Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Zu TOP 4 „B-Plan Oedeme-Süd“
Seite 6, Absatz 4:
Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass sie gesagt habe, dass sie die Festsetzung der vorgegebenen Firsthöhe „nicht für gut“, sondern „für hier vertretbar“ hält.
Der OT Oedeme sollte an dieser Stelle
nicht „nicht weiter in die freie Landschaft entwickeln“, sondern „nicht noch weiter in die freie Landschaft entwickeln“
streichen. „für positiv empfindet sie, dass man hier zu einer nachhaltigen Wohnnutzung gelangt ….
setzen: „Offensichtlich spielen heute andere Maßstäbe eine entscheidende Rolle als früher, um zu einer nachhaltigen Wohnnutzung zu gelangen…..“
Zu TOP 6 „B-Plan Werum“
Seite 9, vorletzter Absatz:
hinzufügen: Ratsfrau Schellmann macht noch einmal deutlich, dass die Anwohner schon beim Hinzug deutlich gewesen sein musste, dass dort Gewerbeansiedlung und Wohnbebauung stattfinden kann. Beschluss:
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