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Beratungsinhalt:
Herr Ringe trägt zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, das zum 01.06.2012 in Kraft tritt.
Er hebt folgende Eckpunkte hervor:
Gewerbliche Sammlungen Die Zulassung gewerblicher Sammlungen war ein Streitpunkt. Hier wurde eine kommunalfreundliche Lösung gefunden, bei der nicht nur die kommunalen Entsorger, sondern auch kleine und mittelständische Entsorgungsbetriebe Nutznießer sind. Am Beispiel der Altpapiererlöse erklärt Herr Ringe, dass die GfA verpflichtet ist, die Erlöse aus dem Altpapierverkauf in die Gebührenkalkulation einzurechnen; dadurch kommen diese Erlöse dem Gebührenzahler zugute. Gewerbliche Sammler würden diese Erlöse als Gewinn verbuchen.
Wertstoffgesetz Die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Wertstofftonne schafft das Wertstoffgesetz. Es ist noch nicht entschieden, ob es noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Die GfA steht hinsichtlich der Einführung einer Wertstofftonne in den Startlöchern. Es ist aber noch nicht dringend erforderlich. Es besteht die Hoffnung, dass dadurch auch der gelbe Sack abgeschafft wird. Regionale Besonderheiten sollten möglich sein.
Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne Ab 2015 wird es nach Europarecht einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne geben. Der Grund hierfür ist, dass noch nicht in allen EU-Staaten Bioabfälle gesammelt werden.
Die Präsentation ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
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