellen, dass verschiedene Asylantenwohnheimstandorte zusammengelegt werden können. Dies vor dem Hintergrund, ob bei möglichen Entfall des Erfordernisses des Asylantenwohnheims an dieser Stelle nicht in absehbarer Zeit eine B-Plan-Erweiterung erforderlich werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass sich die Asylantenunterkunft in einem baulich akzeptablen Zustand befindet. Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen werden gerade untersucht. Der Grad der Auslastung ist hoch. Einen neuen Standort für eine Asylantenunterkunft zu finden wird sich schwierig gestalten.

Für den Fall, dass die Asylantenunterkunft an dieser Stelle nicht mehr benötigt werden sollte, wird die Beurteilung einer Bebauung nach § 34 BBauG  möglich sein, was bedeutet, dass eine Ausweitung des Geltungsbereiches des hier in Rede stehenden B-Plans entbehrlich wäre.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_BPlan 135 Am Meisterweg (104 KB)