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Auszug - Verkehrssituation am Wildgehege; Installation eines Verkehrsspiegels und Entfernung eines gemauerten Pfeilers  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.02.2012    
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Schule Am Sandberg (Ochtmissen)
Ort: Vögelser Str. 3, 21339 Lüneburg
 
Beschluss

Städt

Städt. Direktor SORGER führt aus: die Situation

 

 

 

in dem Einmündungsbereich ist der Verwaltung bekannt. Es trifft zu, daß die Sichtbedingungen nicht gerade optimal sind. Genau aus diesem Grunde wurde nach Anhörung der Polizeiinspektion Lüneburg entschieden, das Verkehrszeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) aufzustellen und einen Haltelinie zu markieren. Von dieser Kombination geht stets die Verpflichtung aus, die Verkehrslage vor dem Passieren des Schildes zu prüfen; sie schützt auch Fußgänger und Radfahrer. Zu Halten ist an der Haltelinie; danach ist bis zur Sichtlinie vorzufahren, bevor die Fahrt über den Fuß- und Radweg hinweg in Richtung Ochtmisser Kirchsteig fortgesetzt wird.

 

Zusätzlich wird nun ein sog. Verkehrsspiegel angeregt. Leider muß darauf hingewiesen werden, daß Verkehrsspiegel nach Erfahrungen auch der Polizei nicht automatisch einen Sicherheitsgewinn schaffen. Sehr häufig ist sogar das Gegenteil der Fall. So neigen Verkehrsteilnehmer - soweit sie im Verkehrsspiegel keinen Konflikt erkennen können - zu der Annahme, daß tatsächlich kein anderes Fahrzeug kommt und fahren in diesem "Urvertrauen" auf die Straße. Dabei wird zumeist nicht realisiert, daß der Spiegel beispielsweise durch Vandalismus verstellt sein könnte oder witterungsbedingt lediglich beschlagen bzw. im Winter zugereift ist. Genau dann wird es aber extrem gefährlich, indem man sich einer Scheinsicherheit hingibt. In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, daß Vandalismus am installieren Verkehrsspiegel im Einmündungsbereich Wilhelm-Hänel-Weg / Hamburger Straße bereits mehrfach zu Problemen geführt hat. Aus diesen Gründen wird die Aufstellung eines Verkehrsspiegels weder von der Polizei noch von der Straßenverkehrsbehörde favorisiert. Vorrang sollte stets eine verbindliche verkehrsrechtliche Vorgabe, wie sie inzwischen mit Verkehrszeichens 206 getroffen wurde, haben.

 

Hinsichtlich des gemauerten Zaunpfeilers ist die Lage nicht ganz eindeutig. Es gibt die Vorschrift des § 31 Nds. Straßengesetz, danach dürfen u. a. Zäune nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist aber wohl so, daß die Straße erst nach Errichtung des Zaunes gebaut wurde.

 

Nachdem der Ortsrat einstimmig Aussprache beschlossen hat, wiederholt Ratsherr KIESEL sein Anliegen und seine Sicht der Sache. Ortsratsmitglied SOLDAN erinnert daran, daß die Straße nach Errichtung des Zaunes und des Pfeilers gebaut worden ist. Der Spiegel würde eine Gefahr darstellen, da er auch verkleinern würde, er stünde weiter abseits und würde damit eine Scheinsicherheit geben. Ortsratsmitglied DEJA verweist darauf, daß die Situation vorsichtiges Heranfahren gebietet. Er wünscht, daß mit dem Betroffenen ein Gespräch zur Klärung geführt wird. Ratsherr KIESEL erklärt sich bereit, das Gespräch zu führen.