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Beratungsinhalt:
Auf Vorschlag von Ausschussvorsitzenden, Beigeordneten Dörbaum, verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass TOP 5 + 6 gemeinsam beraten werden.
Fachbereichsleiterin Böhme geht einleitend darauf ein, dass das Software-Entwicklungsunternehmen Werum aufgrund der sehr guten Stellung auf dem Markt beabsichtigt, an dem vorhandenen Standort den Betrieb zu erweitern. Bereits jetzt arbeiten im Betrieb über 100 Mitarbeiter. Eine weitere Aufstockung des Personals ist vorgesehen.
Eingegangen wird noch einmal auf die Ziele, die mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens erreicht werden sollen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche derzeit als Mischgebiet dar. Vorgesehen sei, das Mischgebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet umzuwandeln. In einem solchen eingeschränkten Mischgebiet wäre die Ansiedlung von gegenüber der Wohnbebauung nicht störendem Gewerbe zulässig.
Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird hierzu anhand von Luftbildern und Plänen der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich mit seinen Inhalten erläutert. Dargestellt wird die Grenze der Bebaubarkeit Richtung Ostumgehung bzw. zukünftiger A 39. Der Grünstreifen zur angrenzenden Wohnbebauung hat eine Tiefe von 22 m Breite. Die Anregung der Anwohner, keine Schrägaufstellung der Stellplätze vorzunehmen, um die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen, wurde aufgenommen. Der neben der Straße bereits vorhandene Parksteifen in Längsordnung der Stellplätze zur Straße bleibt unverändert.
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen mit den Ersatzflächen werden aufgezeigt. Auf die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sowie auf die Kfz.-Stellplatzmöglichkeiten wird eingegangen.
Verdeutlicht wird, dass es sich hier um eine Angebotsplanung handelt. Eine Entwurfsplanung besteht noch nicht.
Ratsherr Schuler begrüßt die jetzt überarbeitete Planung. Mit dieser Planung wird dem innovativen Betrieb Werum am Standort die Möglichkeit der Erweiterung eingeräumt. Gleichzeitig halten sich die für die Anlieger zu erwartenden Beeinträchtigungen in Grenzen.
Ratsherr Kuhn erinnert daran, dass sich der Ausschuss vor Ort einen Eindruck von dem Betrieb und den vorgesehenen Erweiterungen gemacht habe. Er hält es für sehr wichtig, dass diesem innovativen Betrieb an seinem bestehenden Standort die Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Richtung A 39 vorgesehene Geschosshöhe wird sich auch für die Anwohner lärmmindernd auswirken.
Ratsfrau Schellmann macht noch einmal deutlich, dass die Anwohner schon beim Hinzug deutlich gewesen sein musste, dass dort Gewerbeansiedlung stattfinden kann.
Mit der jetzigen Lösung tritt auch für die Anlieger eine bessere Situation gegenüber den bisher bestehenden Festsetzungen ein.
Den Beeinträchtigungen müssen sich die Anlieger auch vorher bewusst gewesen sein oder sie hätten sich darüber informieren können. Ausgleichsmaßnahmen wären vor Ort sicherlich wünschenswert gewesen, wegen der Bodenbeschaffenheit sind diese aber dort leider nicht umsetzbar.
Sie könnte bei Stimmberechtigung der jetzt vorliegenden Planung zustimmen.
FBL Böhme führt hierzu noch einmal aus, warum die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nur bedingt vor Ort umgesetzt werden können.
Ratsherr Dr. Scharf geht noch einmal auf den Zwist Werum ./. Anwohner ein. Die vorgesehene Zufahrt stellt für ihn für die Anwohner einen vertretbaren Kompromiss dar. Insofern ist für ihn hier ein hervorragender Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen gelungen.
Ratsherr Pauly geht davon aus, dass es gänzlich ohne Beeinträchtigung der Anwohner nicht gehen wird. Für überlegenswert hält er in diesem Zusammenhang eine Abfederung der Beeinträchtigung durch eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, zumindest in Spitzenzeiten. Dadurch könnte die Anzahl der Stellplätze reduziert werden. Das praktizierte Konzept der vorgenommenen Anwägung hält er für schlüssig. Bedauerlich ist, dass überhaupt neu gebaut werden soll und es insofern nicht gelungen ist, anstelle von Neubau von Gewerberäumen Räumlichkeiten aus dem Leerstand von gewerblichen Objekten hierfür in Anspruch zu nehmen. Mehrbedarf und Leerstand sollten zusammengebracht werden.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass alle vorgetragenen Anregungen durchaus sinnvoll hinsichtlich der Überprüfung der Machbarkeit erscheinen. Für die Vermittlung freistehender Gewerbeflächen wäre vorrangig die Wirtschaftsförderung einzubinden.
Hier stellt sich die Situation im konkreten Fall jedoch anders dar. Die Firma ist am Standort bereits angesiedelt und plant verständlicherweise auch die Erweiterung am Standort.
