Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Schulz trägt vor, dass die Baustelleneinrichtung an den Bockelsbergteichen in der nächsten Woche erfolgen soll. Teich Nr. 15 wird umgebaut, die Überläufe der anderen Teiche werden ertüchtigt. Die Kartierung der Amphibien wird im Sommer 2012 abgeschlossen.
Als nächstes berichtet Herr Schulz von einem Projekt der Leuphana-Universität im Studiengang Umweltwissenschaften, das sich damit beschäftigt hat, ob und wie die Wehre an der Ilmenau nachhaltig gestaltet werden können. Zum einen ging es um die Optimierung der energetischen Nutzung von Wasserkraft an der Ratsmühle und an der Abtsmühle und zum anderen um den Bau neuer Fischaufstiegsanlagen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden am 01.02.2012 vorgestellt. Neben den Studenten und Professoren haben Vertreter aus Politik, Verwaltung, von den Verbänden und die Mühlenbesitzer an der Veranstaltung teilgenommen.
Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) zählt die Ilmenau zu den Vorranggewässern. Bis 2015 ist für diese Gewässer der gute ökologische Zustand herzustellen; d. h., das Gewässer ist für alle Fischarten durchgängig zu halten. Nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 2010 gilt diese Verpflichtung für die Staurechtsinhaber, also die Betreiber der Lüneburger Mühlen.
Die Hansestadt hat in 2009 eine Planung der Fischaufstiegsanlagen in Auftrag gegeben; danach betrugen die Gesamtinvestitionskosten 450.000 €. Das Niedersächsische Landesamt für Wasser-, Klima- und Naturschutz (NLWKN) hat nach Prüfung der Planungsunterlagen die Kosten als zu niedrig eingestuft und das Investitionsvolumen mit 800.000 € angesetzt. Der Denkmalschutz wiederum hat Bauwerke in dieser Größe abgelehnt. Die Mühlenbetreiber, die ein altes Wasserrecht zur Nutzung der Wasserkraft haben und nach dem WHG Kostenträger wären, lehnen eine Investition in dieser Größenordnung ab. Durch eine Verbesserung der Anlagentechnik an den Mühlen könnte zwar mehr Energie erzeugt werden; dennoch ist die maximale Energieerzeugung vergleichsweise gering: Das BHKW im Hanseviertel wird etwa die 6-fache Menge an Strom erzeugen wie beide Lüneburger Mühlen zusammen. Herr Schulz fasst zusammen, dass für die Realisierung der Durchgängigkeit der Ilmenau schwierige Konflikte zu lösen sind und lässt offen, ob die gesetzliche Verpflichtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 erfüllt werden kann. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Herr Moßmann trägt vor, dass es im letzten Jahr zahlreiche Lärmbeschwerden von Anwohnern des Sportparks Kreideberg gegeben habe. Grund der Beschwerden war, dass der MTV-Treubund als Betreiber der ehemaligen Tennishallen am Kreideberg die Hallen nicht nur für Sportveranstaltungen nutzt, sondern sie auch regelmäßig für Konzerte und andere Veranstaltungen vermietet, wie z. B. Abibälle. Die Verwaltung habe daraufhin eine schalltechnische Untersuchung beim TÜV-Nord in Auftrag gegeben. In einer Bürgerversammlung am 15.03.2012 wurde dieses Gutachten vom Gutachter vorgestellt. Seitens der Hansestadt Lüneburg waren Herr Moßmann, Herr Schulz, Frau Fritz und Frau Böhme vertreten. Der Gutachter hat die Art der Veranstaltungen in 3 Kategorien unterteilt und dargestellt, mit welchen technischen Mitteln die Lärmimmissionen auf das zulässige Maß heruntergefahren werden können. Aus dem Ergebnis des Gutachtens wird deutlich, dass nicht alle Veranstaltungen (z. B. Abibälle) in der Halle durchgeführt werden können. Die Hansestadt wird eine Bauplanung in Auftrag geben, in der aufgezeigt wird, wie durch bauliche Veränderungen ein verbesserter Lärmschutz erzielt werden kann. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden wieder in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Ziel sei es, dem MTV zu ermöglichen, dort auch weiterhin Veranstaltungen durchführen zu können und damit Einnahmen zu erzielen. Abiturbälle seien aber dort nicht mehr zulässig.
Beschluss:
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