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Auszug - Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2012    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/4420/11 Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Frau John als Ortsbürgermeisterin von Oedeme.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des B-Plan-Gebietes auf. Er merkt hierzu an, dass die grobe Planung für das Baugebiet bereits seit 12 Jahren besteht. Änderungen gegenüber dem 1. BA beziehen sich ausschließlich auf die bauliche Ausnutzung, die teilweise eine 2-Geschossigkeit verbunden mit einer Beschränkung der Firsthöhe auf 9 m zulässt. Die Dachneigung soll in diesem Bereich mindestens 20° betragen. Hiermit wird sichergestellt, dass kein 3. Vollgeschoss entstehen kann. Die Grundstücksgröße, die für eine Einzelhausbebauung vorgesehen ist, beträgt mindestens 600 m² und für Grundstücke, auf denen eine Doppelhausbebauung zulässig sein wird, beträgt die Mindestgröße 350 m² pro Doppelhaushälfte. Die GFZ bleibt mit 0,2 unverändert bestehen.

Neben Ziegelverblendmauerwerk ist vorgesehen, auch weißen Putz zuzulassen. Hierdurch soll es dem Bauherrn ermöglicht werden, eine hochwertige Dämmung in Form eines Wärmedämmverbundsystems aufzubringen.

In der durchgeführten öffentlichen Auslegung sind diverse Belange von Einwendern vorgetragen worden. Diese richteten sich im Kern hauptsächlich gegen die geplante Verkleinerung der Grundstücke, die Dachform, die Zulässigkeit eines 2. Vollgeschosses sowie die Einschränkungen hinsichtlich der Farbgestaltungen der Putzfassaden. Es wurde eine umfangreiche Abwägung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Festsetzungen im Wesentlichen erhalten bleiben. Die eingearbeiteten Änderungen sind aus dem zusätzlich als Tischvorlage verteilten Ergänzungsblatt (s. Anlage II) zu ersehen.

Um das Aufbringen von Solaranlagen auf den Dachflächen zu ermöglichen, wird es in den Baufeldern eine Festsetzung hinsichtlich einer Ost/West-Ausrichtung nicht geben. Den Bauherrn wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, ihr Gebäude auch unerheblich vom Straßenverlauf optimal nach Süden auszurichten. Nur in dem Bereich der Böttcherstraße und in Teilen der Gerberstraße und der Töpferstraße ist eine konkrete West/Ost-Ausrichtung der Firstrichtung vorgeschrieben, um dort ein einheitliches Straßenbild zu gewährleisten. Durch diese Regelung wird für ein Großteil der Bauvorhaben die Möglichkeit eingeräumt, die Dachflächen, die für eine Solaranlage vorgesehen sind, optimal nach Süden ausrichten zu können.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte zur Klarstellung bestätigt wissen, dass all die vorgesehenen Änderungen, die aufgrund der vorgebrachten Anregungen im Beteiligungsverfahren vorgetragen wurden und jetzt ihre Berücksichtigung finden sollen, keine Änderung der bisher vorgesehenen Festsetzungen des B-Plans formal erforderlich machen.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass es sich bei den Änderungen ausschließlich um Korrekturen redaktioneller Art handelt.

 

Ortsbürgermeisterin John erinnert daran, dass eine umfangreiche Bürgerbeteiligung bereits durchgeführt wurde und dass zum B-Plan mit seinen Festsetzungen in der Ortsratsitzung Oedeme am 13.04.2011 der Ortsrat bereits seine Zustimmung mehrheitlich ausgesprochen habe. Den Bürgern wurde ausreichend Zeit eingeräumt, ihre Meinung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Ergänzend führt sie aus, dass vom Bereichsleiter Eberhard in der Ortsratssitzung Oedeme am 01.03.2012 neuerlich zu dem B-Plan mit den eingearbeiteten Änderungen ausführlich vorgetragen wurde. Den anwesenden ca. 80 Bürgern wurde hinreichend Gelegenheit eingeräumt, ergänzende Fragen und Anmerkungen zu den Festsetzungen vorzutragen.

 

Ratsherr Löb begrüßt es, dass seitens der Verwaltung im Verfahren noch die Änderungen dergestalt vorgenommen wurden, dass eine Solarnutzung der Dachflächen ermöglicht wird. Er begrüßt diese Änderungen ausdrücklich und hält dies für den richtigen Weg, dass für eine Solarnutzung das Optimale herausgeholt werden kann. 

 

Ratsherr Bruns erinnert an die durchgeführte Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss. Die vorgebrachten Anregungen  aus dem Beteiligungsverfahren heraus hält er seitens der Verwaltung für sauber abgewogen. Die vorgenommenen Festsetzungen entsprechen dem Nachhaltigkeitsgedanken, wobei die letzten vorgenommenen Veränderungen der Festsetzungen auch der Chronologie anderer B-Pläne entspricht. Für seine SPD-Fraktion sprechend führt er aus, dass die Intension in diesem B-Plan-Bereich durch die vorgenommenen Veränderungen zu einer optimalen Solarnutzungsangelegenheit in vollem Umfang umgesetzt wurde.

