Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin Lukoschek führt aus, dass die Verwaltung bereits seit 1,5 Jahren an der Erstellung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Hansestadt Lüneburg arbeitet. Es wird dargestellt, wie die einzelnen Organe zusammenarbeiten und er dient vor allem als Nachschlagewerk für z.B. neue Geschäftsführer oder neue Aufsichtsratsmitglieder. Viele Punkte werden bereits durch die Beteiligten umgesetzt und sollen in dem Werk schriftlich fixiert werden. Viele große Städte wie z.B. Stuttgart haben den PCGK des Bundes auf die örtliche Struktur angepasst und ein eigenes Regelwerk erstellt. Der vorliegende Entwurf ist mit den Geschäftsführern der städtischen Beteiligungen und dem Landkreis Lüneburg abgestimmt. Der Landkreis Lüneburg wird bei den gemeinsamen Töchtern für die Anwendungen des PCGK stimmen, wenn für ihn als Gesellschafter die gleichen Regelungen angewendet werden.
Herr Müller stellt den Aufbau des PCGK und die Inhalte in einer kurzen Präsentation dar (Anlage 1). Das weitere Vorgehen sieht eine Rückmeldung der Ratsmitglieder aus den Fraktionen und eine abschließende Diskussion inkl. Beschlussempfehlung an den VA im nächsten Wirtschaftsausschuss am 23.05.2012 vor. Im Anschluss können die Aufsichtsräte der Beteiligungen über den PCGK beraten und der Rat kann vor der Sommerpause einen Beschluss über die Anwendung fassen.
Ratsherr Neubauer fügt hinzu, dass Herr Smend bei der Aufsichtsratsschulung der Hansestadt Lüneburg in 2010 bereits den PCGK des Bundes vorgestellt und die Bedeutung des Regelwerks betont hat. Er begrüßt die Umsetzung bei der Hansestadt und fragt, ob der Bund die Umsetzung auch für die kleineren Gemeinden empfiehlt. Stadtkämmerin Lukoschek erklärt, dass zunehmend Wirtschaftsprüfer fragen, ob entsprechende Regelungen existieren. Auch der Landesrechnungshof des Landes Niedersachsen setzt im Rahmen der Prüfung des Beteiligungsmanagements in 2011/2012 einen Schwerpunkt in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen städtischen Gesellschaften mit der Hansestadt als Gesellschafterin. Es werden beispielsweise umfangreiche Dokumentationen gewünscht. Durch diese soll belegt werden, dass die Gesellschafterin eine Aufsicht und Kontrolle ausübt bzw. wie die Steuerung der Unternehmen erfolgt.
Ratsherr Neubauer kritisiert die Formulierung in A 3.4.1 „Mandate von Frauen werden begrüßt.“ Er bittet darum, die Formulierung zu überdenken. Stadtkämmerin Lukoschek erklärt, dass die Formulierung aus dem Vorschlag des PCGK des Bundes stammt und eine Quotenregelung bei der Besetzung von politischen Aufsichtsräten schlecht umzusetzen ist. Oberbürgermeister Mädge regt an, dass die Frauen im Rat sich einigen sollen, ob es eine Frauenquote im PCGK für die Besetzung des Aufsichtsrates geben sollte. Der Vorsitzende, Beigeordneter Blanck, fasst zusammen, dass der Gleichstellungsausschuss die Aufnahme einer Quote beraten sollte. Es wird einstimmig beschlossen, dass der Entwurf des PCGK in den Fraktionen sowie im Gleichstellungsausschuss beraten und in der nächsten Sitzung am 23.05.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
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