Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Der Leiter des Bereiches Bildung, Herr Wiebe, erläutert, dass der hier vorgeschlagene Schulbezirk für die neue IGS Embsen wie der der bestehenden IGS Lüneburg gefasst werden soll: Die Eltern aus Stadt und Landkreis Lüneburg können gleichberechtigt jede IGS anwählen, es werden nicht bestimmte Einzugsbereiche bevorzugt. Aufgrund der Auswertung der Trendzahlen haben sich für die IGS Lüneburg 188, für die IGS Embsen 150 voraussichtliche Anmeldungen ergeben, so dass auch die IGS Embsen eine 5-zügige IGS wird und an der IGS in Kaltenmoor voraussichtlich wieder ein Losverfahren durchzuführen ist. Auf Nachfrage des Elternvertreters, Herrn Henze, zur Möglichkeit der Anwahl einer bestimmten Schule, erklärt Herr Wiebe eine der beiden IGS`en könne angewählt werden. Bei der Angabe der Alternativschule (für ein mögliches Losverfahren) könne nur eine andere Schulform, nicht aber die andere IGS genannt werden (was schulrechtlich auch unzulässig wäre).
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen, der einstimmig angenommen wird: Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit dem Landkreis Lüneburg zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule in Embsen ermöglicht wird. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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