 

Ratsfrau Schellmann bringt die Beratung aus der letzten Ortsratssitzung Oedeme in Erinnerung, in der sie Bürger vornehmlich gegen die Zulässigkeit einer 2-Geschossigkeit ausgesprochen haben. Für positiv empfindet sie, dass man hier zu einer nachhaltigen Wohnnutzung gelangt und dass eine optimale  Solarnutzung ermöglicht wird. Sie spricht sich dafür aus, dass man hier nicht weiter in die Fläche gehen sollte, so dass sich der Ortsteil an dieser Stelle nicht weiter in die freie Landschaft entwickeln sollte. Die Festsetzung der vorgegebenen Firsthöhe hält sie für gut, da auch sie die Befürchtungen Vieler teilt, dass sonst eine verkappte 3-Geschossigkeit entstehen könnte. Nicht zu verhindern sein wird, dass neue Bebauungsmöglichkeiten bekannte altherkömmliche Bauweisen sprengen werden.

Letztendlich spricht sie sich gegen den B-Plan aus, weil auch hiermit ihr zu sehr in die Fläche gegangen wird.

 

Bürgermeister Meihsies merkt an, dass die alte bestehende Planung nicht mehr umkehrbar sei und dass die Stadtentwicklung in diesem Bereich an die äußere Grenze gelangt sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass es letztendlich eine politische Entscheidung sei, wo und in welchen Grenzen Stadtentwicklung vorgenommen werden soll. Sie mahnt an, dass sie bereits seit 15 Jahren darauf hinweist, dass ein  Diskurs über die Grenzen des Wachstums geführt werden sollte. Vorrangig ist es Wille aller, eine Innenverdichtung vor der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vorzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Nachnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen. Hinsichtlich der Ausweisung von Baugebieten darf dies nicht nur auf den Ortsteil Oedeme bezogen gesehen werden, sondern vielmehr bedarf es hierzu einer gesamtstädtischen Betrachtung.

Es wird zu überlegen sein, bis wohin sich die Stadt baulich entwickeln soll. Diese Diskussion wird von allen zu führen sein und sollte im Ergebnis von einer möglichst breiten Mehrheit getragen werden.

 

Bürgermeister Meihsies regt an, dass der Politik anhand gutachterlicher Äußerungen an die Hand gegeben werden sollte, wo die Stadt nach Ansicht der Verwaltung noch Entwicklungspotentiale hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass eine solche Stellungnahme denkbar wäre, merkt aber gleichzeitig hierbei an, dass die Erstellung gutachterlicher Äußerungen auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln bedarf, da die Bauleitplanung von diversen gutachterlichen Stellungnahmen zu begleiten wäre.

Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass im letzten Haushalt dankenswerterweise Mittel bereitgestellt wurden, so dass Überlegungen für die Anlegung eines Pools für Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgenommen werden konnten. Dadurch wird es der Verwaltung ermöglicht, einen Überblick darüber zu erlangen, auf welche Flächen für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen überhaupt noch zugegriffen werden und welche Ausweitungspotentiale noch umgesetzt werden können.

Die Ermittlung dieser Flächen ist ein 1. Schritt im Zuge dessen, was heute angesprochen wurde, nämlich die Frage, wo seitens der Stadt die Grenzen des Wachstums zu sehen sind. Sie verdeutlicht, dass eine Stadt, wenn sie eine Chance dazu sieht, auch wachsen sollte. Zu bedenken  wird zukünftig sein, dass in der Bauleitplanung eine immer stärkere Steuerung erforderlich sein wird.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass auch weiterhin darauf zu achten sein wird, dass neben der Ausweisung neuer Baugebiete auch die Betreibung von Landwirtschaft in unmittelbarer Nähe möglich bleiben muss.

 

Ratsherr Dr. Scharf entnimmt den Ausführungen, dass es sinnvoll erscheint, den immer noch mit seinen Festsetzungen aus den 80er Jahren bestehenden Flächennutzungsplan fortzuschreiben.

 

Beigeordneter Dörbaum stimmt dieser Aussage vom Grundsatz her zu, wenngleich Grundlage der Planung der aktuelle Landschaftsplan, das regionale Raumordnungsprogramm und durchgeführte landschaftsökologische Untersuchungen sind.

Zur derzeitigen Situation weist er darauf hin, dass aktuell 3 B-Plan-Gebiete (Hanseviertel, Pilgerpfad, Oedeme-Süd) baureif sind und dass in der weitergehenden Planung der Bereich Wittenberger Bahn ansteht, so dass mittelfristig gesehen eine ausreichende Anzahl von Bauplätzen vorgehalten wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsfrau Schellmann).

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4_BPlan 119_Oedeme-Süd (939 KB)      
Anlage 2 2 TOP 4-Ergänzungsblatt zur Vorlage VO 4420 Oedeme-Süd (33 KB) PDF-Dokument (93 KB)