Der Ansatz, durch Verbesserung des ÖPNV zu einer Reduzierung von Stellplätzen zu kommen ist zwar nachvollziehbar, kann hier aber nicht greifen. Der erforderliche Stellplatznachweis ist nach der NBauO zu erbringen und insofern nicht verzichtbar. Auf dem Nachweis kann deshalb nicht verzichtet werden. Praktiziert wird in Einzelfällen jedoch auch schon mal die Regelung, dass alle Stellplätze nachzuweisen sind, aber nur eine festgelegte Anzahl zunächst auch tatsächlich anzulegen ist, Die Option bleibt dann bestehen, dass bei erhöhtem Bedarf entsprechend ergänzend weitere Stellplätze anzulegen sind.
Ratsherr Pauly interessiert, ob die Firma dazu neigen würde, alle vorgesehenen baulichen Maßnahmen nach Abschluss des Verfahrens auch gleich umzusetzen.
Stadtbaurätin Gundermann bezieht sich auf Gespräche mit der Geschäftsleitung und Äußerungen aus der durchgeführten Anliegerversammlung. Demzufolge neigt die Firma Werum eher dazu, eine vorsichtige Herangehensweise der Erweiterungen zu bevorzugen.
Bürgermeister Meihsies verdeutlicht, dass der Firma Werum mit dieser Planung für einen Zeitraum von ca. 20 Jahren Entwicklungsmöglichkeiten am Standort gegeben wird.
Dass eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes Auswirkungen auf den Individualverkehr in Bezug auf Werum haben würde, wie von Rasherrn Pauly ins Gespräch gebracht, sieht er nicht, Das liegt u.a. darin begründet, dass die Arbeitszeiten bei der Firma Werum von den Mitarbeitern sehr flexibel gehalten werden können und auch daran, dass ein Betrieb von 100 Beschäftigten nicht die Größenordnung habe, die eine Taktverdichtung des ÖPNV mit den damit verbundene Kosten rechtfertigen würde. Für ihn ist es wichtig, dass noch einmal die Gründe dargelegt werden, warum die Erweiterungsfläche nicht über die Hauptzufahrt mit Anbindung an die Erbstorfer Landstraße erfolgen kann.
Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht in diesem Zusammenhang noch einmal die Gründe, warum dies aus verkehrlicher Sicht nicht möglich ist. Die verkehrliche Situation auf de Erbstorfer Landstraße gestaltet sich bereits jetzt schon als angespannt. Auf dem Straßenzug finden derzeit im Durchschnitt ca. 8000 Fahrzeugbewegungen/täglich statt.
Bürgermeister Meihsies regt an, dass für die Anlegung der Stellplätze als Untergrund eine wassergebundene Decke vorgegeben werden solle. Auch sollte eine ökologische Freiflächenplanung durchgeführt werden.
FBL Böhme erklärt, dass entsprechende Überlegungen auch von der Firma Werum in die Planung einbezogen und auf Machbarkeit überprüft werden sollen. Beide Anregungen sind jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Ratsfrau Puschmann findet die Planung insofern gut, als dass nicht vorgesehen sei, gleich 100 % davon bauliche umzusetzen, was die Firma Werum an Erweiterung vorsieht. Überlegt werden sollte nach ihrer Ansicht, inwieweit man Gewerbeflächen attraktiver gestalten könne. Genannt sei hierbei ein neues Gewerbegebiet in der Hansestadt Stade. Dort werden Vorgaben der Materialien gemacht und auf ökologisches Bauen gesetzt. Ein weiteres Augenmerk wird auf die Nutzungsmöglichkeit von Solarenergie gelegt.
Beigeordneter Dörbaum erinnert daran, dass es in der heutigen Beratung und Beschlussfassung vorrangig zunächst um die Auslegung gehen würde.
Er unterbricht die Sitzung und gibt einer anwesenden Anliegerin Gelegenheit, sich zu Wort zu melden.
Sitzungsunterbrechung: Die Anliegerin geht in ihrem Redebeitrag nochmals darauf ein, dass die Anwohner kein Verständnis dafür aufbringen, dass für die Erweiterungsfläche Werum eine separate Zu- und Abfahrt geschaffen werden soll. Sie vertreten weiterhin die Ansicht, dass die verkehrliche Erschließung der Erweiterungsfläche über das bestehende Betriebsgelände mit direkter Anbindung an die Erbstorfer Landstraße erfolgen sollte.
Im Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt.
Ratsherr Löb greift die Anmerkung der Anwohnerin auf und bittet nochmals um Darlegung der Gründe, die gegen eine verkehrliche Erschließung, wie von der Anwohnerin dargelegt, sprechen.
FBL Böhme geht ein auf die Ausführungen hinsichtlich der verkehrlichen Belastung der Erbstorfer Landstraße sowie auf die bestehende Bauverbotszone der zukünftigen A 309 – Autobahn -.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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