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Beratungsinhalt:
Rastherr VON MANSBERG entsinnt sich, dass die Aufnahme in die Tentativliste ein lang gehegter Wunsch der Hansestadt Lüneburg sei. Die Ausführungen von Dr. Lamschus zeigen, warum die Hansestadt Lüneburg realistische Chancen zur Aufnahme in die Tentativliste habe. Die Aufnahme in die Liste zum Weltkulturerbe verdeutliche, wie wichtig der Hansestadt Lüneburg ihre Denkmale und historischen Gebäude und das historische Erscheinungsbild der Stadt seien. Die finanziellen Mittel, die zur Aufnahme in die Tentativliste benötigt werden, seien gut investiert, weil es für den Tourismus von großer Bedeutung sei, Weltkulturerbe zu sein und weil Fördermittel bereitgestellt werden, um die Weltkulturerbestädte zu erhalten und zu fördern.
Ratsherr KUNATH erklärt, dass die mit dem Antrag verbundenen Kosten in Höhe von 200.000 Euro für sinnvollere Zwecke verwendet werden sollen. Er zweifelt an, dass die Hansestadt Lüneburg den hohen Anforderungen zur Aufnahme in die Tentativliste entspreche. Damit Lüneburg Weltkulturerbe werde, müssen strenge Richtlinien eingehalten werden.
Ratsfrau SCHELLMANN trägt vor, dass es bei dem Antrag zur Aufnahme in die Tentativliste zunächst um die Selbstverpflichtung gehe. Es dürfe nicht mehr so gedankenlos mit dem Erbe umgegangen werden. Eine fortwährende Überwachung und regelmäßige Berichterstattung sei die Folge, wenn die Hansestadt Lüneburg Weltkulturerbe werde. Die Gruppe FDP/RRP finde den sensiblen Umgang mit den Baudenkmalen, den Ensembles, Stadtstrukturen und Freiflächen, die sich aus dem alten Stadtbild ergeben, gut und spreche sich daher dafür aus.
Beigeordneter POLS teilt mit, dass die CDU-Fraktion hinter der Aufnahme auf die Tentativliste stehe und bedankt sich für die Ausführungen von Dr. Lamschus. Er merkt an, dass die Bedeutung für den einzelnen Hausbesitzer in der Lüneburger Innenstadt nicht absehbar sei. Es solle ein Austausch mit den Weltkulturerbestädten Wismar und Lübeck stattfinden, um weitere Informationen zu Einschränkungen zu erhalten.
Ratsherr VÖLKER erklärt, dass die Aufnahme in die Tentativliste eine große Chance für die Hansestadt Lüneburg auch im Hinblick auf Einnahmen durch Tourismus und die weitere Entwicklung der Hansestadt sei. Die Ausführungen von Dr. Lamschus seien eine gute Vorlage für die Gutachter.
Beigeordneter PAULY gibt zu bedenken, dass es für die Aufnahme in die Tentativliste finanzieller Mittel in Höhe von 200.000 Euro bedürfe, die haushalterisch nicht gesichert seien. Im Verwaltungsausschuss habe er sich aufgrund der Uneinigkeit in der Fraktion der Stimme enthalten. Er werde sich trotz der großen Selbstbeschränkung für die Hansestadt Lüneburg für eine Bewerbung um Aufnahme in die Tentativliste aussprechen. Aufgrund der besonderen Situation der Hansestadt, wie gut erhaltene Baudenkmale, denke er, dass es sich auch finanziell für die Stadt lohnen werde.
Ratsherr NEUBAUER wendet ein, dass er eine Selbstbeschränkung nicht als negativ sehe, sondern einem dadurch vor Augen geführt werde, welche tolle Innenstadt, Baudenkmale und vieles mehr die Hansestadt Lüneburg habe. Im Kultur- und Partnerschaftsausschuss sei intensiv darüber diskutiert worden und Dr. Lamschus habe nochmals deutlich gemacht, dass die 200.000 Euro notwendig seien, um ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Über jedes Gebäude und jedes Denkmal werde eine Expertise erstellt werden. Selbst wenn die Hansestadt Lüneburg nicht Weltkulturerbe werden sollte, wäre es eine sinnvolle Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der Bewerbung der Hansestadt Lüneburg auf Aufnahme der Lüneburger Altstadt in die Tentativliste für die Anmeldung zur UNESCO-Welterbe-Liste wird zugestimmt.
Das angemeldete Areal ist in den in der Anlage beigefügten Karten bezeichnet.
(401, 4, 6) |
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