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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
Baugebiet Brockwinkler Weg Charlotte – Huhn - Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 7, Flurstück 18/58 Jeann – Leppin – Straße Niklas – Luhmann – Straße
Baugebiet Rosenkamp I Gemarkung Oedeme, Flur 1, Flurstücke 101/79, Schmiedestraße 102/78, 83/2 tlw. und 253/5 sowie Flur 2, Flurstücke Weberstraße 2/15 und 1/44, teilweise beschränkt für die Nutzung Stellmacherstraße durch Fußgänger und Fahrradfahrer Sattlerstraße Korbmacherstraße
Am Alten Bauhof Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstücke 77/47 und 77/46 sowie als Fuß- und Radweg die Flurstücke 77/45 und 77/44
Kreisverkehrsplatz Gemarkung Häcklingen Flur 1, Flurstücke 10/61 und Neu Häcklingen/Uelzener Straße 14/26, Flur 2, Flurstück 12/5, Flur 4, Flurstück 6 tlw.
Verbindungsweg zwischen Gemarkung Lüneburg, Flur 1, Flurstück 22/5 tlw. Ochtmisser Kirchsteig Die Widmung wird auf die Nutzung durch und Ostpreussenring Fußgänger und Radfahrer beschränkt
Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einzeihung ausgeräumt wurden.
Kantstraße Gemarkung Lüneburg, Flur 29, Flurstück14/8 tlw.
Unter der Burg Gemarkung Lüneburg, Flur 9, Flurstück 87/11 tlw.
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