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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Die Veränderungssperre Nr. 1-2012 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
(06, 6 61, 63) |
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