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Auszug - Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana Universität" 1. Teilaufhebung Auslegungsbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2012    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4576/12 Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana Universität" 1. Teilaufhebung
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aus, dass das Bauleitplanverfahren der Rechtssicherheit dient. Letztendlich handelt es sich darum, dass der sich auf dem Gelände der  Landeskrankenhilfe verlaufende Gehweg aus dem Geltungsbereich des B-Plans herausgenommen wird. Die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die Leuphana-Universität ist mit der Vorgehensweise der Verlegung des Weges, der stattdessen dann über ihren Vorplatz verlaufen wird, einverstanden.

 

Ratsherr Heilmann spricht noch einmal die Sonderfläche an, auf der nach seiner Kenntnis ein Hotelneubau entstehen soll, auch wenn dies mit dem heutigen Verfahren nicht unmittelbar im Zusammenhang steht.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass es in der heutigen Beratung und Beschlussfassung nur um die Herausnahme des Weges aus dem Geltungsbereich des B-Plans gehe. Generell verhält es sich so, dass mit der Bauleitplanung nur der rechtliche Rahmen abgesteckt wird, was aber nicht zwangsläufig dazu führt, dass gebaut werden muss. Das Bauleitplanverfahren dient insofern nur der Rechtssicherheit.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass es nach ihrer Ansicht nach ohnehin nicht zu rechtfertigen war, dass für den Weg Eigentum Dritter, hier der Landeskrankenhilfe, in Anspruch genommen werden soll. Nach ihrer Auffassung hätte gleich eine Regelung gefunden werden müssen, die auf dem Gelände der Leuphana-Universität, wie in der Überplanung jetzt auch vorgesehen, vorgenommen wird. Die bisherige Planung war nach ihrem Dafürhalten von vornherein irrsinnig.

 

Stadtbaurätin Gundermann kann einer solchen Betrachtung so nicht zustimmen. Gang und Gäbe sei es in einem Bauleitplanverfahren, dass auch Flächen Dritter zur Arrondierung in die Planung einbezogen werden. Gespräche haben sehr wohl zwischen ihr, dem Oberbürgermeister und dem Bereichsleiter 61 sowie Vertretern der Landeskrankenhilfe stattgefunden. Nur verhält es sich in dem Falle so, dass die Interessenlage der Landeskrankenhilfe eine ganz andere sei. Diese verfügt in diesem Bereich über zwei große Grundstücke, die derzeit noch durch einen Straßenzug voneinander getrennt liegen. Nach den Vorstellungen der Landeskrankenhilfe sollte stattdessen eine Verlegung der Erschließungsstraße dergestalt vorgenommen werden, dass beide Grundstücke zusammengeführt werden können. Dies wäre jedoch mit nicht zu rechtfertigenden Kosten verbunden. Seitens der Stadt ist man jedoch nicht bereit, sich seitens der Landeskrankenhilfe dergestalt unter Druck setzten zu lassen, dass durch das rechtliche Vorgehen der Landeskrankenhilfe weiterer Verzug im Bauleitplanverfahren eintritt. Deshalb hat man sich dazu entschlossen, für die weitergehende Planung nur Flächen in Anspruch zu nehmen, die im Eigentum der Leuphana-Universität stehen. Die Schärfe,  die zwischenzeitlich von der Landeskrankenhilfe in das Verfahren eingebracht wurde, war nicht vorhersehbar.

 

Beigeordneter Pauly möchte ergänzend wissen, ob es rechtlich möglich wäre, im Zusammenhang mit der jetzigen Änderung das Hotel/Gästehaus auch mit herauszunehmen, weil dieses einerseits politischer Wille von großen Mehrheiten sei und andererseits viele zusätzlich parallel laufende Verfahren damit vermieden werden könnten.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass dies nicht möglich sei. Das jetzt laufende Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die Herausnahme des Weges aus dem Geltungsbereich. Nach der Durchführung der vorzeitigen Trägerbeteiligung hat man sich dazu entschlossen, eine Aufhebung durchzuführen. Das bereits laufende Verfahren wird als Aufhebung des Teilbereiches fortgeführt und zu Ende geführt. Für die Herausnahme des Bereiches des Gästehauses müsste ein neues parallel laufendes Verfahren durchgeführt werden.  Dies wäre möglich, ist jedoch u. a. von dem politischen Willen abhängig. Sie würde zum gewärtigen Zeitpunkt eine solche Vorgehensweise nicht vorschlagen. Ein konkreter Anlass für die Durchführung eines solchen zusätzlichen Verfahrens wird derzeit von ihr auch nicht gesehen.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass sich die Erschließung auch für die Grundstücke der Landeskrankenhilfe durch die überarbeitete Planung verbessern wird. Insofern ist es ärgerlich und bedauerlich, dass seitens der Landeskrankenhilfe eine solche Schärfe ins Verfahren eingebracht wurde. Er verdeutlicht noch einmal, dass es beim heutigen Verfahrensschritt allein darum geht, Rechtssicherheit zu schaffen. Insofern spricht er sich dafür aus, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt werden sollte.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann).

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4_Bplan Nr. 137 Leuphana (208 KB)