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Auszug - Einbau einer Querungshilfe K 46 in Höhe Bernsteinstraße/Hagemannsweg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.02.2012    
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Schule Am Sandberg (Ochtmissen)
Ort: Vögelser Str. 3, 21339 Lüneburg
 
Beschluss

Städt

Städt. Direktor SORGER führt aus: Der genannte Bereich ist vom Unfallgeschehen bisher unauffällig. Eine bauliche Querungshilfe könnte dennoch Sinn machen, da es dort durchaus Querungsbezüge gibt.

Da es sich in diesem Abschnitt der ehemaligen B 4 jetzt um eine Kreisstraße (K46) handelt, ist der Landkreis Lüneburg Straßenbaulastträger. Ihm obliegt Planung, Bau und Unterhaltung der Straße, er wäre auch Kostenträger.

Die Hansestadt Lüneburg müßte also die Anregung an den Landkreis weiterleiten, wenn sich der Ortsrat für die Querungshilfe aussprechen sollte.

Ortsratsmitglied DEJA erklärt, dem sei nichts hinzuzufügen.

Ortsratsmitglied SOLDAN weist auf die zahlreichen Radfahrer hin, er hält eine Entschärfung der Situation für sinnvoll.

Ortsratsmitglied Plikat nennt Kosten in Höhe von 60 - 100.000.- € und meint, Querungshilfen seien auf freier Strecke problematisch.

Städt. Direktor SORGER weist auf zahlreiche Stellen im gesamten Stadtgebiet hin, wo Radfahrer in großer Zahl (und auch mit Geschwindigkeit) an Einmündungen vorbeifahren, er nennt die Uelzener und die Soltauer Straße.

Der Ortsrat Ochtmissen stimmt bei einer Enthaltung für die Maßnahme.