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Auszug - Erneuerung/Sanierung Spielplätze  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.05.2012    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Zum Hägfeld
Ort: Bülows Kamp 35, 21337 Lüneburg
VO/4623/12 Erneuerung/Sanierung Spielplätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es im Stadtgebiet 110 Spielplätze, Bolzplätze und Spielpunkte gäbe, die in Zusammenarbeit mit der AGL ständig auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen sind. Neben diesen Spielmöglichkeiten bestehen noch diverse andere Spielgeräte und –plätze in den Bereichen der Schulen und Kindertagessstätten, die auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu überprüfen seien.

 

In der Summe sind dies rd. 150 Spielplätze und –gelegenheiten, die vom Bereich Grünplanung zu unterhalten sind.

 

Hingewiesen wird bezüglich der aus Reihen der Ausschussmitglieder angeregten verstärkten Bürger- bzw. Anliegerbeteiligung, dass bereits vor über 20 Jahren bei Neuanlage oder Umgestaltung von Spielgeräten vom damaligen Grünflächenamt ein Beteiligungsprogramm zur Einbeziehung der im Umfeld wohnenden Kinder, insbesondere in Neubaugebieten, entwickelt wurde.

 

Das seinerzeit eingeführte Beteiligungsverfahren von Anliegern und dessen Kindern hat sich bewährt und wird auch heute noch praktiziert.

 

Bereichsleiter Zurheide stellt ergänzend hierzu anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) eine erstellte Prioritätenliste für die Erneuerung bzw. Sanierung von Spielplätzen vor. Eingegangen wird hierbei darauf, dass eine grobe Einteilung der sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen Spielgeräte in den Kategorien oder Prioritäten 1 – 3 vorgenommen wurde.

Bei der Umsetzung der Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten auf den Spielplätzen ist je nach personellen Kapazitäten und bereitstehenden Mitteln in groben Zeiteinteilungen in der

 

-          Priorität 1 von 0 – 5 Jahren

-          Priorität 2 von 5 – 7 Jahren und

-          Priorität 3 von 7 Jahren und später

 

von einer Durchführung der Arbeiten auszugehen.

 

Zu den in den jeweiligen Prioritäten aufgelisteten Spielplätzen werden die vorgesehenen Maßnahmen näher erläutert.

 

Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass Planungen bezüglich durchzuführender Sanierungen und Erneuerungen auf den Spielplätzen in längeren Zeiträumen gesehen werden müssen. Auch wenn einzelne in dieser Prioritätenliste aufgeführte Spielplätze in der optischen Betrachtung derzeit noch einen guten Eindruck vermitteln, so muss doch das Augenmerk aufgrund der auch durch Witterungseinflüsse auftretenden tlw. verborgenen Mängel, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben könnten, gelegt werden.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, ob auch die Spielplätze innerhalb der Kleingartenkolonien bezüglich der Sicherheitsstandards regelmäßig in Augenschein genommen werden. Für ihn ist von Interesse, wer solche Kontrollen durchführt.

 

Bereichsleiter Zurheide führt hierzu aus, dass laufend mit dem Bezirksverband der Kleingärtner aber auch mit den einzelnen Kolonienvorständen gesprochen werde und man sich insofern in einem ständigen Dialog befände.

 

Verdeutlicht wird, dass Spielgeräte auf Spielplätzen durchaus 30 – 40 Jahre halten können. Für die Sicherheitsprüfungen besteht eine zu beachtende EU-Richtlinie, in der genau geregelt und vorgegeben sei, wann, wie und in welchen turnusmäßigen Abständen solche Art Kontrollen stattzufinden haben. Durchgeführte Kontrollen sind mit ihren Ergebnissen zu dokumentieren.

 

Herr Roemer – KGBV – erklärt für die innerhalb der Kleingartenkolonien aufgestellten Spielgeräte, dass das Alter der Spielgeräte kein Manko darstelle. Ohne Zweifel steht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Nicht mehr sichere Spielgeräte werden für die Nutzung gesperrt, abgebaut und ggf. durch zeitgemäßere Spielgeräte ersetzt.

 

Ratsherr Pauly geht davon aus, dass bei Bereitstellung von mehr Geld auch materiell in der Umsetzung und Ausstattung der Spielgeräte mehr erreicht werden könnte.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt hierzu an, dass zunehmend das Element Wasser auf Spielplätzen hinterfragt werde. Solche Art Spielgeräte sind in der Anschaffung aber auch in der Unterhaltung teurer als normales Spielgerät. Ob derartige Spielgeräte für jede Art Spielplatz in Frage kommen können, sollte u. a. auch von den durchzuführenden Anwohnerbeteiligungen abhängig gemacht werden.

 

Im Anschluss werden Exemplare des Kinderstadtplans an die Ausschussmitglieder verteilt. Die Pläne sollen insbesondere den neuen Mitgliedern zur Information dienen. Die Ausgaben sind mittlerweile deutlich mehr als 10 Jahre alt, bieten jedoch immer noch interessante Angaben zu Spielmöglichkeiten im Stadtgebiet. Sie stehen noch in ausreichender Stückzahl zur Verfügung. Eine Überarbeitung ist jedoch wegen der nicht mehr existenten seinerzeitigen Mitgestalter, vor allem der FH Nordostniedersachsen, des personellen Aufwands und der hohen Kosten derzeit nicht möglich.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation GFA 22 05 2012 (764 KB)