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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion die Änderung von Ziff. 5 der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen dahingehend, dass die Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude angehoben wird.
(63, 6, 06) |
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